Vorlage - VO/2026/14935  

Betreff: AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Fragen zur Führung des Schwerlastverkehrs in Israelsdorf und Karlshof
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
02.03.2026 
46. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines Logistikunternehmens im Glashüttenweg ergeben sich auch aus Sicht der Elternvertretung der Grundschule Israelsdorf sowie aus unserer Fraktion dringende Fragen. Wir bitten Sie um klare und konkrete Antworten, beginnend mit der zentralen Frage zur Führung des Schwerlastverkehrs:

 

  1. Wie gedenkt die Stadt auf die politische Willensäerung der Bürger:innen in Form der Petition zum Glashüttenweg zu reagieren?
  1. Die Konsequenzen einer rein reaktiven städtebaulichen Betrachtung insbesondere in Gebieten an der Schnittstelle zwischen Gewerbe-, Industrie- und Wohnnutzung lassen sich im Fall Glashüttenweg sehr gut erkennen.
    • Welche Gebiete im Stadtgebiet weisen vergleichbare Nutzungsstrukturen auf?
    • Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung vorgesehen, um dort Konflikten frühzeitig vorzubeugen und Interessen auszugleichen (z. B. durch Bebauungspläne oder städtebauliche Konzepte)?
  1. Führung des Schwerlastverkehrs:
    • Wie wird sichergestellt, dass der zusätzlich zu erwartende Schwerlastverkehr nicht durch das Wohngebiet Israelsdorf und Karlshof, sondern über die Luisenstraße zum Glashüttenweg geführt wird?
    • Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Verkehrslenkung, Beschilderung, Durchfahrverbote) sind vorgesehen, um Durchgangsverkehr durch Israelsdorf und den angrenzenden Schellbruch zu vermeiden?

 

Falls keine Maßnahmen vorgesehen sind oder der Schwerlastverkehr nicht ausschließlich über die Luisenstraße geführt wird, ergeben sich daraus folgende weitere Fragen:

 

                3.1. Schulwegsicherheit

  • Wurde im Rahmen der Bauvoranfrage oder der verkehrlichen Prüfung die Sicherheit der Schulwege für die Grundschule Israelsdorf explizit geprüft?
  • Falls ja: Welche konkreten Maßnahmen wurden festgelegt, um die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Schule zu gewährleisten?
  • Falls nein: Warum nicht, und ist eine Nachprüfung geplant?

 

                3.2. Verkehrsgutachten und Stoßzeiten

  • Liegt ein aktuelles Verkehrsgutachten vor, das die Stoßzeiten des Schülerverkehrs (morgens und mittags/nachmittags) berücksichtigt?
  • Falls ja: Können die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens mitgeteilt werden?
  • Falls nein: Ist die Erstellung eines solchen Gutachtens geplant, und wenn ja, bis wann

 

                3.3. Lärmschutz in den Klassenzimmern

  • Wurde geprüft, ob die zur Waldstraße gelegenen Klassenzimmer der Grundschule Israelsdorf den geltenden Lärmschutzvorgaben (z. B. DIN 4109) entsprechen?
  • Falls nein: Ist eine solche Prüfung geplant, und welche Maßnahmen wären ggf. erforderlich, um den Lärmschutz zu gewährleisten?

 

                3.4. Schutzmaßnahmen für Anwohner:innen und Schulkinder

  • Welche konkreten Maßnahmen oder rechtlichen Möglichkeiten (z. B. LKW-Durchfahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, bauliche Anpassungen) stehen der Verwaltung zur Verfügung, um die Sicherheit der Schulkinder und Anwohner:innen vor den Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens zu schützen?

 

Wir bitten Sie um eine umfassende und zeitnahe Stellungnahme zu diesen Fragen, um die Sorgen der Eltern und Anwohner:innen ernst zu nehmen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.


 


Begründung


 


Anlagen