Tagesordnung - 33. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 33. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 04.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschriften    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2020
SI/2020/625  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2020
SI/2020/626  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
Enthält Anlagen
VO/2020/08588  
Ö 3.2  
Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West": Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für die Gesamtmaßnahme Nordwest der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/08701  
Ö 3.3  
Projektfreigabe zur Umsetzung der Umnutzung und Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Schulhausmeisterwohnung an der Mühlenweg Schule, Moislinger Mühlenweg 56-58 in 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/08760  
Ö 3.4  
Projektfreigabe Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck 2020 - investiv
Enthält Anlagen
VO/2020/08782  
Ö 3.5  
Änderung der "Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang"
Enthält Anlagen
VO/2020/08778  
Ö 3.6  
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 22.04.00 - Buntekuh/Pinassenweg
Enthält Anlagen
VO/2020/08744  
Ö 3.7  
Projektfreigabe "Behnhaus Drägerhaus Sanierungsmaßnahme", Königstraße 9 - 11, 23552 Lübeck, über 8.150.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/08858  
Ö 4     Berichte    
Ö 5     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 5.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.1.1  
Antwort auf die Anfrage von Herrn Pluschkell bezüglich der Burgtorbrücke
VO/2020/08834  
Ö 5.1.2  
Antwort auf die Anfrage von AM Pluschkell (SPD) Lärmminderung B75 (Höhe Rangenberg)
VO/2020/08850-01  
Ö 5.1.3  
Weitere Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2     Neue Anfragen    
Ö 5.2.1  
AM Pluschkell (SPD): Mecklenburger Straße
VO/2020/08838  
Ö 5.2.2  
AM Pluschkell (SPD): Bebauung Goebenstraße/Marliring/Folke-Bernadotte-Straße
VO/2020/08841  
Ö 5.2.3  
AM Pluschkell (SPD) Lärmminderung B75 (Höhe Rangenberg)
VO/2020/08850  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Am 04.11.2019 berichtete Herr Engelmann vom LBV-SH im Bauausschuss über die vom Bund geplante freiwillige Leistung zur Lärmminderung im Zuge der B75 (Höhe Rangenberg) durch Umgestaltung der Straßenoberfläche mit Offenporigem Asphalt und Lärmschutzwänden. Anschließend beantwortete er Fragen aus der Politik. Eine veränderte Linienführung der LVG-Busse kam dabei jedoch nicht zur Sprache.

 

Auf der Homepage des Stadtverkehr Lübeck heißt es hierzu: „Aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen zur Lärmsanierung auf der B75 zwischen A 226/Siems und Anschlussstelle Kücknitz werden die Linien 30, 31, 39 und 40 Richtung Kücknitz/Travemünde ab Montag, den 30.03.2020, ca. 7:00 Uhr für die Dauer von ca. 5 Monaten über Kieselgrund, An der Kehre und Im Brunskroog umgeleitet. - Die Haltestelle Kieselgrund kann von den Linien 30, 31, und 39 bedient werden. Für die Haltestelle Kücknitzer Scheide befindet sich im Kieselgrund auf gleicher Höhe eine Ersatzhaltestelle.“

 

Dieses vorausgeschickt bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

Warum wurde der Bauausschuss nicht über die zweitweise veränderte Linienführung informiert?

1. Gab es eine entsprechende Information der Anlieger in den Straßen Kieselgrund, An der Kehre und Im Brunskroog? Falls ja, wann fand diese statt?

 

2. Warum wurde diese Ersatzlinienführung gewählt? Welche Alternativen wurden geprüft; mit welchem Ergebnis?

3. Wie viele Busse fahren über diese Strecke? Wie viele Fahrgäste steigen an der Haltestelle Kücknitzer Scheide ein und aus?

4.  Bedeutet die ausgeschilderte Lastbeschränkung der Straßen Kieselgrund und Im Brunskroog auf 3,5 t, dass diese Straßen von ihrem baulichen Zustand keine höhere Last tragen können?

5.  Wurden vor Verlagerung des Busverkehrs bei den Gebäuden entlang der vorübergehenden Linienführung bereits bestehende Schäden dokumentiert? Wie soll mit eventuellen Schadensersatzansprüchen von Anwohnern bezüglich Schäden, die infolge etwaiger Erschütterungen durch den Busverkehr entstanden sein können, verfahren werden?

6.  Welche verkehrlichen Anordnungen werden getroffen, um den Busverkehr in der geänderten Linienführung bestmöglich zu organisieren?

7.  Welche Linienführung ist geplant, wenn die Haltestelle Kücknitzer Scheide in Fahrtrichtung Lübeck wegen der Lärmsanierung nicht angefahren werden kann?

 

Für eine Beantwortung dieser Fragen in der Sitzung des Bauausschusses am 04.05.2020 wäre ich dankbar.

 

 

 

   
    04.05.2020 - Bauausschuss
    Ö 5.2.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Am 04.11.2019 berichtete Herr Engelmann vom LBV-SH im Bauausschuss über die vom Bund geplante freiwillige Leistung zur Lärmminderung im Zuge der B75 (Höhe Rangenberg) durch Umgestaltung der Straßenoberfläche mit Offenporigem Asphalt und Lärmschutzwänden. Anschließend beantwortete er Fragen aus der Politik. Eine veränderte Linienführung der LVG-Busse kam dabei jedoch nicht zur Sprache.

 

Auf der Homepage des Stadtverkehr Lübeck heißt es hierzu: „Aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen zur Lärmsanierung auf der B75 zwischen A 226/Siems und Anschlussstelle Kücknitz werden die Linien 30, 31, 39 und 40 Richtung Kücknitz/Travemünde ab Montag, den 30.03.2020, ca. 7:00 Uhr für die Dauer von ca. 5 Monaten über Kieselgrund, An der Kehre und Im Brunskroog umgeleitet. - Die Haltestelle Kieselgrund kann von den Linien 30, 31, und 39 bedient werden. Für die Haltestelle Kücknitzer Scheide befindet sich im Kieselgrund auf gleicher Höhe eine Ersatzhaltestelle.“

 

Dieses vorausgeschickt bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

Warum wurde der Bauausschuss nicht über die zweitweise veränderte Linienführung informiert?

1. Gab es eine entsprechende Information der Anlieger in den Straßen Kieselgrund, An der Kehre und Im Brunskroog? Falls ja, wann fand diese statt?

 

2. Warum wurde diese Ersatzlinienführung gewählt? Welche Alternativen wurden geprüft; mit welchem Ergebnis?

3. Wie viele Busse fahren über diese Strecke? Wie viele Fahrgäste steigen an der Haltestelle Kücknitzer Scheide ein und aus?

4. Bedeutet die ausgeschilderte Lastbeschränkung der Straßen Kieselgrund und Im Brunskroog auf 3,5 t, dass diese Straßen von ihrem baulichen Zustand keine höhere Last tragen können?

5. Wurden vor Verlagerung des Busverkehrs bei den Gebäuden entlang der vorübergehenden Linienführung bereits bestehende Schäden dokumentiert? Wie soll mit eventuellen Schadensersatzansprüchen von Anwohnern bezüglich Schäden, die infolge etwaiger Erschütterungen durch den Busverkehr entstanden sein können, verfahren werden?

6. Welche verkehrlichen Anordnungen werden getroffen, um den Busverkehr in der geänderten Linienführung bestmöglich zu organisieren?

7. Welche Linienführung ist geplant, wenn die Haltestelle Kücknitzer Scheide in Fahrtrichtung Lübeck wegen der Lärmsanierung nicht angefahren werden kann?

 

Für eine Beantwortung dieser Fragen in der Sitzung des Bauausschusses am 04.05.2020 wäre ich dankbar.

 

Abschließende Antwort:

Es ist richtig, dass im Bauausschuss am 04.11.2019 die veränderte Buslinienführung der LVG-Busse nicht zur Sprache gekommen ist.

Am 10.12.2019 hat der LBV-SH für diese Maßnahme die maßgeblichen Träger öffentlicher Belange für den 07.01.2020 zu einer Besprechung eingeladen. In der Einladung wurde erwähnt, dass die im Sanierungsabschnitt liegenden Bushaltestellen während der Sanierung nicht aufrechterhalten werden können.

Der Stadtverkehr Lübeck (SL) hat daraufhin um eine sorgfältige Abwägung der Interessen gebeten, insbesondere, ob die Straße Kieselgrund für den Linienverkehr als Umleitungsstrecke ausgewiesen werden kann.

Die Straße Kieselgrund ist eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße, d.h. alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge dürfen diese Straße benutzen. Derzeit sind sowohl am Anfang des Kieselgrundes im Bereich des Herrentunnels als auch an der Zufahrt von der Rampe Kücknitz Gewichtsbeschränkungen „3,5t und Anlieger frei“ angebracht. Dies bedeutet, dass auch Anlieger mit Fahrzeugen über 3,5t diese Straße nutzen dürfen. Mit der Beschilderung soll und wird verhindert, dass Schwerlastverkehr sich parallel zur B75 eine Ausweichstrecke zwischen den Anschlussstellen Kücknitz und Seelandstraße sucht.

 

Die Hansestadt Lübeck als Aufgabenträge für den ÖPNV hat nach eingehender Prüfung eine unbedingte Empfehlung ausgesprochen, den Busverkehr über den Kieselgrund zu leiten, damit die Ansprüche eines fahrgastfreundlichen und dem vierten Regionalverkehrsplan fest gesteckten Vorgaben Rechnung getragen wird.

 

Der SL hat sich ebenfalls stark für eine Befahrung des Kieselgrundes ausgesprochen, zumal diese Umleitungsstrecke auch in früheren Jahren schon benutzt wurde und aus der Sicht des Stadtverkehrs daher als geeignet angesehen wird. Um ein Befahren mit Bussen auf der Straße Kieselgrund zu ermöglichen, werden dazu entsprechende Haltverbote in der Straße angeordnet.

 

Aus oben genannter Abwägung ist dann seitens der Hansestadt dem Stadtverkehr die Zustimmung zur Befahrung des Kieselgrundes mit Datum vom 28.01.2020 erteilt worden. Gleichzeitig wird geprüft, eine Sanierung der Fahrbahn für 2021 einzuplanen, wenn dieses notwendig wird.

 

Nachfolgend werden konkrete Antworten auf die gestellten Fragen gegeben.

Warum wurde der Bauausschuss nicht über die zweitweise veränderte Linienführung informiert?

Bei Baumaßnahmen und der damit einhergehenden Ausweisung von temporären Umleitungstrecken finden keine gesonderten Informationen an den Bauausschuss statt. Daher wurde auch bei dieser Maßnahme keine Information an den Bauausschuss gegeben.

 

Gab es eine entsprechende Information der Anlieger in den Straßen Kieselgrund, An der Kehre und Im Brunskroog? Falls ja, wann fand diese statt?

Da es sich hier um eine Baumaßnahme des LBV-SH handelt und die Hansestadt dem Stadtverkehr eine entsprechende Zustimmung erteilt hat, wurde seitens der Hansestadt davon ausgegangen, dass von Seiten des LBV-SH eine entsprechende Information stattfinden würde. Dies ist jedoch lediglich im Rahmen der offiziellen Pressemitteilung des LBV-SH zur Baumaßnahme und nicht im Vorwege erfolgt.
Die Zustimmung zur Befahrung wurde seitens der Hansestadt an den Stadtverkehr erteilt.

 

Warum wurde diese Ersatzlinienführung gewählt? Welche Alternativen wurden geprüft; mit welchem Ergebnis?

Die betroffenen Linien 30, 39 und 40 (sowie als Ergänzungslinie die 31) stellen ein „Herzstück“ des Lübecker Schnellbus-Systems dar. Dieses ist aufgrund der attraktiven Fahrzeiten und dem Ersparnis der Tunnelmaut in besonderem Maße dazu geeignet, auch sog. wahlfreie Fahrgäste anzusprechen. Somit entlastet dieses System die Lübecker Straßen um einige Autofahrten mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Klima und Umwelt.

Die vom Stadtverkehr vorgeschlagene und nun voraussichtlich ab dem 20. April 2020 umgesetzte Umleitungsstrecke (via Kieselgrund) bedeutet aus Sicht des ÖPNV-Aufgabenträgers gerade einmal eine Fahrzeitverlängerung von zwei Minuten für die betroffenen Linien und bietet zugleich die Möglichkeit, den Halt Kücknitzer Scheide in räumlicher Nähe zu den eigentlichen Haltestellen adäquat und gemäß den Vorgaben des vierten Regionalen Nahverkehrsplans zu ersetzen. Diese Haltestelle ist die einzige Haltestelle, die den Bereich Waldhusen/ Rangenberg adäquat an das Netz des ÖPNV anbindet.

Ließen wir als Gedankenspiel beispielsweise die Linie 39 über den Linienweg der Linie 32 via Seeland-/ Werk-/ Dock- und Kücknitzer Hauptstraße umleiten, würde dies direkt eine Verlängerung der Fahrzeiten von mindestens sieben bis acht Minuten bedeuten und für die Fahrgäste eine Verlängerung des Fußwegs auf bis zu 1,3km. Das hätte nicht nur direkte Auswirkungen auf die Attraktivität (die Produkte würden nicht mehr als Schnellbus empfunden), sondern ginge auch zulasten von Anschlüssen und der Zuverlässigkeit. Zum Teil sind die Wendezeiten der betroffenen Linien schon heute knapp.

Zudem ist zu bedenken, dass auch alle genannten Linien schon heute über die
B75 in unmittelbarer räumlicher Nähe der Straße Kieselgrund fahren. Von allen anderen Umleitungsalternativen wären erheblich mehr Anwohner:innen betroffen.

Alle anderen Umleitungsvarianten als die von SL vorgeschlagene und von der Hansestadt Lübeck so umgesetzte hätten zudem Mehrkosten nach sich gezogen. Gerade in Zeiten von Corona und den ohnehin hohen Einnahmeausfällen unseres Verkehrsunternehmens würde dies die wirtschaftliche Lage – letztlich auch für den Haushalt der Hansestadt Lübeck – weiter belasten.

