Röteln

Erreger

Röteln sind eine hoch ansteckende Virus-Erkrankung. Im Kindesalter verläuft eine Röteln-Infektion meist ohne Komplikationen. Erkrankt jedoch eine schwangere Frau, kann das ungeborene Kind schwere Schäden erleiden. Die Zahl der Erkrankungen ist in Deutschland durch Impfungen stark zurückgegangen.

Übertragung

Röteln-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen, am häufigsten durch Tröpfchen und Aerosole, die beim Husten, Niesen oder Sprechen über die Luft verbreitet werden. Schwangere, die an Röteln erkranken, können die Viren auf das ungeborene Kind übertragen.

Impfung

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt einen Impfschutz gegen Mumps. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stikoabrufbar

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Krankheitsbild

Etwa die Hälfte der Infektionen verläuft mit sichtbaren Krankheitszeichen. Der typische Hautausschlag beginnt im Gesicht und breitet sich schließlich über den ganzen Körper aus. Die kleinen hellroten Flecken verschwinden wieder nach 1 bis 3 Tagen. Oft schwellen die Lymphknoten im Nacken und hinter den Ohren schmerzhaft an. Es können auch erkältungsähnliche Beschwerden, erhöhte Temperatur, Bronchitis, Mittelohrentzündung und Bindehautentzündung vorkommen. Nach etwa 1 Woche klingen die Beschwerden meist vollständig ab.

Komplikationen

Es können geschwollene und schmerzhafte Gelenke, sehr selten auch eine Gehirn - oder Herzmuskelentzündung vorkommen. Gefürchtet ist die sogenannte Röteln-Embryopathie. Hierbei werden die Röteln-Viren von der schwangeren Frau auf das ungeborene Kind übertragen. Dabei können beim Kind schwere Schädigungen am Innenohr, Herz, Auge und seltener an anderen Organen wie Gehirn, Leber oder Milz auftreten. In den ersten 8 Schwangerschaftswochen erleiden 90% der Embryonen Schädigungen. Auch Früh- oder Totgeburten können ausgelöst werden. 15% bis 20% der infizierten ungeborenen Kinder versterben.

Ansteckungsfähigkeit

Erkrankte sind 1 Woche vor und bis zu 1 Woche nach dem Auftreten des Hautausschlages ansteckend. Kinder, die an einer RötelnEmbryopathie erkrankt sind, können das Virus über die Atemwege und den Urin bis zu einem Alter von einem Jahr in hohen Mengen ausscheiden. Wer eine Röteln-Erkrankung überstanden hat oder mindestens 2-mal geimpft wurde, ist lebenslang geschützt.

Therapie

Eine ursächliche Behandlung gegen Röteln gibt es nicht, es werden ausschließlich die Beschwerden gemildert.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Informieren Sie die Arztpraxis vor einem Besuch über den Verdacht einer Röteln-Infektion, damit insbesondere für schwangere Frauen Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Schwangere ohne oder mit unklarem Immunschutz sollten nach Kontakt mit Erkrankten umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Erkrankte (bis 8 Tage nach Beginn des Hautausschlages) und ungeimpfte Kontaktpersonen (für 21 Tage) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.

Einschränkung der Berufsausübung

Erkrankte und ungeimpfte Kontaktpersonen dürfen nicht bzw. nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Risikobereichen arbeiten.

Weiterführende Informationen