Tagesordnung - 41. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 41. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 27.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift der 40. Sitzung des Werkausschusses am 08.06.2017 ? öffentlicher Teil
SI/2017/116  
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.2  
Mitteilungen der Werkleitung    
Ö 4.2.1  
Tag der offenen Tür    
Ö 4.2.2  
Stand OVG-Urteil (Straßenreinigung)    
Ö 5  
Vorlagen    
Ö 6  
Berichte    
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9     Verschiedenes    
Ö 9.1  
Anfrage AM Harald Klix: Konsequenzen aus neuen Verordnungen auf Bundesebene
VO/2017/05058  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

  1. Der Bundestag hat am 9. März 2017 dem Entwurf einer Verordnung zu Neuordnung der Klärschlammverwertung zugstimmt (BT-Drs. 18/10884). Sollte nun auch der Bundesrat zustimmen, ist zukünftig vorgesehen aus  Klärschlämmen Phosphor für die Nutzung insbesondere in der Landwirtschaft zu gewinnen. Welche positiven/negativen Konsequenzen hat dies für die Klärwerke in Lübeck?

 

  1. Am 30. März stimmte der Bundestag einer neuen Gewerbeabfallordnung zu, die eine Verschärfung der Vorschriften im Bereich des Recycling von Bau- und Gewerbeabfällen bedeutet. Welche Kosten entstehen voraussichtlich bei der Umsetzung dieser neuen Vorschriften? Sind Übergangszeiten vorgesehen?

 

   
    27.07.2017 - Werkausschuss EBL
    Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

  1. Der Bundestag hat am 9. März 2017 dem Entwurf einer Verordnung zu Neuordnung der Klärschlammverwertung zugstimmt (BT-Drs. 18/10884). Sollte nun auch der Bundesrat zustimmen, ist zukünftig vorgesehen aus  Klärschlämmen Phosphor für die Nutzung insbesondere in der Landwirtschaft zu gewinnen. Welche positiven/negativen Konsequenzen hat dies für die Klärwerke in Lübeck?

 

  1. Am 30. März stimmte der Bundestag einer neuen Gewerbeabfallordnung zu, die eine Verschärfung der Vorschriften im Bereich des Recycling von Bau- und Gewerbeabfällen bedeutet. Welche Kosten entstehen voraussichtlich bei der Umsetzung dieser neuen Vorschriften? Sind Übergangszeiten vorgesehen?

 

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss nimmt die Anfrage und den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

zu 9.2

Herr Dr. Koß zur Anlieferung auf den Wertstoffhöfen

 

Herr Dr. Koß berichtet über seine drei persönlichen Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen (Restmüll und Grünabfall). Er verstehe nicht, warum er diesmal 7,50 EUR statt wie im letzten Jahr 5,00 EUR bezahlt habe. Mit der neuen Abfallsatzung sollten die Gebühren doch sinken.

Herr Rehberg erklärt den speziellen Fall von Herrn Dr. Koß Anlieferung. Herr Senator Hinsen regt an, dass Herr Dr. Koß seine Anfrage bitte schriftlich formuliere, damit darauf besser ge­antwortet werden könne.

 

 

 

 

Der Vorsitzende stellt um 17.31 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.

 

 

N 10     Feststellung der Niederschrift der 40. Sitzung des Werkausschusses am 08.06.2017 ? nichtöffentlicher Teil      
N 11     Mitteilungen      
N 11.1     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 11.2     Mitteilungen der Werkleitung      
N 11.2.1     Zwischenergebnis Klärschlammkooperation      
N 11.2.2     Mitteilungen aus der Sparte Stadtentwässerung      
N 11.2.3     Mitteilungen aus der Sparte Stadtreinigung      
N 12     Vorlagen      
N 12.1     Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH      
N 12.2     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Auftrag zur Herstellung der Trennkanalisation in der Straße Am Fahrenberg      
N 12.3     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Auftrag zur Herstellung der Trennkanalisation An der Untertrave - Los 3 Umgestaltung An derUntertrave / Drehbrückenplatz      
N 12.4     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Auftrag zur Herstellung der Schmutzwasserkanalisation am Geniner Ufer 2. BA      
N 12.5     Vergabe eines Auftrags mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Herstellung des 7. Bauabschnitts der Oberflächenabdichtung auf der Deponie Niemark      
N 12.6     Vergabe eines Auftrages mit einem Auftragsvolumen über der Wertgrenze von 250.000,00 EURO gemäß § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck hier: Rahmenvertrag zur TV-Inspektion des Kanalnetzes      
N 13     Berichte      
N 13.1     Quartalsbericht I/2017 der EBL und EZL GmbH      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse