Tagesordnung - 33. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 33. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 04.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschriften    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2020
SI/2020/625  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2020
SI/2020/626  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
Enthält Anlagen
VO/2020/08588  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

.

 

   
    17.02.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

 

 


 

 

   
    18.02.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 4.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage.
 

 

   
    02.03.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig.
 

 

   
    09.03.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.1 - zurückgestellt
   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

 

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage auf

die Sitzung im Mai zu vertagen.

(15 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage II Hafenentwicklungsplan 2030 (4050 KB)    
   
    10.03.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - zurückgestellt
   
   
    16.03.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.2 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

 

   
    26.03.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.5 - zurückgestellt
   

Vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.

 

 

   
    04.05.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;

Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Fortschreibung des HEP hat alle drei Jahre zu erfolgen und ist der Bürgerschaft in der Form eines Berichtes vorzulegen. Gegenstand des Berichtes sind Teilmaßnahmen im Rahmen des Anpassungsbedarfs und deren Kosten auf der Grundlage belastbarer Daten. (Beschluss aus TOP 7.1 – geänderter Punkt 1) Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage (siehe TOP 7.1 – Punkt 1) abstimmen:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich die Vorlage in geänderter Form (TOP 7.1 – Punkt 1) zu beschließen.
 

 

   
    11.05.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.1 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

lehnt den Ergänzungsantrag

von Herrn Lehrke mehrheitlich ab.

(5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimme)

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß

geändertem Beschlussvorschlag (Antrag AM Leber)

zu entscheiden.

(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    19.05.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.1 - zurückgestellt
   

.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

 

   
    26.05.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.9 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 


 

 

   
    28.05.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.3 - geändert beschlossen
   

 

 

 

 

 

Beschluss: in geänderter und ergänzter Fassung (gestrichen bzw. fett/kursiv)

 

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

„Der Hafenentwicklungsplan zeigt Rahmenbedingungen und Entwicklungspotentiale für die weitere Hafenentwicklung auf. Konkret dient der HEP als fachliche Grundlage für die Planung zukünftiger Maßnahmen und Projekten, über die die Gremien jeweils auf Vorschlag des Bürgermeisters gesondert entscheiden.

Der Bürgermeister wird beauftragt den HEP 2030 kontinuierlich und zeitnah fortzuschreiben. Organisatorische Anpassungsbedarfe sind zu ermitteln und notwendige Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

Als wesentliche Eckpunkte der weiteren Entwicklung werden betrachtet:“

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe. und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Hafenentwicklungsplan 2030 und insbesondere die Anlage 1 (Begründung zur Vorlage) wie folgt zu präzisieren:

 

  • Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Lübecker Häfen ist die Ausgestaltungen von Kaianlagen am Skandinavienkai und in allen Mittelhäfen (inkl. der Erweiterung des Lehmannkai I – ehemaliges EON-Gelände) entsprechend der Dimensionen der künftigen Referenzschiffe zu planen (S. 12, Tabelle 1)
  • Um eine flexible Nutzung der Kaianlagen mit unterschiedlichen Schiffstypen zu gewährleisten, ist für Skandinavienkai und alle Mittelhäfen eine durchgängig Fahrwassertiefe von mindestens 10,5 m beim Aufgabenträger (Bund) einzufordern.
  • Die durch den Herrentunnel z. Z. vorhandenen Restriktionen beim Fahrwasser sind nicht als gegeben hinzunehmen und im Hafenentwicklungsplan „festzuschreiben“ (z. B. Anlage 1, S. 26, letzter Absatz, S. 27, erster Absatz), sondern es ist ein Handlungsbedarf zur Beseitigung der Hemmnisse zu definieren und im Plan zu dokumentieren.
  •  

Die Beseitigung der im Bereich des Herrentunnels aktuell noch vorhandenen Restriktionen beim Fahrwasser sind durch geeignete Baumaßnahmen möglichst zeitnah zu beheben (Fahrwassertiefe mindestens 10,5 m, Fahrwasserbreite), so dass CTL und Lehmannkai I (inkl. der Erweiterungen) künftig vollumfänglich von den Referenzschiffen genutzt werden können und perspektivisch auch noch die Möglichkeit besteht (bei Bedarf und Wirtschaftlichkeit), den Vorwerker Hafen begrenzt an die wachsenden Schiffsgrößen (sowie für den Anlauf von Panmax-Schiffen mit höherer Beladung/größerem Tiefgang)  anzupassen. Hierzu sind Gespräche mit dem Aufgabenträger (Bund) aufzunehmen.
 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

.

