Vorlage - VO/2026/14800  

Betreff: Preistarif II für die Lübecker Schwimmbäder ab 01.03.2026
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Bockelmann, Holger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
15.01.2026 
Sitzung des Schul- und Sportausschusses      
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.01.2026    44. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.01.2026    Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Preistarif 2

Beschlussvorschlag

1.Die Entgelte für das Schulschwimmen in den Lübecker Schwimmbädern werden auf Grundlage einer Vollkostenrechnung neu festgesetzt.

2.Die Bahnmieten für das Schulschwimmen werden zukünftig im Rahmen der Vollkostendeckung jährlich auf Basis des letzten festgestellten Jahresabschlusses (ab Jahresabschluss 2025) neu kalkuliert und angepasst.

3.Der Preistarif 2 für das Schulschwimmen wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen und zum 01.03.2026 in Kraft gesetzt.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

4.401 Schule und Sport

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Anpassung der Tarife für das Schulschwimmen betreffen Kinder und Jugendliche nichtunmittelbar, da die Finanzierung über die jeweiligen Schulträger erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

1. Anlass und Ziel der Vorlage

Seit dem Jahr 2010 wurden die Bahnmieten für das Schulschwimmen in den Lübecker Schwimmbädern nicht angepasst. In diesem Zeitraum sind die Betriebsaufwendungen insbesondere für Energie sowie die Personalkosten durch Tarifsteigerungen im TVöD VKA deutlich gestiegen. Ziel dieser Vorlage ist es, die Entgelte für das Schulschwimmen sachgerecht anzupassen und die Kosten transparent dem zuständigen Produkt des Schulträgers zuzuordnen.

 

2. Ausgangslage

Der aus dem Haushalt der Hansestadt Lübeck zu deckende Zuschuss für die Lübecker Schwimmbäder stieg seit 2017 bis 2025 um 81 %. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich

  • die Energiekosten um 38 %,
  • die tariflichen Personalkosten um insgesamt 23 %,

Trotz dieser Kostenentwicklung blieb das Entgelt für das Schulschwimmen unverändert. Gemäßrgerschaftsbeschluss vom 26.02.2004 sind Gebühren und Entgelte regelmäßig, mindestens jährlich, auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Eine Prüfung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2023 hat zudem festgestellt, dass in Lübeck über Jahre hinweg notwendige Einnahmeanpassungen unterblieben sind.

 

3. Schulschwimmen als hoheitliche Aufgabe

Das Schulschwimmen ist als hoheitliche Aufgabe dem Schulträger zuzuordnen und grundsätzlich vom öffentlichen Badebetrieb zu trennen. In vielen Kommunen werden die Kosten des Schulschwimmens vollständig aus dem Schulhaushalt getragen. Beispielhaft sei die Freie und Hansestadt Hamburg genannt, die das Schulschwimmen über den Haushalt der Behörde für Schule und Berufsbildung finanziert.

 

Vor diesem Hintergrund soll das Schulschwimmen in der Hansestadt Lübeck künftig vollständig dem Produkt des Schulträgers im Bereich Schule und Sport zugeordnet werden, soweit das Schulschwimmen der Lübecker Schulen betroffen ist. Dies führt zu einer spürbaren Reduzierung der Verlustzuweisung an die Lübecker Schwimmbäder, ohne die Gesamtbelastung des städtischen Haushalts wesentlich zu verändern. Gleichzeitig werden die Kosten für das Schulschwimmen im städtischen Haushalt transparent dargestellt und gegenüber dem Land Schleswig-Holstein nachvollziehbar ausgewiesen.

 

 

 

4. Kalkulationsgrundlagen

r die Kalkulation wurden sämtliche Sach- und Personalkosten berücksichtigt, die auf die drei Hallenbäder Zentralbad, Kücknitz und St. Lorenz entfallen. Nicht einbezogen wurden das Freibad- und Naturbadpersonals in den Sommermonaten.

Die auf die Hallenbäder entfallenden Gesamtkosten belaufen sich in 2025 auf 5.945.225,89 €hrlich. Auf Grundlage der aktuellen Hallenbelegungspläne 2025 ergeben sich insgesamt 110.163 Nutzerbahnstunden pro Jahr. Daraus resultieren rechnerische Kosten von rund 54 € netto pro Bahnstunde.

                     Tabelle 1

Bisher wurde dem Bereich Schule und Sport für das Schulschwimmen ein Entgelt von 14 € netto pro Bahnstunde berechnet.

Die Bahnmieten für das Schulschwimmen werden im Rahmen der Vollkostendeckung jährlich auf Basis des letzten festgestellten Jahresabschlusses (ab Jahresabschluss 2025) kalkuliert und angepasst. Die neu kalkulierten Bahnmieten werden dem Bereich Schule- und Sport dann jeweils bis spätestens 31.03. eines Jahres mitgeteilt. Eine gesonderte Vorlage an die Bürgerschaft zur Beschlussfassung wird damit künftig nicht mehr stattfinden.

5. Finanzielle Auswirkungen                                                                                           Durch die Umstellung auf eine Vollkostendeckung ergeben sich für die Lübecker Schwimmbäder im Jahr 2026 Mehreinnahmen in Höhe von rund 891.800 €. Der ausgewiesene Verlust der Lübecker Schwimmbäder reduziert sich dadurch deutlich.

 

            Tabelle 2

r den städtischen Gesamthaushalt ergeben sich, mit Ausnahme der Umsatzsteuer in Höhe von 7% für das Schulschwimmen im Zentralbad und Hallenbad Kücknitz, keine höheren Mehraufwendungen, da es sich um eine interne Budgetverschiebung vom Produkt der Lübecker Schwimmbäder (geringere Verlustzuweisung) zum Produkt des Bereiches Schule und Sport handelt. Geringfügige zusätzliche Erträge entstehen bei den LSB durch höhere Zahlungen auswärtiger Schulträger.

nftig werden zudem Lagerräumlichkeiten und Gerätewagen gesondert berechnet. Die neuen Tarife sind in Anlage 2 dargestellt.

Übersicht der Schultarife in Norddeutschland (netto Bahnmieten)

 

                                                                                                                                        Tabelle 3                                                                                                                                                          

 

 

 

 

 


 


Anlagen

Anlage 1 Preistarif 2
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Preistarif 2 (56 KB)