TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 1.1 |
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Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern |
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Ö 1.2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.3 |
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Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Niederschrift Nr. 12 vom 09.02.2015 - öffentlicher Teil |
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SI/2015/588 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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Ö 3.2 |
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Wochenmarkt Brolingplatz - Umbauphase |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Metropolregion Hamburg: Sachstand zur Arbeit in der FAG Tourismus |
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VO/2015/02297 |
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Ö 4.2 |
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Quartalsbericht IV/2014 der Gesellschaften und Betriebe der Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2015/02404 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Gewerbeflächenentwicklungskonzept Lübeck 2012 (vertagt in der Sitzung des WiA & KBT-A am 09.02.2015
(liegt bereits vor)) |
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VO/2014/01796 |
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Ö 5.2 |
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Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" (vertagt in der Sitzung des WiA & KBT-A am 09.02.2015
(liegt bereits vor)) |
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VO/2014/01797 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
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26.08.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.4 - zurückgestellt |
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01.09.2014 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - zurückgestellt |
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Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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04.09.2014 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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08.09.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.4 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag des AM Ramcke einstimmig an. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlagen zu vertagen.
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09.09.2014 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.4 - zurückgestellt |
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Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zu vertagenDer Ausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit zu vertagen.
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15.09.2014 - Bauausschuss |
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Ö 3.6 - zurückgestellt |
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16.09.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 8.3 - zurückgestellt |
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02.10.2014 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.2 - zurückgestellt |
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10.11.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.2 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei EintrittDie Vorlage wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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16.12.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.3 - zurückgestellt |
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12.01.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.2 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei Eintritt in dieDie Vorlage wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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19.01.2015 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - zurückgestellt |
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Beschluss:
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20.01.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.3 - zurückgestellt |
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03.02.2015 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.2 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
- Vertagung -Siehe TOP 7.2.1 - Vertagung -
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05.02.2015 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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09.02.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.2 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Die Vorlage wurde bei EintrittDie Vorlage wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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17.02.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.3 - zurückgestellt |
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03.03.2015 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.2 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Auf Antrag von Frau Akyurt beschließt der Ausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Vertagung der AngelegenheitAuf Antrag von Frau Akyurt beschließt der Ausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Vertagung der Angelegenheit.
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05.03.2015 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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09.03.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.2 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag des AM Krause mehrheitlich an. (9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen) Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" lehnt den Antrag des AM Fürter mehrheitlich ab. (4 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen) Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß durch Begleitbeschluss geändertem Beschlussvorschlag zu entscheiden. (9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)
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16.03.2015 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
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17.03.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.3 - geändert beschlossen |
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Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - StimmenthaltungDer Ausschuss stimmt dem Antrag bei 9 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung mehrheitlich zu.
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24.03.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.6 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.3.2015 folgende Empfehlung abgegeben: Im Beschlussvorschlag wird In Punkt 1 der Absatz „b.“ ersetzt durch: „Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.“ ein Absatz „d.“ eingefügt: „Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadt-gebiets als Natur- und Landschafts-schutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutz-gebiete gesehen. Neue naturschutz-rechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufge-hoben und als Kompensationsflächen für Wohnen und Gewerbe freigegeben werden.“ ein Absatz „e.“ eingefügt: „Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373 beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.“ Nach 2. eingefügt: 3. „In Suchräumen im Bereich von Klein-gärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“ In der Begründung wird auf Seite 3 im 7. Absatz „Die Konfliktfläche W11 (Vorwerker Friedhof), W20 (Teutendorfer Siedlung) und“ GESTRICHEN und durch „Die Konfliktfläche“ ersetzt. In der Anlage 3 werden die Gebiete: W9 „Erweiterung Hagenkoppel“, W20 „ Neue Teutendorfer Siedlung (westlicher Teil)“, W11 „Howingsbrook“, G3 „Verkehrsübungsplatz“; G14 „Erweiterung Roggenhorst“ nach Kategorie 1 gehoben. G6 „Schanzenbergweg“ nach Kategorie 2 gehoben. Das ehemalige Travag Gelände in der Schlutuper Straße als W22 „Travag Gelände“ in die Kategorie 1 aufgenommen. G10 „Moisling“ soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen gestrichen. Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen gestrichen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mitDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit (3 Gegenstimmen), gemäß Beschlussvorschlag in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses zu entscheiden.
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26.03.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.11 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: - Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung: Mehrheitliche Annahme gem. Empfehlung des Bauaus-schusses (VO/2015/02555) bei Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 16
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Ö 5.3 |
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Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebes Travemünde |
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VO/2015/02401 |
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Ö 5.4 |
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Verkauf von Wohngrundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind |
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VO/2014/01243 |
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Ö 6 |
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Verschiedenes |
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N 7 |
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Niederschrift Nr. 12 vom 09.02.2015 - nicht öffentlicher Teil |
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N 8 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 8.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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N 8.2 |
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Anfrage AM Thomas Thalau:
"Grundstück Priwall Wiekstraße" |
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N 9 |
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Beschlussvorlagen |
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N 9.1 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Lerchenweg |
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N 9.2 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse |
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N 9.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Posener Straße |
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N 9.4 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse |
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N 9.5 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse |
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N 9.6 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Eckenerstraße |
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N 10 |
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Verschiedenes |
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Ö 11 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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