Vorlage - VO/2025/14588-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verwahrlosung des Verwalterhauses der Leprastation in Klein Grönau
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14588
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Beteiligt:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Bearbeiter/-in:Dr. Rieger, Dirk   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
08.12.2025 
23. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Anfrage:

  1. Welche Schritte und Maßnahmen hat die Denkmalpflege bereits unternommen, um der Verwahrlosung des Verwalterhauses/Wirtschaftsgebäudes der ehem. Leprastation in Klein Grönau (Lübecker Stadtgebiet) entgegen zu wirken?
  2. Was ist der aktuelle Sachstand?
  3. Welche nächsten Schritte sind geplant und was ist der erwartete Zeitrahmen?
  4. Welche weiteren Maßnahmen wären denkbar und geeignet?

 

 


Begründung

 

1. Welche Schritte und Maßnahmen hat die Denkmalpflege bereits unternommen, um der Verwahrlosung des Verwalterhauses/Wirtschaftsgebäudes der ehem. Leprastation in Klein Grönau (Lübecker Stadtgebiet) entgegen zu wirken?

Seitens der Bauverwaltung, Abt. Bauaufsicht, wurden Sicherungsmaßnahmen und seitens der Abt. Denkmalpflege Erhaltungsmaßnahmen angeordnet, der Zustand der baulichen Schäden sowie des Denkmals wird seitdem nachverfolgt, durchgeführte Sicherungsmaßnahmen werden überprüft und zusätzliche Ortstermine durchgeführt. Der Eigentümer hat die ihm aufgetragenen Sicherungs- und Reparaturmaßnahmen (zuletzt Ende 2024 im Bereich des Daches und des Giebels) ausgeführt.

 

2. Was ist der aktuelle Sachstand? 

Planungsrechtlich besteht kein gültiger B-Plan, so dass hier §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) greift. Bauordnungsrechtlich stellt die bestehende Lärmbelästigung der Grönauer Hauptstraße und des Flughafens) eine erhöhte Anforderung an die zukünftige Nutzbarkeit des Objektes. Denkmalrechtlich wird das Objekt im Zuge von wiederkehrenden Besichtigungen in Augenschein genommen. Der Eigentümer wird auf seine Pflicht, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen, seitens der Denkmalbehörde hingewiesen, sofern dies erforderlich ist. Die Kommunikation zwischen Denkmalbehörde und Eigentümer ist gut.

 

3. Welche nächsten Schritte sind geplant und was ist der erwartete Zeitrahmen?

Die Abt. Denkmalpflege wird als nächstes vom Eigentümer ein Gutachten einfordern, das eine Schadenskartierung des Gesamtkomplexes beinhaltet sowie Kostenschätzungen und wirtschaftliche Nutzbarkeiten inkludiert. Hierfür ist dem Eigentümer genug Zeit zur Umsetzung einzuräumen, so dass im Verlauf des 1. Quartals 2026 mit einer Antwort zu rechnen ist.

 

4. Welche weiteren Maßnahmen wären denkbar und geeignet?

Denkbar wäre eine gezielte Suche nach weiteren Möglichkeiten der Nutzbarmachung und der Nachnutzung durch Externe. Letztendlich muss betont werden, dass das Objekt aufgrund der planungsrechtlichen und verkehrstechnischen Situation schwer in Nutzung zu bringen ist. Der Eigentümer ist Willens, einen Umgang mit dem Gebäude zu finden, braucht hierbei aber Unterstzung aus der Öffentlichkeit/Politik ggf. bietet es sich an, diesen Fall im Rahmen einer Stadtteilkonferenz zu thematisieren und nach möglichen Nutzungen zu suchen.

Eine externe Unterstützung muss indes durch den Eigentümer bewilligt und in Auftrag gegeben werden.


 


Anlagen

Keine

Stammbaum:
VO/2025/14588   AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verwahrlosung des Verwalterhauses der Leprastation in Klein Grönau   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2025/14588-01   Antwort auf die Anfrage von AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verwahrlosung des Verwalterhauses der Leprastation in Klein Grönau   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Antwort auf Anfrage öffentlich