Vorlage - VO/2020/09064
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Beschlussvorschlag
Wie haben sich die Nebenkostenbeiträge, die von den Trägern der Lübecker KITAS von Eltern erhoben worden sind bzw. künftig erhoben werden vom Stichtag 1.1.2020 zum Stichtag 1.1.2021 verändert? Bei der Beantwortung möge übersichtlich dargestellt werden,
womit eventuelle Erhöhungen in ihrer jeweiligen Höhe begründet werden (z.B. Vollverpflegung, Frühstück, Hauswirtschaftskraft, etc.).
Sofern diese Informationen der Verwaltung nicht vorliegen, möge eine Abfrage bei allen Lübecker KiTa-Trägern erfolgen.
Begründung
Aufgrund einiger Neuregelungen durch die Kita-Reform berichten Eltern, deren Kinder bei unterschiedlichen Trägern in der Betreuung sind, von deutlich gestiegenen Nebenkosten ab dem 01.08.2020. Zum Teil führt dies insgesamt zu einer Mehrbelastung der Eltern trotz der Deckelung des Elternbeitrages. Auf diese Gefahr hatten die meisten Träger schon bei Erscheinen der ersten Informationen zur KITA-Reform hingewiesen, da viele Mehranforderungen der Reform nicht finanziell abgesichert werden. Die Anfrage soll das Ausmaß der Erhöhungen der Nebenkosten transparent machen.
Anlagen
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