Anlass der Maßnahme
Der Kinderspielplatz Schenkendorfstraße befindet sich im Stadtteil St. Gertrud in Lübeck und wurde in der 2024 durchgeführten städtischen Bestandsaufnahme der Spielplätze mit der Note 4 – 5 bewertet.
Ein Großteil der Spielgeräte musste alters- und sicherheitsbedingt in der Vergangenheit entfernt werden, sodass der Spielplatz – trotz abwechslungsreicher Topografie und vielfältiger Grünstruktur – einen sehr geringen Spielwert aufweist.
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Spielplatz befinden sich die Grundschule Marli, die Ahorn-Schule mit dem Förderzentrum für den Schwerpunkt geistige Entwicklung, die Evangelische Kindertagesstätte sowie der Marli-Treff. Entsprechend hoch ist der Nutzer:innendruck. Der Spielplatz wird derzeit seinen Nutzer:innenanforderungen nicht gerecht.

Abb. 1: KSP Schenkendorfstraße - derzeitige Situation
Vorgehensweise
Eine Kinderbeteiligung nach § 47 f der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung wurde im März 2025 durchgeführt. Das Beteiligungsverfahren erfolgte im Rahmen eines zweitägigen Workshops und wurde von dem Büro WFP Bernward Benedikt Jansen in Kooperation mit dem örtlichen „Kids-Treff“ an der Ahorn-Schule durchgeführt.
Die weiteren Planungen wurden durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr auf Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens durchgeführt. Auch die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme erfolgen durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr.
Beschreibung der Maßnahme
Grundsätzliches Planungsziel ist die Schaffung eines funktionsgerechten und inklusiven Spiel- und Freizeitraums, der Kinder und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen als Nutzer:innengruppen gleichermaßen anspricht. Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren sind bei der Planung berücksichtigt worden.
Um eine barrierefreie Nutzung des Spielplatzes auch für Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen zu gewährleisten, sieht die Planung einen umlaufenden, befestigten Weg vor. Entlang dieses Weges reihen sich die einzelnen Spielstationen, sodass sie auch für mobilitätseingeschränkte Kinder gut erreichbar sind.
Bei der Gestaltung der Fallschutzbereiche sowie bei der Auswahl der Spielgeräte wurde gezielt auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen Rücksicht genommen. Vorgesehen sind unter anderem der Einbau einer inklusiven Schaukel, eines barrierefreien Karussells sowie eines ebenerdig zugänglichen Trampolins. Darüber hinaus umfasst die Planung die Einrichtung von Sitzgelegenheiten und Ruhezonen zur Förderung sozialer Interaktion und Erholung.
Die vorhandene abwechslungsreiche Topografie und die gewachsene Grünstruktur mit ihren schattenspendenden Bereichen bleiben dabei vollständig erhalten und werden in die Gestaltung integriert.
Weiteres Vorgehen/Projektablauf
Der weitere Projektablauf ist wie folgt geplant:
I. Quartal 2026 Projektfreigabe mit Freigabe der Haushaltsmittel durch den Bau- und Hauptausschuss.
I./II. Quartal 2026 Ausschreibung und Vergabe
III. bis IV. Quartal 2026 Baubeginn
I. Quartal 2027 Fertigstellung

Abb. 2: Visualisierung KSP Schenkendorfstraße – Lageplan Draufsicht

Abb. 3: Visualisierung Eingangssituation im Osten
Kosten
Die geschätzten Kosten für die Gesamtbaumaßnahme inklusive der Baunebenkosten betragen ca. 743.000,- EUR. Es fallen keine Planungskosten an, da die Planung und Umsetzung durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr erfolgt. Die Kosten gliedern sich wie folgt auf:
Kostengruppe nach DIN 276 | Kosten brutto [EUR] |
Baukosten (KGR 500) | 738.000,00 |
Baunebenkosten (KGR 700) | 5.000,00 |
Gesamtkosten | 743.000,00 |
Die Baukosten gliedern sich grob in folgende Kostenpakete auf:
- Herstellung von befahrbaren Fallschutzflächen 126.000 EUR
- Lieferung und Einbau von Spielgeräten mit
besonderen Schwerpunkt auf Inklusion 325.000 EUR - Herstellung Wegeflächen zur Anfahrbarkeit der Spielpunkte 65.000 EUR
- Allgemeine Einbauten wie Abfallbehälter, Bänke, Fahrradanlehnbügel 42.000 EUR
- Saat- und Pflanzarbeiten 39.000 EUR
- Sonstige Leistungen wie Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten,
Abfallentsorgung 141.000 EUR
Ergänzender Hinweis:
Bei den aktuell durchgeführten Baugrunduntersuchungen wurden Schadstoffe in Form von organischem Kohlestoff (TOC) und Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gefunden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich der Schadstoffumfang und die daraus re-sultierenden Kosten noch nicht genau beziffern, da hierfür erst noch weitere Schadstoffuntersuchungen erforderlich sind. Je nach Umfang und Höhe der Schadstoffbelastung ist mit zusätzlichen Kosten von bis 35.000,- EUR brutto zu rechnen. Die sind in der obigen Kostenaufstellung bereits enthalten.
Die Baukosten verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2025 ff. wie folgt:
Bisher wurden folgende Planungs- und Gutachtermittel verausgabt (Stand Januar 2025, gerundet) | 2025 | 5.000,00 EUR |
Für dieses und das nächste Haushaltsjahr werden folgende Mittel kassenwirksam (gerundet): | 2026 | 553.000,00 EUR |
2027 | 150.000,00 EUR |
Gesamt | 708.000,00 EUR |
Die investiven Kosten in Höhe von brutto 585.000,-- EUR sind auf dem PSK 551001.501.7852000 Grundüberholung Spielplätze geordnet. Die konsumtiven Kosten in Höhe von ca. 158.000,-- EUR sind im Ergebnisplan 2026 geordnet.
Neben den Herstellungskosten fallen zukünftig dauerhaft auch Unterhaltungskosten an. Die geschätzten Unterhaltungskosten belaufen sich auf ca. 12.000,- EUR pro Jahr.