Vorlage - VO/2025/14733  

Betreff: Förderantrag beim Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV des Bundes für Baumaßnahmen Katharinenkirche
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: von Stockhausen, Tilmann
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses      
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
08.12.2025 
23. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV des Bundes Fördermittel für Baumaßnahmen in der Katharinenkirche zu beantragen.

 

  1. Die konkrete Projektfreigabe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch eine separate Beschlussvorlage, die den politischen Gremien erneut zur Entscheidung vorgelegt wird.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.651 Gebäudemanagement

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind durch die Antragsstellung nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (s. Begründung: Kosten und geplante Finanzierung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Zur geplanten Antragstellung:

Ende Oktober (28.10.2025) erhielt der Bereich Archäologie und Denkmalpflege den erfreulichen, jedoch sehr, sehr kurzfristigen Aufruf zum »Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV« des Bundes, der umgehend an die tangierenden Bereiche der Hansestadt weitergeleitet wurde. Aufgrund der kurzen Beantragungsfrist (bis 30.11.2025) müssen einzureichende Projekte bereits eine gewisse Planungstiefe haben. Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig. Seitens des Bereiches Arcologie und Denkmalpflege wurden in Abstimmung mit dem Bereich GMHL (und anderen Bereichen) umgehend sämtliche Objekte bewertet, die hier für eine Antragstellung in Frage kommen könnten. Dabei spielt vor allem auch die nationale Bedeutung des Denkmals eine Rolle, die für eine Zuwendung zwingend erforderlich ist. Schulbaumaßnahmen wie die Sanierung der Stadtparkschule oder des Johanneums scheiden daher aus, da sie nicht über einen Denkmalwert von nationaler Bedeutung verfügen.

Seitens des GMHL konnte als einziges Objekt die Katharinenkirche identifiziert werden. Hier liegt eine Planung vor, die eigentlich über konsumtive Bauunterhaltungsmittel in kleinen Abschnitten über viele Jahr realisiert werden soll. Die Katharinenkirche ist bereits als national bedeutsames Denkmal anerkannt, in den letzten Jahrzehnten haben bereits Finanzierungsmittel aus adäquaten Förderungen zum Erhalt der Gebäudesubstanz beigetragen. Der Unterchor ist bereits seit etlichen Jahren für Zuschauer:innen gesperrt.

Die Anträge beim Denkmalschutz-Sonderprogramm dürfen nur über den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck gestellt werden.

 

Kosten und geplante Finanzierung:

Derzeit wird von einem notwendigen Gesamtvolumen von ca. 900.000 € ausgegangen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Kostenermittlung auf der Grundlage älterer Planungsstände, die aufgrund der kurzen Frist noch nicht zu einer konkreten Kostenberechnung aktualisiert werden konnte. Zur möglichen Antragstellung bzw. zur Projektfreigabe in den Gremien wird eine aktualisierte Kostenberechnung vorgelegt. Mögliche Kostensteigerungen sind nicht ausgeschlossen.

Bis zu 50% der Kosten können durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes gefördert werden. Bereits im Frühjahr 2025 wurde seitens einer Lübecker Stiftung das Interesse einer finanziellen Unterstützung zur Sanierung der Katharinenkirche geäert. Dieser Beitrag, dessen Höhe noch nicht feststeht, könnte den geforderten 50%-Eigenanteil der Hansestadt darstellen bzw. diesen deutlich verringern. Der Einsatz von Drittmitteln ist seitens des Fördergebers (Bund) gestattet. Sollte sich der Spendenanteil geringer darstellen, wird der Förderumfang angepasst. Der investive Haushalt wird durch die Maßnahme folglich nicht zusätzlich belastet.

Da wie oben erläutert bereits über die Bauunterhaltung Mittel in Höhe von ca. 80T€r einzelne Maßnahmen zur unabweisbaren Erhaltung der Gebäudesubstanz eingeplant sind, würde es im Falle einer positiven Förderzusage sogar zu Entlastungen im konsumtiven Bereich kommen. Andernfalls könnten diese Mittel auch zur Teilfinanzierung des Eigenanteils genutzt werden.

 

Zur Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus Ziffer 1.4 der Zuständigkeitsordnung sowie dem sehr kurzfristig veröffentlichten Förderaufruf und der dort gesetzten Frist zur Antragsstellung (30.11.2025).

Da es sich um ein neues Projekt außerhalb der Haushaltsplanung handelt, ist gem. Ziffer 1.4 der Zuständigkeitsordnung und Ziffer 8 des Haushaltsbegleitbeschlusses von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP  (VO/2025/14306-01-01) ein Beschluss der Gremien erforderlich.

Neue Projekte und Förderungen können im laufenden Haushaltsjahr nur begonnen werden, wenn im betroffenen Fachbereich entsprechende Einsparungen in gleicher Höhe erzielt werden. Hierüber ist dem zuständigen Ausschuss sowie dem Hauptausschuss zu berichten.

 

chste Schritte:

Sofern der Hauptausschuss der grundsätzlichen, interessewahrenden Antragstellung zustimmt, wird in einer der kommenden Sitzungen eine weitere Beschlussvorlage zur konkreten Projektfreigabe mit einem belastbaren Kosten- und Finanzierungplan vorgelegt. Die Antragstellung beim Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes erfolgt aufgrund der kurzen Frist parallel oder ggf. vor der erteilten Freigabe. Im Falle, dass der Kosten- und Finanzierungsrahmen dann nachträglich keine politische Zustimmung erfahren würde, kann der Antrag bei Bund zurückgezogen werden.

 


 


Anlagen

Keine