Vorlage - VO/2026/14887-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wirtschaftsplan der Senior:InnenEinrichtungen (SIE) 2026
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2026/14887
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Wadehn, Gert
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.02.2026 
46. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wirtschaftsplan

der Senior:InnenEinrichtungen (SIE) 2026  im Hauptausschuss 10.02.2026.
 


Begründung

1. Personal

 

a. In welcher Weise wäre es anstatt der geplanten drei neuen Stellen bei den SIE (Digitalisierungsmanager*in, Sozialarbeiter*in, rechtskundige/n Mitarbeiter*in) möglich, dass die Kernverwaltung der Hansestadt Lübeck diese Aufgaben übernimmt?
Die im WP benannten Stellen sind „neu zu besetzen“. Tatsächlich neu sind die je 0,5 VKÄ Digitalisierungsmanager:in und Sozialarbeiter:in. Die Stelle rechtskundige Person ist seit mehreren Jahren im Stellenplan und war in den letzten zwei Jahren nicht aktiv besetzt. Aus Sicht des Betriebes ist eine Aufgabebernahme durch die Kernverwaltung nicht wirklich zielführend möglich. Zum einen ist grundsätzlich eine Aufgabenerweiterung auf Grundlage des gültigen Haushaltsbegleitbeschlusses schwer darstellbar. Zum anderen sind durch interne Leistungsverrechnungen keine Kostenverbesserungen anzunehmen.

Die Digitalsierungsprozesse im Gesundheitswesen gehen aufgrund rechtlicher Erfordernisse deutlich über „sonstige Digitalisierungsprozesse hinaus. Die Aktivierung der Stelle „rechtskundige Person“ begründet sich mit den Erfordernissen der praktischen Umsetzung der Neubau-Projekte im Rahmen der strategischen Neuausrichtung. Die Stelle der Sozialarbeiter:in dient dazu, dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Die Notwendigkeiten des Personal-Recruitings außerhalb gewohnter Verwaltungsstrukturen stellen diese Mitarbeitenden vor kaum zu überwindenden Hürden. Dies reicht von Meldeprozessen bis zu aufenthaltsrechtlichen Hemmnissen. Die geplante Stelle soll da eine Lotsen- und Willkommensfunktion ausfüllen.

Die SIE versprechen sich durch den Einsatz eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin den Rückgang einer zu beobachtenden Fluktuation bei Bewerber:innen/Mitarbeitenden aus dem Ausland, die aus den oben genannten Problemstellungen herrührt.

 

 

b. Wie verhalten sich die Kosten eigener Stellen der SIE (Recht, Digitalisierung, Sozialarbeit) mit den Kosten für städtische Querschnittsämter oder externe Dienstleister vergleicht?
Aufgrund des wirksamen Tarifes sind die Kosten innerhalb der Stadt vergleichbar. Externe Dienstleister sind regelmäßig kostenintensiver.

 

 

c. Mit welchem Betrag erhöhen die drei zusätzlichen Stellen die Kosten der SIE in 2026 und 2027?
Die zwei neuen 0,5 VK Stellen haben ein Gesamtpersonalkostenvolumen von ca. 100 T€.

Der Betrieb geht davon aus, dass eine externe Vergabe der umzusetzenden Digitalisierungsaufgaben höhere Sachkosten als Personalkosten verursacht.

Mit den angestrebten Maßnahmen wird es insgesamt zu einer Kostenersparnis kommen.

 

d. Wie werden die drei Neueinstellungen (bei einem geplanten Gesamtdefizit von -6,2 Mio. €) refinanziert? Für die Kernverwaltung hat die Bürgerschaft beschlossen, neue Stellen nur mit einer Refinanzierungsquote von mind. 75% zu akzeptieren. Ist dies hier gewährleistet?

siehe Antwort zu 1c)

 

 

e. Gibt es einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch der Bewohner*innen auf Sozialberatung, der diese Stelle begründet?

Nein. Dies trifft, siehe Antwort 1a), aber auch nicht zu.

 

 

f. Welche konkreten Aufgaben soll die Sozialarbeiter*in übernehmen, die nicht bereits durch vorhandenes Personal abgedeckt werden?

Siehe Antwort 1a)

 

 

g. Wie handhaben vergleichbare gemeinnützige Pflegeeinrichtungen in Lübeck (und Schleswig-Holstein) das Thema Sozialarbeit? Wie unterscheidet sich der Personaleinsatz? (Bitte konkrete Beispiele nennen)

Da es bei der Stelle nicht um Sozialbetreuung für Bewohnende geht und den SIE derartige Auswertungen anderer Mitbewerber im Pflegemarkt nicht vorliegen, ist die Frage nicht beantwortbar.

 

 

h. In welcher Entgeltgruppe ist die/der rechtskundige/n Mitarbeiter*in geplant und mit welchem Stundenumfang?

Hier wird auf Anlage 9 ff des Wirtschaftsplanes verwiesen (Stellennummer 2.502.0.3000).

 

 

i. Nach welchen Kriterien wird 2028 über eine Entfristung entschieden?

Die Entscheidung wird nach Auswertung der Evaluationskriterien getroffen.

 

 

j. Welche Stellen im Stellenplan wurden bereits in 2025 NICHT von der Pflegekasse als Gebührenbestandteil akzeptiert und entsprechend nicht refinanziert?
Einleitend ist anzumerken, dass die Personalschlüssel auf Grundlage des Landesrahmenvertrags ausschließlich Stellenanteile für den Pflegebetrieb vollstationärer Einrichtungen definieren.

Seit Übernahme der VT-Häuser im Jahr 2023 wurden vier Stellen zur Bewirtschaftung, Betreuung und baulichen Verwaltung der Gebäude sowie des identifizierten erheblichen Sanierungsstaus geschaffen. Im Zuge der Sanierung der SIE Am Behnckenhof und der damit verbundenen Umzüge sowie in Vorbereitung der Umsetzung der geplanten Neubauprojekte (in Korrelation mit den Mietverhältnissen des betreuten Wohnens) wird ebenfalls eine Stelle benötigt.

Im IT-Bereich gibt es derzeit vier Stellen. Die rechtskundige Person, die sich mit den Erfordernissen der praktischen Umsetzung der Projekte der strategischen Neuausrichtung beschäftigt, ist eine weitere Stelle.

Wie regelmäßig ausgeführt, entfallen durch Personalkosten des Betriebes Sachkosten.

Zudem gibt es seit mehreren Jahren ein betriebliches Mahnwesen. Dies führte zu einem anhaltenden, signifikanten Rückgang von Außenständen/uneinbringliche Forderungen.

 

k. Warum erhöht sich die Anzahl der Stellen (VZÄ) von 2025 bis 2026 um 4,5, wenn sich die Anzahl der Bewohner*innen verringert?

Die Übersichtsdarstellungen der Veränderungen im Stellenplan als vorgegebenes Strukturelement des Wirtschaftsplanes, stellt teilweise redaktionelle als auch fluktuationsbedingte Veränderungen dar. Tatsächliche Zuwächse erfolgten im Rahmen der in den Wirtschaftsplänen 2024/2025 dargestellten Personalveränderungsabsichten. U.a. im Bereich der IT oder im Gebäudemanagement der SIE machten sich Personalstärkungen notwendig. Auch gelang es periodenübergreifend Besetzungen abzuschließen.

 

l. Wie vergleicht sich der Anteil von Mitarbeiter*innen in der Verwaltung bei den SIE (40,75 VZÄ, davon 28 besetzt, plus dezentrale Verwaltungsmitarbeiter* innen in den Häusern, für rund 500 Bewohner*innen) mit vergleichbaren gemeinnützigen Anbietern?
Die SIEhren keine derartigen Mitbewerbererhebungen durch.

 

 

 

2. Defizit/Rahmenkonzept


a. Das Betreute Wohnen wurde im Rahmenkonzept nicht berücksichtigt, verursacht aber ein Defizit von -292.000 €. Warum wurde das Betreute Wohnen im ursprünglichen Konzept nicht berücksichtigt?
Gemäß Beschlusslage wurde ein Gesamtfinanzierungskonzeptr die Ersatz-Neubauten gefordert. Dieses ist dargestellt.

 

 

b. Warum werden die Mieten nicht auf ein kostendeckendes Niveau angehoben?

Die SIE beachten die Maßgaben des Mietspiegels und vergleichbarer Instrumente, insbesondere bei den geförderten Wohnungen. Wie beschrieben rührt das Defizit aus Abschreibungsprozessen nach der Übertragung der ehemaligen Häuser der VT-Stiftung auf die SIE her.

 

 

c. Die Umlage der Verwaltungskosten ist deutlich höher als im Rahmenkonzept. Um welchen Betrag genau und was sind die Haupttreiber dieser Steigerung?

Zum einen gibt es gesteigerte Personalkosten durch die Tarifabschlüsse und zum anderen erhöhten sich die Umlageanteile, da im Rahmenkonzept die Verwaltungsumlage für das Betreute Wohnen nicht ausgeführt ist. (Siehe auch unter 2a).

 

 

d. Welche Maßnahmen haben die SIE in 2025 durchgeführt, um ihr Defizit zu reduzieren? Welche sind für 2026 oder später geplant? (Bitte jeweils einzeln und mit Einsparsumme aufführen)

Hier wird grundsätzlich auf die Quartalsberichte und das Vorwort des Wirtschaftsplanes verweisen.

 

 

 

 

 

e. Welche Rolle kann der aktuell leerstehende Bereich des HGH spielen, um Bewohner*innen aus dem Behnckenhof aufzunehmen und so den notwendigen Leerstand in der Solmitzstr. zu verringern? Welche Möglichkeiten bestehen in externen Einrichtungen?

Hier wird grundsätzlich auf die Quartalsberichte und das Vorwort des Wirtschaftsplanes verwiesen.

 

 

 

3. Mittelfristplanung

 

a. Mit welchen Erlösen, Kosten und Defiziten plant die SIE für 2027 und 2028?
Auch hier wird grundsätzlich auf die Ausführungen im Wirtschaftsplan verweisen.

Grundsätzlich basieren die Erlöse/Kosten und in der Folge die Defizite auf den Werten und Annahmen des Rahmenfinanzplanes.

Die Planungen basieren auf Erfahrungswerten und stellen, faktoren- und zeitschienenabhängige, hier insbesondere hinsichtlich der SIE BEH, Prognosen dar.

Anpassungen ergeben sich u.a. aus der Implementierung/Berücksichtigung des Aufgabenfeldes Betreutes Wohnen.

 

 

b. Was sind die Gründe für Abweichungen von den Werten im Rahmenkonzept?

Dem von der externen Beratungsgesellschaft Curacon geprüfte Rahmenfinanzierungskonzept liegen Ergebnisse und Datenlagen des Betriebes aus 2023 zugrunde.

Übereinstimmend zu den getätigten Ausführungen im WP erklären sich die Abweichungen mit der Veränderung von Annahmen und Gegebenheiten im Zeitverlauf.


 


Anlagen

./.
 

Stammbaum:
VO/2026/14887   AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wirtschaftsplan der Senior:InnenEinrichtungen (SIE) 2026   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
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