 

 

 

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

31

Nein-Stimmen

15

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

Ö 3.2  
Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West": Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für die Gesamtmaßnahme Nordwest der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/08701  
Ö 3.3  
Projektfreigabe zur Umsetzung der Umnutzung und Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Schulhausmeisterwohnung an der Mühlenweg Schule, Moislinger Mühlenweg 56-58 in 23560 Lübeck, über 175.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/08760  
Ö 3.4  
Projektfreigabe Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck 2020 - investiv
Enthält Anlagen
VO/2020/08782  
Ö 3.5  
Änderung der "Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang"
Enthält Anlagen
VO/2020/08778  
Ö 3.6  
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 22.04.00 - Buntekuh/Pinassenweg
Enthält Anlagen
VO/2020/08744  
Ö 3.7  
Projektfreigabe "Behnhaus Drägerhaus Sanierungsmaßnahme", Königstraße 9 - 11, 23552 Lübeck, über 8.150.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/08858  
Ö 4     Berichte    
Ö 5     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 5.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.1.1  
Antwort auf die Anfrage von Herrn Pluschkell bezüglich der Burgtorbrücke
VO/2020/08834  
Ö 5.1.2  
Antwort auf die Anfrage von AM Pluschkell (SPD) Lärmminderung B75 (Höhe Rangenberg)
VO/2020/08850-01  
Ö 5.1.3  
Weitere Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2     Neue Anfragen    
Ö 5.2.1  
AM Pluschkell (SPD): Mecklenburger Straße
VO/2020/08838  
Ö 5.2.2  
AM Pluschkell (SPD): Bebauung Goebenstraße/Marliring/Folke-Bernadotte-Straße
VO/2020/08841  
Ö 5.2.3  
AM Pluschkell (SPD) Lärmminderung B75 (Höhe Rangenberg)
VO/2020/08850  
Ö 5.2.4  
AM Pluschkell (SPD): Baustellensicherung Kronsforder Allee
VO/2020/08877  
Ö 5.2.5  
Anfrage des Ausschussmitgliedes Thomas-Markus Leber / FDP zum aktuellen Zeitplan des Bauvorhabens "Neugestaltung Travepromenade"
VO/2020/08887  
Ö 5.2.6  
Anfrage des Ausschussmitgliedes Thomas-Markus Leber / FDP zu Wachstumsstörungen einzelner Linden an der Untertrave
VO/2020/08888  
Ö 5.2.7  
Weitere Anfragen während der Sitzung:    
Ö 5.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 5.4  
SPD: Wahl ihn den Bauausschuss
VO/2020/08789-01  
Ö 5.5  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2019/08355 - Verbesserung der Landstromversorgung im Lübecker Hafen
VO/2019/08355-01  
Ö 6.1.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu "BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Freie Wähler & GAL - Verbesserung der Landstromversorgung im Lübecker Hafen"
2019/08355-01-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Ergänzungsantrag zur VO/2020/08588: Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
VO/2020/08588-01  
Ö 7.2  
AM Carl Howe (GAL): Antrag zu VO/2020/08588 Hafenentwicklungsplan
VO/2020/08891  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschriften      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2020      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2020      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Anmietung: Kreuzweg 7-9, 23558 Lübeck für 3.320 - Ordnungsamt und 4.510 - Familienhilfe      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.1.1     Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mitteilung Baugesuche (5.610) (Unterlagen werden nachgereicht)      
N 13.3.2     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto      
N 13.3.3     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- Euro netto      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse