Der Antrag ist erforderlich geworden, weil die Stellungnahmen der städtischen Kita-Beiräte im Verfahren zur neuen Entgeltordnung entgegen der bisherigen Praxis zunächst weder im Jugendhilfeausschuss am 05.06.2025 noch im Hauptausschuss am 10.06.2025 vorgelegt wurden. Eine vollständige Herausgabe erfolgte erst am 23.06.2025 – drei Tage vor der endgültigen Beschlussfassung der Bürgerschaft. Damit war eine sachgerechte politische Beratung erheblich eingeschränkt.
Die Verwaltungsantwort zur hierzu gestellten Anfrage (VO/2025/14188-01-01) überzeugt weder rechtlich noch fachlich noch politisch und zeigt deutliche strukturelle Probleme im Umgang mit den Stellungnahmen auf:
1. Unzutreffende datenschutzrechtliche Argumentation:
Die Verwaltung stützt die Nichtvorlage auf Datenschutz, ohne zentrale Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Die Öffnungsklausel des Art. 9 Abs. 2 g DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die Beteiligung der Kita-Beiräte ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 32 KiTaG SH). Ebenso unberücksichtigt bleiben Informationsfreiheitsrechte (IZG-SH) und Transparenzgebote (Art. 19 GG).
2. Widerspruch zur bisherigen Verwaltungspraxis:
2022 wurden Stellungnahmen der Kita-Beiräte im Rahmen der Beschlussvorlage (VO/2022/10755) vollständig vorgelegt – ohne datenschutzrechtliche Probleme. Da sich die Rechtslage/DSGVO seitdem nicht geändert hat, ist die neue Linie weder sachlich noch rechtlich nachvollziehbar und widerspricht den Grundsätzen des Art. 5 Abs. 1 DSGVO (Transparenz, Zweckbindung, Verarbeitung nach Treu und Glauben).
3. Unzutreffende Ablehnung einer Schwärzung:
Die Verwaltung lehnt eine Schwärzung der Echtnamen mit der Begründung ab, Elternvertreter:innen seien über Kita-Namen identifizierbar. Schwärzung und Pseudonymisierung sind jedoch anerkannte Instrumente der DSGVO (Art. 4 Nr. 5), deren Zweck es ist, Identifizierbarkeit zu reduzieren – nicht, Transparenz vollständig auszuschließen. Eine theoretische Restwahrscheinlichkeit rechtfertigt kein vollständiges Zurückhalten.
4. Nichtbeachtung der Möglichkeiten im nichtöffentlichen Teil:
Die Weitergabe personenbezogener Daten an Ausschussmitglieder im nichtöffentlichen Teil wäre über Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (berechtigtes Interesse) möglich gewesen. Für eine wirksame politische Kontrolle sind die Stellungnahmen erforderlich und werden von Beiräten auch hierfür erstellt. In nichtöffentlichen Sitzungen werden üblicherweise deutlich sensiblere Daten behandelt als nur die Namen von Beiratsmitgliedern.
5. Irreführende Auswertung durch Mehrheitsdarstellung:
Die von der Verwaltung 2025 im Rahmen der Beschlussvorlage zur neuen Entgeltordnung vorgelegte tabellarische „Abstimmungsübersicht“ verschleiert das tatsächliche Meinungsbild der Kita-Beiräte, da Leitung und Träger häufig identisch abstimmen. Dadurch entsteht effektiv ein 2:1-Verhältnis, in dem abweichende Stimmen der Elternvertretungen unsichtbar werden. Dies wird dem gesetzlich vorgesehenen dreigliedrigen Aufbau der Beiräte nicht gerecht. Darüber hinaus ist dieser Verwaltungsschritt mit Blick auf Ressourceneffizienz verzichtbar, wenn die Stellungnahmen im Original den Verwaltungsbeschlussvorlagen beigefügt werden.
6. Unzureichende Nutzung rechtlicher Möglichkeiten:
Die Verwaltung holte die Einwilligungen erst nach erheblichem politischen Druck ein, auch weil zwischenzeitlich viele Beiräte ihre Stellungnahmen bereits selbst an Politik und KEV/SEV übermittelt hatten. Zudem ersetzt eine Einwilligung nicht die notwendige Interessenabwägung gemäß der DSGVO: Selbst bei fehlender Zustimmung einzelner wäre nach DSGVO im Falle der Beiratsstellungnahmen mindestens eine nichtöffentliche Weitergabe an die Mitglieder des Jugendhilfe- und Hauptausschusses sowie der Bürgerschaft rechtlich geboten gewesen.
7. Fehlende nachvollziehbare Entscheidungslinie:
Die Datenschutzbeauftragten beraten lediglich; die Entscheidung lag und liegt allein bei der Verwaltung. Eine dokumentierte, rechtlich nachvollziehbare Begründung dafür, warum 2022 Stellungnahmen vorgelegt wurden, 2025 jedoch nicht, fehlte in der Verwaltungsantwort auf die Nachfragen von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) vollständig (vgl. 2025/14188-01-01).
Fazit:
Der Umgang mit den Stellungnahmen im Rahmen der Beschlussvorlage zur neuen Entgeltordnung der städtischen Kitas 2025 war verwaltungsseitig intransparent, rechtlich nicht überzeugend und politisch problematisch. Kita-Beiräte sind gesetzlich verankerte Mitwirkungsorgane. Ihre Stellungnahmen müssen künftig vollständig, rechtzeitig und unverändert vorgelegt werden, damit die politischen Gremien ihren Kontrollauftrag erfüllen können und das Vertrauen in Verwaltungsprozesse gewahrt bleibt.
Die beantragte Klarstellung stellt sicher, dass Zusammenfassungen der Verwaltung nicht an die Stelle der Originalstimmen treten und dass das Meinungsbild der gesetzlich vorgesehenen Elternvertretungen sichtbar bleibt.