 

Wie viele Busse fahren über diese Strecke? Wie viele Fahrgäste steigen an der Haltestelle Kücknitzer Scheide ein und aus?

Im Normalbetrieb haben wir an den beiden Haltestellen Kücknitzer Scheide in Summe täglich 204 einsteigende Fahrgäste und 188 aussteigende Fahrgäste.
 

Die zuvor genannten Linien 30, 31, 39 und 40 werden die Umleitungsstrecke nutzen. Aktuell noch bis auf weiteres im ausgedünnten Fahrplan (Corona-bedingt Samstagsfahrplan). Jedoch wird auch hier – sobald die Corona-Abwehrmaßnahmen ein Ende finden – wieder hochgefahren werden, sodass die Umleitungsstrecke im Normalbetrieb von 94 Bussen pro Tag (in einem Zeitraum von 21 Stunden) befahren wird.

 

Bedeutet die ausgeschilderte Lastbeschränkung der Straßen Kieselgrund und Im Brunskroog auf 3,5t, dass diese Straßen von ihrem baulichen Zustand keine höhere Last tragen können?

Nein, diese Straße ist baulich so ausgelegt, dass sämtliche zugelassenen Fahrzeuge diese Straße benutzen dürfen, so beschildert auch für Anlieger über
3,5t. Mit der Beschilderung sollte verhindert werden, dass Schwerlastverkehr sich parallel zur B75 eine Ausweichstrecke zwischen den Anschlussstellen Kücknitz und Seelandstraße sucht. Für den Zeitraum der Befahrung der Buslinien werden Zusatzschilder „Linienverkehr frei“ angebracht.

 

Wurden vor Verlagerung des Busverkehrs bei den Gebäuden entlang der vorübergehenden Linienführung bereits bestehende Schäden dokumentiert? Wie soll mit eventuellen Schadensersatzansprüchen von Anwohnern bezüglich Schäden, die infolge etwaiger Erschütterungen durch den Busverkehr entstanden sein können, verfahren werden?

Es wurden im Vorwege keine Beweissicherungen durchgeführt. Sollte es zu Schäden an den Gebäuden kommen, so ist der jeweilige Eigentümer beweissicherungspflichtig und muss im Einzelfall nachweisen, dass Schäden durch das zusätzliche Befahren der Busse entstanden sind.

 

Welche verkehrlichen Anordnungen werden getroffen, um den Busverkehr bestmöglich zu organisieren?

Es werden entsprechende Haltverbotsschilder aufgestellt, um dem Linienbusverkehr eine möglichst behinderungsfreie Fahrt zu gewährleisten.

 

Welche Linienführung ist geplant, wenn die Haltestelle Kücknitzer Scheide in Fahrtrichtung Lübeck wegen der Lärmsanierung nicht angefahren werden kann?

Die Linien 30, 31, 39 und 40 werden dann in Fahrtrichtung Lübeck über die Umleitungsstrecke Im Brunskroog, An der Kehre, Kieselgrund geleitet.

In der Gegenrichtung wird die dann neue Haltestelle Kücknitzer Scheide an der B75 angefahren.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

Ö 5.2.4  
AM Pluschkell (SPD): Baustellensicherung Kronsforder Allee
VO/2020/08877  
Ö 5.2.5  
Anfrage des Ausschussmitgliedes Thomas-Markus Leber / FDP zum aktuellen Zeitplan des Bauvorhabens "Neugestaltung Travepromenade"
VO/2020/08887  
Ö 5.2.6  
Anfrage des Ausschussmitgliedes Thomas-Markus Leber / FDP zu Wachstumsstörungen einzelner Linden an der Untertrave
VO/2020/08888  
Ö 5.2.7  
Weitere Anfragen während der Sitzung:    
Ö 5.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 5.4  
SPD: Wahl ihn den Bauausschuss
VO/2020/08789-01  
Ö 5.5  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2019/08355 - Verbesserung der Landstromversorgung im Lübecker Hafen
VO/2019/08355-01  
Ö 6.1.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu "BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Freie Wähler & GAL - Verbesserung der Landstromversorgung im Lübecker Hafen"
2019/08355-01-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Ergänzungsantrag zur VO/2020/08588: Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
VO/2020/08588-01  
Ö 7.2  
AM Carl Howe (GAL): Antrag zu VO/2020/08588 Hafenentwicklungsplan
VO/2020/08891  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschriften      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2020      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2020      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Anmietung: Kreuzweg 7-9, 23558 Lübeck für 3.320 - Ordnungsamt und 4.510 - Familienhilfe      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.1.1     Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mitteilung Baugesuche (5.610) (Unterlagen werden nachgereicht)      
N 13.3.2     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto      
N 13.3.3     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- Euro netto      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse