Vorlage - VO/2020/09299
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Beschlussvorschlag
Im Jahr 2007 wurde die Schutzwürdigkeit des Wasserturm und des Kantinengebäudes auf dem Gelände des ehem. Güterbahnhofs durch Herrn Dr. Siewert festgestellt.
In diesem Zusammenhang wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Warum wurde bisher nur der Wasserturm unter Denkmalschutz gestellt?
- Warum hat der Bereich Denkmalpflege bisher keine Überprüfung zum aktuellen Denkmalwert der baulichen Anlagen des ehem. Güterbahnhofs als Mehrheit baulicher Anlagen vorgenommen?
- Wann kann mit dieser Überprüfung gerechnet werden?
- Warum hat der Bereich Denkmalpflege bisher keine schriftliche Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Güterbahnhof abgegeben und zu schutzwürdigen Elementen Forderungen gestellt?
Begründung
Anlagen