Tagesordnung - 21. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 16.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Allgemeiner Teil    
Ö 1.1  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 1.3  
Niederschriften, öffentlich vom 02.09.2019
SI/2019/464  
Ö 2  
Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren    
Ö 2.1  
Städtebauliche Erhaltungssatzung "Brolingplatz" und zugehörige Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße - in St. Lorenz Nord
Enthält Anlagen
VO/2019/08043  
Ö 2.2  
Bebauungsplan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2019/08075  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

   
    16.09.2019 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

   
    17.09.2019 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 7.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum

 


 

   
    24.09.2019 - Hauptausschuss
    Ö 5.20 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (bei 1 Gegenstimme),

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

   
    26.09.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.27 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

44

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum

 


(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

Die Genehmigung der Niederschrift zu TOP 11 wurde aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungs vertagt.

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:17 Uhr.

 

Ö 3  
Sonstige Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Freigabe für die Mehrkosten zur Umsetzung des 2. + 3. BA der Energetischen Sanierung im Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium, Ziegelstr. 38, 23556 Lübeck, über 175.000,00 EUR
Enthält Anlagen
VO/2019/07972  
Ö 3.2  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Vorwerker Hafen, Erneuerung der Weiche 92
Enthält Anlagen
VO/2019/07995  
Ö 3.3  
Projektfreigabe zur Umsetzung der Sanierung der GGS Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7, 23554 Lübeck, über 175.000,00 EUR
Enthält Anlagen
VO/2019/08071  
Ö 3.4  
Lübeck "Altstadt" - Planerische Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz"
Enthält Anlagen
VO/2019/08079  
Ö 3.5  
Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2019 zur Zahlung der unstrittigen Beträge der Teilschlussrechnungen für die Brücken St.-Lorenz und Roter Löwe
VO/2019/08107  
Ö 3.6  
Freigabe zur Fortführung der Maßnahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung in den Liegenschaftsstandorten B. Schröder-Schule und E.-Geibel-Schule über 175.000,- EUR sowie außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019
Enthält Anlagen
VO/2019/08123  
Ö 4  
Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.1  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 4.2  
Sonstige Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.2.1  
Regelungen zur Verhinderung diskriminierender und sexistischer Werbung
Enthält Anlagen
VO/2019/07898  
Ö 4.2.2  
Kfz-Verkehr auf der Stadtgrabenbrücke
VO/2019/08052  
Ö 4.2.3  
Enthält Anlagen
Tagesordnung Gestaltungsbeiratssitzung am 19. und 20.09.2019 (5.610)    
Ö 4.2.4  
Einrichtung einer Leitstelle Verkehrsflussmanagement
Enthält Anlagen
VO/2019/07950  
Ö 4.2.5  
Mündliche Mitteilung (5.610): B-Planverfahren Wulfsdorf gemäß § 13b BauGB    
Ö 4.2.6  
Mündliche Mitteilung (5.610): Aktueller Sachstand B-Pläne    
Ö 4.2.7  
Schimmelpilzbildung im Stadthaus St. Lorenz    
Ö 4.3  
Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligung    
Ö 4.4  
Mitteilungen zum Beginn von Ausschreibungen    
Ö 4.5  
Eilentscheidungen des Bürgermeisters    
Ö 5  
Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes    
Ö 5.1  
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2  
Neue Anfragen    
Ö 5.2.1  
Anfrage des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Radweg zwischen Kreuzung Fackenburger Allee und Lohmühlenteller
VO/2019/08128  
Ö 5.2.2  
Anfrage AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Milieuschutzsatzung für Travemünde (2)
VO/2019/08146  
Ö 5.2.3  
Anfrage des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich B75-Gneversdorfer Weg/ Travemünder Landstraße während der Bauphase Baggersand und Fischereihafen
Enthält Anlagen
VO/2019/08177  
Ö 5.2.4  
Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung    
Ö 5.3  
Anträge    
Ö 5.3.1  
Baustellen Info-App Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22. Februar 2018 - Antrag der BfL-Fraktion VO/2018/05752
VO/2018/05875  
Ö 5.3.2  
Sitzungstermine des Bauausschusses 2020
VO/2019/08045  
Ö 5.3.3  
Antrag AM Lötsch (CDU): Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich der Straßen Helldahl, Seeblick, Hohe Wende und Alfred-Hagelstein-Straße in Travemünde
VO/2019/08109  
Ö 5.3.4  
Carl Howe (GAL): Klimaneutrale Bauweise
VO/2019/07771  
Ö 5.3.5  
Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Monitoring der im Planungsprozess befindlichen Bauleitplanungen
VO/2019/08127  
Ö 5.3.6  
Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Sanierung Betreute Grundschule Niederbüssau
VO/2019/08153  
Ö 5.3.7  
AfD Fraktion - Konzept für einen Verkehrsversuch am Lindenteller
Enthält Anlagen
VO/2019/08000  
N 6     Niederschriften, Mitteilungen und Berichte      
N 6.1     Niederschriften, nicht öffentlich vom 02.09.2019      
N 6.2     Mitteilungen      
N 6.2.1     Mitteilungen über Bauvorhaben (5.610)      
N 6.3     Berichte      
N 6.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
N 7     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL)      
N 7.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto      
N 8     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto      
N 8.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert am 5.000,- Euro netto      
N 9     Sonstige Beschlussvorlagen      
N 9.1     Leitstelle Verkehrsflussmanagement: Beschaffung der Software roads      
N 9.2     Beschluss der Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule", Albert-Schweitzer-Straße 59, 23566 Lübeck, aufgrund einer Überschreitung der Projektkosten von EUR 175.000,00 netto.      
N 10     Anfragen, Anregungen und Verschiedenes      
N 10.1     Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 10.2     Neue Anfragen      
N 10.3     Anregungen und Verschiedenes      
Ö 11  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse