Nach den - der Initiative Inklusion durch betroffene Familien vorgetragenen - uns vorliegenden Informationen zeigt sich eine uneinheitliche Praxis im Umgang mit Ganztags-, Not- und Ferienbetreuung sowie Beförderung an diesen Tagen für Kinder mit Behinderungen. Diese Unterschiede betreffen nicht nur den Vergleich zwischen Förderzentren und inklusiv arbeitenden Regelschulen, sondern bestehen auch zwischen den einzelnen Förderzentren selbst.
Während einige Förderzentren an beweglichen Ferientagen eine Not- oder Ferienbetreuung anbieten und hierfür auch in Teilen eine Schulbeförderung anbieten (allerdings in Teilen auch nur für Kinder berufstätiger Eltern oder Kinder im Rollstuhl), verfügen andere Förderzentren weder über ein entsprechendes Betreuungsangebot noch über eine Beförderungsmöglichkeit oder aber lediglich über ein entsprechendes Betreuungsangebot ohne Beförderung. Für betroffene Familien entsprechender Förderzentren ohne Betreuungs- und/oder Beförderungsangebot bedeutet dies faktisch einen vollständigen Ausschluss von Betreuungsangeboten an diesen Tagen.
Demgegenüber haben Kinder mit Behinderungen an Förderzentren mit diesem Angebot und inklusiven Regelschulen – bei Vorliegen einer Schulbegleitung – regelmäßig die Möglichkeit, sowohl Ganztags- als auch Not- oder Ferienbetreuungsangebote in Anspruch zu nehmen und zu diesen befördert zu werden.
Diese unterschiedliche Praxis wirft grundlegende Fragen der Gleichbehandlung, der inklusiven Ausgestaltung von Angeboten sowie der Verantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf. Die Initiative Inklusion Lübeck bittet die Verwaltung daher um entsprechende Stellungnahme.
1. Uneinheitliche Angebots- und Beförderungspraxis
* Welche Ganztags-, Not- oder Ferienbetreuungsangebote bestehen an beweglichen Ferientagen aktuell an den einzelnen Förderzentren in der Hansestadt Lübeck?
* An welchen Förderzentren wird an diesen Tagen eine Schulbeförderung (Fahrdienst) angeboten und an welchen nicht?
* Welche Angebote bestehen an inklusiv arbeitenden Regelschulen und wie ist die Schulbeförderung an solchen Tagen gestaltet?
2. Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
* Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen die unterschiedlichen Regelungen zur Betreuung und Beförderung an beweglichen Ferientagen?
* Wer trifft die Entscheidung darüber, ob an einem Förderzentrum ein entsprechendes Angebot einschließlich Beförderung vorgehalten wird (Schulträger, Schulaufsicht, Jugendhilfe, einzelne Schulen)?
* Welche Rolle spielt dabei die Jugendhilfeplanung/Eingliederungshilfe?
* Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass Kinder mit Behinderungen an inklusiven Regelschulen – mit bewilligter Schulbegleitung – regelmäßig Zugang zu Ganztags-, Not- und Ferienbetreuung haben, während Kinder an Förderzentren je nach Standort hiervon ausgeschlossen sind?
* Sieht die Verwaltung hierin eine faktische Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderungen je nach Schulform?
3. Sicherstellung gleichberechtigter Teilhabe
* Wie stellt die Hansestadt Lübeck sicher, dass Kinder mit Behinderungen unabhängig von der besuchten Schule tatsächlich gleichberechtigt an Ganztags-, Not- und Ferienbetreuungsangeboten teilnehmen können?
* Welche Maßnahmen sind geplant oder erforderlich, um bestehende strukturelle Unterschiede zwischen einzelnen Förderzentren sowie zwischen Förderzentren und inklusiven Regelschulen abzubauen?
4. Bewilligung des Betreuungsumfangs für Kinder mit Behinderungen im Ganztag an Schule
Nach den uns vorliegenden Informationen gibt es in der Inklusion an Regelschulen Kinder mit Behinderungen, die einem vollumfänglichen Zugang zur Betreuung innerhalb der Öffnungszeiten mit Schulbegleitungen erhalten, während andere Kinder mit Behinderungen am selben Standort bei der Eingliederungshilfe jede halbe Stunde zusätzliche Betreuung beantragen und bewilligen lassen müssen.
*Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Zugang zur Teilhabe im Ganztag an Schule?
*Warum erfolgt hier in der Praxis eine unterschiedliche Bewilligung der Zeiten?
* Für eine gleichberechtigte inklusive Teilhabe aller Kinder mit Behinderung und eine Gleichstellung zu dem Betreuungsanspruch für Kinder ohne Behinderung ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass alle Kinder vollumfänglich an der Schulkindbetreuung teilhaben können, ohne dass die Eltern dies separat beantragen. Wir bitten um entsprechende Stellungnahme, wie dies möglich sein wird.
Inklusion bedeutet nicht nur das formale Vorhalten von Angeboten, sondern deren verlässliche und gleichwertige Nutzbarkeit für alle Kinder. Eine Praxis, in der der Zugang zu Betreuung und Beförderung vom jeweiligen Förderzentrum oder der besuchten Schulform abhängt, widerspricht dem Anspruch einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und führt zu einer erheblichen Mehrbelastung betroffener Familien.
Die Initiative Inklusion Lübeck sieht hier dringenden Klärungs- und Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass der Förderbedarf eines Kindes und die Wahl der Schulform nicht über den Umfang seiner Teilhabe entscheidet, sondern dass Betreuung, Beförderung und Unterstützungssysteme für Kinder mit Behinderungen in Lübeck an allen Schulstandortem kohärent, transparent und inklusiv ausgestaltet werden.
Wir bitten daher um die Beantwortung unserer Fragen zum gemeinsamen Jugendhilfeausschuss mit dem Ausschuss Schule und Sport am 05.03.2026.