Vorlage - VO/2025/14772  

Betreff: Projektfreigabe Grundüberholung Kinderspielplatz Schenkendorfstraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Samine, André
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.02.2026    44. Sitzung des Bauausschusses      
Hauptausschuss zur Entscheidung
27.01.2026 
44. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 01_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 02_Entwurf_20251023
Anlage 03_Visualisierung_20251023
Anlage 04_Dokumentation-Kinderbeteiligung_20250519

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf Grundlage der eingereichten und vorliegenden Entwurfsunterlagen die Baumaßnahme „Grundüberholung Kinderspielplatz Schenkendorfstraße“ umzusetzen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

4.513 Jugendarbeit

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch die Baumaßnahme entsteht zunächst ein zusätzlicher CO2 Ausstoß. Positive Aus-wirkungen auf den Klima-, Natur- und Arten-schutz hat die Pflanzung neuer Bäume und Gehölze im Rahmen der Maßnahmen. Der zusätzliche Versiegelungsgrad wird so gering wie möglich gehalten. Das anfallende Regenwasser wird innerhalb des Maßnahmengebietes versickern.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Anlass der Maßnahme

 

Der Kinderspielplatz Schenkendorfstraße befindet sich im Stadtteil St. Gertrud in Lübeck und wurde in der 2024 durchgeführten städtischen Bestandsaufnahme der Spielplätze mit der Note 4 5 bewertet.

 

Ein Großteil der Spielgeräte musste alters- und sicherheitsbedingt in der Vergangenheit entfernt werden, sodass der Spielplatz trotz abwechslungsreicher Topografie und vielfältiger Grünstruktur einen sehr geringen Spielwert aufweist.

 

In unmittelbarer Nachbarschaft zum Spielplatz befinden sich die Grundschule Marli, die Ahorn-Schule mit dem Förderzentrum für den Schwerpunkt geistige Entwicklung, die Evangelische Kindertagesstätte sowie der Marli-Treff. Entsprechend hoch ist der Nutzer:innendruck. Der Spielplatz wird derzeit seinen Nutzer:innenanforderungen nicht gerecht.

 

 

Abb. 1: KSP Schenkendorfstraße - derzeitige Situation

 

 

Vorgehensweise

 

Eine Kinderbeteiligung nach § 47 f der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung wurde im März 2025 durchgeführt. Das Beteiligungsverfahren erfolgte im Rahmen eines zweitägigen Workshops und wurde von dem Büro WFP Bernward Benedikt Jansen in Kooperation mit dem örtlichen „Kids-Treff“ an der Ahorn-Schule durchgeführt.

 

Die weiteren Planungen wurden durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr auf Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens durchgeführt. Auch die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme erfolgen durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr.

 

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Grundsätzliches Planungsziel ist die Schaffung eines funktionsgerechten und inklusiven Spiel- und Freizeitraums, der Kinder und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen als Nutzer:innengruppen gleichermaßen anspricht. Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren sind bei der Planung berücksichtigt worden.

 

Um eine barrierefreie Nutzung des Spielplatzes auch für Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen zu gewährleisten, sieht die Planung einen umlaufenden, befestigten Weg vor. Entlang dieses Weges reihen sich die einzelnen Spielstationen, sodass sie auch für mobilitätseingeschränkte Kinder gut erreichbar sind.

 

Bei der Gestaltung der Fallschutzbereiche sowie bei der Auswahl der Spielgeräte wurde gezielt auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen Rücksicht genommen. Vorgesehen sind unter anderem der Einbau einer inklusiven Schaukel, eines barrierefreien Karussells sowie eines ebenerdig zugänglichen Trampolins. Darüber hinaus umfasst die Planung die Einrichtung von Sitzgelegenheiten und Ruhezonen zur Förderung sozialer Interaktion und Erholung.

 

Die vorhandene abwechslungsreiche Topografie und die gewachsene Grünstruktur mit ihren schattenspendenden Bereichen bleiben dabei vollständig erhalten und werden in die Gestaltung integriert.

 

 

Weiteres Vorgehen/Projektablauf

 

Der weitere Projektablauf ist wie folgt geplant:

I. Quartal 2026  Projektfreigabe mit Freigabe der Haushaltsmittel durch den Bau- und Hauptausschuss.

I./II. Quartal 2026  Ausschreibung und Vergabe

III. bis IV. Quartal 2026 Baubeginn

I. Quartal 2027  Fertigstellung

 

 

 

Abb. 2: Visualisierung KSP Schenkendorfstraße Lageplan Draufsicht

 

 

Abb. 3: Visualisierung Eingangssituation im Osten

 

Kosten

 

Die geschätzten Kosten für die Gesamtbaumaßnahme inklusive der Baunebenkosten betragen ca. 743.000,- EUR. Es fallen keine Planungskosten an, da die Planung und Umsetzung durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr erfolgt. Die Kosten gliedern sich wie folgt auf:

 

Kostengruppe nach DIN 276

Kosten brutto [EUR]

Baukosten (KGR 500)

738.000,00

Baunebenkosten (KGR 700)

5.000,00

Gesamtkosten

743.000,00

Die Baukosten gliedern sich grob in folgende Kostenpakete auf:

 

  • Herstellung von befahrbaren Fallschutzflächen 126.000 EUR
  • Lieferung und Einbau von Spielgeräten mit
    besonderen Schwerpunkt auf Inklusion 325.000 EUR
  • Herstellung Wegeflächen zur Anfahrbarkeit der Spielpunkte 65.000 EUR
  • Allgemeine Einbauten wie Abfallbehälter, Bänke, Fahrradanlehnbügel 42.000 EUR
  • Saat- und Pflanzarbeiten 39.000 EUR
  • Sonstige Leistungen wie Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten,

Abfallentsorgung 141.000 EUR

 

Ergänzender Hinweis:

Bei den aktuell durchgeführten Baugrunduntersuchungen wurden Schadstoffe in Form von organischem Kohlestoff (TOC) und Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gefunden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich der Schadstoffumfang und die daraus re-sultierenden Kosten noch nicht genau beziffern, da hierfür erst noch weitere Schadstoffuntersuchungen erforderlich sind. Je nach Umfang und Höhe der Schadstoffbelastung ist mit zusätzlichen Kosten von bis 35.000,- EUR brutto zu rechnen. Die sind in der obigen Kostenaufstellung bereits enthalten.

 

Die Baukosten verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2025 ff. wie folgt:

 

Bisher wurden folgende Planungs- und Gutachtermittel verausgabt (Stand Januar 2025, gerundet)

2025

5.000,00 EUR

r dieses und das nächste Haushaltsjahr werden folgende Mittel kassenwirksam (gerundet):

2026

553.000,00 EUR

2027

150.000,00 EUR

Gesamt

708.000,00 EUR

 

Die investiven Kosten in Höhe von brutto 585.000,-- EUR sind auf dem PSK 551001.501.7852000 Grundüberholung Spielplätze geordnet. Die konsumtiven Kosten in Höhe von ca. 158.000,-- EUR sind im Ergebnisplan 2026 geordnet.

 

Neben den Herstellungskosten fallen zukünftig dauerhaft auch Unterhaltungskosten an. Die geschätzten Unterhaltungskosten belaufen sich auf ca. 12.000,- EUR pro Jahr.

 


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen

2 Entwurf mit Darstellung Spielgeräte

3 Visualisierung

4 Dokumentation Kinderbeteiligung

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 01_Finanzielle Auswirkungen (108 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 02_Entwurf_20251023 (1732 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 03_Visualisierung_20251023 (3534 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 04_Dokumentation-Kinderbeteiligung_20250519 (6006 KB)