Tagesordnung - 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)  

Bezeichnung: 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Fahrzeughalle der Johanniter
Ort: Bei der Gasanstalt 12, 23560 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Infos zum Interessenbekundungsverfahren für die neue Kita Pinassenweg    
Ö 4.2  
Anfrage AM Simone Stojan (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nebenkostenbeiträge Lübecker KITAS
VO/2020/09064  
Ö 4.3  
mdl. Anfrage AM Hildebrand zur Jugendverkehrsschule    
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
zweiter Zwischenbericht "Aufwachsen in Lübeck 2.0" (mdl. Bericht)    
Ö 5.2  
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Anforderungen an die Qualität von Beteiligung (mdl. Bericht)    
Ö 5.3  
Vorstellung Projekt "Lernort Stadion" (mdl. Bericht)    
Ö 5.4  
Zuständigkeitsänderung in der Geschäftsführung der Stiftungen "Lübecker Altstadt" und "Haus der Jugend"
Enthält Anlagen
VO/2020/09204  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ergänzungsantrag zu VO/2019/07824: Jugendhilfeplanung Jugendarbeit in Lübeck 2018 (Zur abschließenden Beratung.)
VO/2019/07824-02  
Ö 7.2  
FDP: Die Hansestadt Lübeck bekommt eine Kinder- und Jugendvertretung
VO/2020/09018  
Ö 7.2.1  
Fraktion Freie Wähler & GAL Antrag zu FDP: Die Hansestadt Lübeck bekommt eine Kinder- und Jugendvertretung
VO/2020/09018-01  
Ö 7.2.2  
AM Puhle (SPD) und AM Hildebrand (CDU): Änderungsantrag zu "Die Hansestadt Lübeck bekommt eine Kinder- und Jugendvertretung"
VO/2020/09018-02  
Ö 7.3  
BM Antje Jansen (GAL): Änderung der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie Richtlinien Kindertagespflege (VO/2020/08926)
VO/2020/09190  
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
AM Puhle (SPD): Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln
VO/2020/09252-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

In der Vorlage „Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege“ ist §7 – Geltungsbereich – der Sozialstaffelsatzung wie folgt zu ergänzen und somit – anders als zuletzt beschlossen – zu ändern:

 

Darüber hinaus gilt §5 – Geschwisterregelung – für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt in Lübeck haben und die Betreuungseinrichtung einer Lübecker Grund- und/oder Gemeinschaftsschule, eines Grundschulförderzentrums oder die Kindertagespflege besuchen.


 

 

 

   
    03.09.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8.1 - abgelehnt
   

Beschluss:

In der Vorlage „Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege“ ist §7 Geltungsbereich der Sozialstaffelsatzung wie folgt zu ergänzen und somit anders als zuletzt beschlossen zu ändern:

 

Darüber hinaus gilt §5 Geschwisterregelung r alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt in Lübeck haben und die Betreuungseinrichtung einer Lübecker Grund- und/oder Gemeinschaftsschule, eines Grundschulförderzentrums oder die Kindertagespflege besuchen.

 

 

  1. Die Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung richtet sich grundsätzlich nach einem verlässlichen Betreuungsvertrag nach dem Modell Ganztag an Schule in Höhe von 70 € / 100 € / 120 €. Einzelne gebuchte Früh- bzw. Randbetreuungszeiten sowie AG-Angebote sind ausgenommen.
  2. An der Waldorfschule wird das Modell Ganztag an Schule noch nicht umgesetzt. Dennoch erfolgt eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen i. d. Woche bzw. mindesten 70 € im Monat. Daher kann die Geschwisterermäßigung dort auch berücksichtigt werden.
  3. Wenn an den Förderschulen Matthias-Leithoff-Schule und Schule Wilhelmshöhe eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen / Woche bzw. 70 € / Monat erfolgt, dann greift auch dort, unabhängig von der Umsetzung des Ganztages, die Geschwisterermäßigung.
  4. Besuchen Lübecker Schüler:innen eine Grundschule in einer Umlandgemeinde, sollte grundsätzlich auch eine Einbeziehung in die Geschwisterermäßigung möglich sein. Ein Verfahren dafür ist noch zu entwickeln.

Die Geschwisterermäßigung greift rückwirkend zum 01.08.2020.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den geänderten Antrag zu beschließen.
 

Ö 9  
Verschiedenes