1. Anlass und Ziel der Vorlage
Seit dem Jahr 2010 wurden die Bahnmieten für das Schulschwimmen in den Lübecker Schwimmbädern nicht angepasst. In diesem Zeitraum sind die Betriebsaufwendungen insbesondere für Energie sowie die Personalkosten durch Tarifsteigerungen im TVöD VKA deutlich gestiegen. Ziel dieser Vorlage ist es, die Entgelte für das Schulschwimmen sachgerecht anzupassen und die Kosten transparent dem zuständigen Produkt des Schulträgers zuzuordnen.
2. Ausgangslage
Der aus dem Haushalt der Hansestadt Lübeck zu deckende Zuschuss für die Lübecker Schwimmbäder stieg seit 2017 bis 2025 um 81 %. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich
- die Energiekosten um 38 %,
- die tariflichen Personalkosten um insgesamt 23 %,
Trotz dieser Kostenentwicklung blieb das Entgelt für das Schulschwimmen unverändert. Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 26.02.2004 sind Gebühren und Entgelte regelmäßig, mindestens jährlich, auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Eine Prüfung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2023 hat zudem festgestellt, dass in Lübeck über Jahre hinweg notwendige Einnahmeanpassungen unterblieben sind.
3. Schulschwimmen als hoheitliche Aufgabe
Das Schulschwimmen ist als hoheitliche Aufgabe dem Schulträger zuzuordnen und grundsätzlich vom öffentlichen Badebetrieb zu trennen. In vielen Kommunen werden die Kosten des Schulschwimmens vollständig aus dem Schulhaushalt getragen. Beispielhaft sei die Freie und Hansestadt Hamburg genannt, die das Schulschwimmen über den Haushalt der Behörde für Schule und Berufsbildung finanziert.
Vor diesem Hintergrund soll das Schulschwimmen in der Hansestadt Lübeck künftig vollständig dem Produkt des Schulträgers im Bereich Schule und Sport zugeordnet werden, soweit das Schulschwimmen der Lübecker Schulen betroffen ist. Dies führt zu einer spürbaren Reduzierung der Verlustzuweisung an die Lübecker Schwimmbäder, ohne die Gesamtbelastung des städtischen Haushalts wesentlich zu verändern. Gleichzeitig werden die Kosten für das Schulschwimmen im städtischen Haushalt transparent dargestellt und gegenüber dem Land Schleswig-Holstein nachvollziehbar ausgewiesen.
4. Kalkulationsgrundlagen
Für die Kalkulation wurden sämtliche Sach- und Personalkosten berücksichtigt, die auf die drei Hallenbäder Zentralbad, Kücknitz und St. Lorenz entfallen. Nicht einbezogen wurden das Freibad- und Naturbadpersonals in den Sommermonaten.
Die auf die Hallenbäder entfallenden Gesamtkosten belaufen sich in 2025 auf 5.945.225,89 € jährlich. Auf Grundlage der aktuellen Hallenbelegungspläne 2025 ergeben sich insgesamt 110.163 Nutzerbahnstunden pro Jahr. Daraus resultieren rechnerische Kosten von rund 54 € netto pro Bahnstunde.

Tabelle 1
Bisher wurde dem Bereich Schule und Sport für das Schulschwimmen ein Entgelt von 14 € netto pro Bahnstunde berechnet.
Die Bahnmieten für das Schulschwimmen werden im Rahmen der Vollkostendeckung jährlich auf Basis des letzten festgestellten Jahresabschlusses (ab Jahresabschluss 2025) kalkuliert und angepasst. Die neu kalkulierten Bahnmieten werden dem Bereich Schule- und Sport dann jeweils bis spätestens 31.03. eines Jahres mitgeteilt. Eine gesonderte Vorlage an die Bürgerschaft zur Beschlussfassung wird damit künftig nicht mehr stattfinden.
5. Finanzielle Auswirkungen Durch die Umstellung auf eine Vollkostendeckung ergeben sich für die Lübecker Schwimmbäder im Jahr 2026 Mehreinnahmen in Höhe von rund 891.800 €. Der ausgewiesene Verlust der Lübecker Schwimmbäder reduziert sich dadurch deutlich.

Tabelle 2
Für den städtischen Gesamthaushalt ergeben sich, mit Ausnahme der Umsatzsteuer in Höhe von 7% für das Schulschwimmen im Zentralbad und Hallenbad Kücknitz, keine höheren Mehraufwendungen, da es sich um eine interne Budgetverschiebung vom Produkt der Lübecker Schwimmbäder (geringere Verlustzuweisung) zum Produkt des Bereiches Schule und Sport handelt. Geringfügige zusätzliche Erträge entstehen bei den LSB durch höhere Zahlungen auswärtiger Schulträger.
Künftig werden zudem Lagerräumlichkeiten und Gerätewagen gesondert berechnet. Die neuen Tarife sind in Anlage 2 dargestellt.
Übersicht der Schultarife in Norddeutschland (netto Bahnmieten)

Tabelle 3