Vorlage - VO/2025/14736  

Betreff: Neuzuschnitt der Ausschüsse/Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt der Bürgerschaft bis spätestens März 2026 einen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung bzgl. der momentanen Struktur/Zuschnitte der Ausschüsse zur Entscheidung vorzulegen. Im Anschluss muss die Kommunalaufsicht die neue Hauptsatzung genehmigen. Die Umsetzung soll Rücksicht auf die momentane Umstellung von Allris 3 auf Allris 4 in der Verwaltung nehmen und somit erst nach der Sommerpause 2026 erfolgen.

 

Hierzu sind folgende Vorgaben/Rahmenbedingungen für die gewünschten Neuzuschnitte/Änderungen umzusetzen:

 

a)      Ausschuss für Klima / Umwelt und EBL (KUEBL)

b)      Ausschuss für Sicherheit / Ordnung und Krisenmanagement/Zivile Verteidigung (SOKV)

c)       Gleichstellungsausschuss (tagt alle 2 Monate), dieser soll aus der Beratungsfolge genommen werden

d)      Digitalisierungsausschuss (tagt alle 2 Monate)

e)      Integration RPA in den Hauptausschuss

 

Insgesamt darf sich die Anzahl aller Ausschüsse somit nur um einen Ausschuss erhöhen

 

 

 


 

Beteiligte Bereiche und Projektgruppen

Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich.
 


Anlagen

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