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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.08.2021 (Anlage wird nachgereicht.) |
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SI/2021/995 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Sitzungstermine des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege für das Jahr 2022 |
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VO/2021/10425 |
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Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 3.2.1 |
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Mitteilung der Kulturstiftung |
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Ö 3.2.2 |
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Mitteilung aus dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege |
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Ö 3.2.3 |
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Mitteilung des Kulturbüros |
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Ö 3.2.4 |
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Mitteilung der Stadtbibliothek |
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Ö 3.3 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Stand der denkmalpflegerischen Bewertung des ehemaligen Güterbahnhofs |
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VO/2020/09299 |
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Ö 3.3.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Stand der denkmalpflegerischen Bewertung des ehemaligen Güterbahnhofs (siehe VO/2020/09299)
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VO/2021/10372 |
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Ö 3.4 |
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Anfrage des AM Heiko Steffen (AfD): Zustand des Ehrenhains mit Arnim Denkmal in der Wesloer Landstraße seit September 2020 |
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VO/2021/09684 |
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Ö 3.4.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Heiko Steffen (AfD): Zustand des Ehrenhains mit Arnim Denkmal in der Wesloer Landstraße seit September 2020 (siehe VO/2021/09684) |
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VO/2021/10380 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zum Festjahr 2021 - JÜDISCHES LEBEN IN DEUTSCHLAND |
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VO/2021/09985 |
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Ö 3.5.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zum Festjahr 2021 - JÜDISCHES LEBEN IN DEUTSCHLAND |
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VO/2021/09985-01 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberge (Die Unabhängigen): Aufgaben und personelle Ausstattung der Denkmalschutzbehörden |
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VO/2021/10406 |
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Ö 3.7 |
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Anfrage des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Förderung von Kultur in den Stadtteilen |
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VO/2021/10416 |
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Ö 3.8 |
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Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zur Grenzdokumentationsstätte in Schlutup |
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VO/2021/10446 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles
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2020/09391-03-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):
Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen: - Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
- Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.
- Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
- Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
- Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
- Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.
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16.08.2021 - Bauausschuss |
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Ö 5.9 - zurückgestellt |
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06.09.2021 - Bauausschuss |
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Ö 5.3 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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13.09.2021 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):
Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen: - Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
- Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.
- Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
- Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
- Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
- Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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20.09.2021 - Bauausschuss |
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Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Bericht: Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):
Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen: - Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
- Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.
- Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
- Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
- Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
- Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
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30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 7.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Hierzu spricht der Vorsitzende, der Erste Stellv. Stadtpräsident Herr Pluschkell und schlägt vor, den Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Bürgerschaft ist einverstanden.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme als Zwischenbericht | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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08.11.2021 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 4.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):
Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen: - Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
- Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlosSenatorin
- Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
- Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
- Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
- Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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Ö 4.2 |
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Mdl. Bericht der Nordischen Filmtage Lübeck zur Kinder- und Jugendbeteiligung |
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Ö 4.3 |
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Entwicklung der Digitalen Strategie der LÜBECKER MUSEEN |
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Ö 4.4 |
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Mdl. Berichte zur Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Umweltbildungszentrums und zur Aufwertung der Ausstellung "Pampauer Wale" |
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Ö 4.5 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2022 (VO/2021/10304) |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 32.300 Euro für die Kunsthalle St. Annen (Gemälderestaurator:in) |
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VO/2021/10277 |
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Ö 5.2 |
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Einrichtung des »Günter Grass-Preises der Hansestadt Lübeck« |
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VO/2021/10313 |
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Ö 6 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 6.1 |
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AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wartungsvertrag für Steinbildwerke |
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VO/2020/09136 |
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Ö 6.1.1 |
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Bericht zum Antrag des AM Monika Schedel (Bündnis 90/Die Grünen): Wartungsvertrag für Steinbildwerke (siehe VO/2020/09136) |
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VO/2021/10379 |
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Ö 6.2 |
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Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Umplanung des Neuen Buddenbrookhauses |
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VO/2020/09613 |
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Ö 6.3 |
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Antrag des AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Eintrag der Lübecker Museen im Portal "Museum Digital" |
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VO/2021/09928 |
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Ö 6.4 |
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FDP: Bericht zur Sachlage in Bezug auf die "Pampauer Wale" |
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VO/2021/10299 |
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Ö 7 |
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Verschiedenes |
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