Vorlage - VO/2025/14781  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 399.200 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2026 der LÜBECKER MUSEEN
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.02.2026 
24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
Hauptausschuss zur Vorberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 399.200 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2026 der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch das Verfahren zur Annahme der Spende nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die LÜBECKER MUSEEN finanzieren ihr Jahresprogramm 2026 Sonderausstellungen inkl. Marketing, Werbung, Veranstaltungen, Presse- und Vermittlungsarbeit zum größten Teil aus Drittmitteln. Die von der Possehl-Stiftung bewilligte Förderung ist ein fundamentaler und unverzichtbarer Beitrag zur Durchführung des geplanten Programms.

 

Mit der Spende über 399.200 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2025 einen Gesamtwert von 2.250.550,60 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die rgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 399.200 Euro zuständig.


 


Anlagen

Keine