Tagesordnung - 7. Sitzung des Sonderausschusses Verkauf eines Grundstücks auf dem Priwall  

Bezeichnung: 7. Sitzung des Sonderausschusses Verkauf eines Grundstücks auf dem Priwall
Gremium: Sonderausschuss Verkauf eines Grundstücks auf dem Priwall
Datum: Mi, 30.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung    
Ö 3  
Anfragen und Mitteilungen    
Ö 4  
Anträge    
Ö 5  
Vorlagen    
Ö 5.1  
Geschäftsanweisung für die Transparenz von Grundstücksverkäufen
Enthält Anlagen
VO/2015/02927  
Ö 5.1.1  
Antrag der Ausschussmitglieder Michelle Akyurt und Roland Vorkamp, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur "Geschäftsanweisung für die Tranzparenz bei Grundstücksverkäufen"
VO/2015/03043  
    VORLAGE
    Der Bürgermeister wird beauftragt, die in Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft vom 26

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft vom 26. Februar 2015 (VO Nr. 2445) ergangene "Geschäftsanweisung für die Transparenz bei Grundstücksverkäufen" in Punkt 4.c) der Ausnahmeregelungen wie folgt zu ändern:

 

Die Entscheidung über einen Verzicht auf die Ausschreibung wegen Vorliegens eines Ausnahmefalls trifft der nach Hauptsatzung zuständige Entscheidungsträger vor der Entscheidung über den Verkauf. Beide Entscheidungen sind nicht in einem Vorgang zu verbinden.

 

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft ist bei einem Verzicht auf die Ausschreibung durch den Bereich 2.280 oder den Senator vor Abschluss des Kaufvertrags zu informieren.

Die Ausnahmeregelung 4.b) wird ersatzlos gestrichen.

   
    30.09.2015 - Sonderausschuss Verkauf eines Grundstücks auf dem Priwall
    Ö 5.1.1 - zurückgezogen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft vom 26. Februar 2015 (VO Nr. 2445) ergangene "Geschäftsanweisung für die Transparenz bei Grundstücksverkäufen" in Punkt 4.c) der Ausnahmeregelungen wie folgt zu ändern:

 

Die Entscheidung über einen Verzicht auf die Ausschreibung wegen Vorliegens eines Ausnahmefalls trifft der nach Hauptsatzung zuständige Entscheidungsträger vor der Entscheidung über den Verkauf. Beide Entscheidungen sind nicht in einem Vorgang zu verbinden.

 

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft ist bei einem Verzicht auf die Ausschreibung durch den Bereich 2.280 oder den Senator vor Abschluss des Kaufvertrags zu informieren.

Die Ausnahmeregelung 4.b) wird ersatzlos gestrichen.

 

Der Antrag wurde zurückgezogen

Der Antrag wurde zurückgezogen.

 

Ö 6  
Verschiedenes    
N 7     Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 6. Sitzung      
N 8     Anfragen und Mitteilungen      
N 9     Vorlagen      
N 9.1     Unterzeichnung des Mietvertrages zur Anmietung des Gebäudes Wiekstr. 9 in 23670 Lübeck/Priwall zur Unterbringung von Flüchtlingen      
N 10     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse