Tagesordnung - 13. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 13. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 09.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern    
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.3  
Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift Nr. 12 vom 09.02.2015 - öffentlicher Teil
SI/2015/588  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Einzelhandelsentwicklung    
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Wochenmarkt Brolingplatz - Umbauphase    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Metropolregion Hamburg: Sachstand zur Arbeit in der FAG Tourismus
Enthält Anlagen
VO/2015/02297  
Ö 4.2  
Quartalsbericht IV/2014 der Gesellschaften und Betriebe der Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2015/02404  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Lübeck 2012 (vertagt in der Sitzung des WiA & KBT-A am 09.02.2015 (liegt bereits vor))
Enthält Anlagen
VO/2014/01796  
Ö 5.2  
Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (vertagt in der Sitzung des WiA & KBT-A am 09.02.2015 (liegt bereits vor))
Enthält Anlagen
VO/2014/01797  
Ö 5.3  
Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebes Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2015/02401  
Ö 5.4  
Verkauf von Wohngrundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind
Enthält Anlagen
VO/2014/01243  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

  1. Die Verkaufsaktion (vgl. Bürgerschaftsbeschluss vom 26.11.2009, Anlage 3) von Wohngrundstücken wird über den 31.12.2013 hinaus bis zum 31.12.2016 zu folgenden geänderten Konditionen weitergeführt.
     
  2. Der Beschlusspunkt 1 des Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.11.2009 wird für den unter Ziffer 1  genannten Zeitraum wie folgt geändert:
    Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird bis 31.12.2016 allen Erbbauberechtigten städtischer Wohngrundstücke
    - deren Erbbaurechtsverträge noch mindestens 20 Jahre laufen,
    - die keine automatische Wertsicherungsklausel enthalten und
    - deren Nutzung nicht mehr als zwei Wohneinheiten beinhaltet oder
    - im Erbbaurechtsvertrag oder durch Zusatzvereinbarung eine gewerbliche Ver-
      mietung / Nutzung vereinbart worden ist,

die Möglichkeit des Ankaufs des Grundstückes, soweit ein öffentliches Interesse nicht entgegensteht, gegeben.
Soweit ein Verkauf von nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilten Erbbaurechten erfolgen soll, wird ein möglicher Abschlag nur gewährt, wenn alle Wohnungserbbauberechtigten gemeinsam erwerben.

Auf dem Bodenwert des unbelasteten Grundstückes wird ein Abschlag gewährt in Höhe von:
a) 17,5 %              bei einer Rendite von 0,1 – 0,75 %
b) 12,5 %              bei einer Rendite von 0,76 – 1,5 %

c)   7,5 %              bei einer Rendite von 1,51 – 2,5 %
 

  1. Nach Abschluss ist der Bürgerschaft ein zusammenfassender Bericht über den Verlauf und Ergebnis der Verkaufsaktion vorzulegen.

 

 

 

 

   
    09.03.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.4 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verkaufsaktion (vgl. Bürgerschaftsbeschluss vom 26.11.2009, Anlage 3) von Wohngrundstücken wird über den 31.12.2013 hinaus bis zum 31.12.2016 zu folgenden geänderten Konditionen weitergeführt.
     
  2. Der Beschlusspunkt 1 des Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.11.2009 wird für den unter Ziffer 1  genannten Zeitraum wie folgt geändert:
    Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird bis 31.12.2016 allen Erbbauberechtigten städtischer Wohngrundstücke
    - deren Erbbaurechtsverträge noch mindestens 20 Jahre laufen,
    - die keine automatische Wertsicherungsklausel enthalten und
    - deren Nutzung nicht mehr als zwei Wohneinheiten beinhaltet oder
    - im Erbbaurechtsvertrag oder durch Zusatzvereinbarung eine gewerbliche Ver-
      mietung / Nutzung vereinbart worden ist,

die Möglichkeit des Ankaufs des Grundstückes, soweit ein öffentliches Interesse nicht entgegensteht, gegeben.
Soweit ein Verkauf von nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilten Erbbaurechten erfolgen soll, wird ein möglicher Abschlag nur gewährt, wenn alle Wohnungserbbauberechtigten gemeinsam erwerben.

Auf dem Bodenwert des unbelasteten Grundstückes wird ein Abschlag gewährt in Höhe von:
a) 17,5 %              bei einer Rendite von 0,1 – 0,75 %
b) 12,5 %              bei einer Rendite von 0,76 – 1,5 %

c)   7,5 %              bei einer Rendite von 1,51 – 2,5 %
 

  1. Nach Abschluss ist der Bürgerschaft ein zusammenfassender Bericht über den Verlauf und Ergebnis der Verkaufsaktion vorzulegen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

Ö 6  
Verschiedenes    
N 7     Niederschrift Nr. 12 vom 09.02.2015 - nicht öffentlicher Teil      
N 8     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 8.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 8.2     Anfrage AM Thomas Thalau: "Grundstück Priwall Wiekstraße"      
N 9     Beschlussvorlagen      
N 9.1     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Lerchenweg      
N 9.2     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse      
N 9.3     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Posener Straße      
N 9.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse      
N 9.5     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse      
N 9.6     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Eckenerstraße      
N 10     Verschiedenes      
Ö 11  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse