Die Dringlichkeit ergibt sich aus Ziffer 1.4 der Zuständigkeitsordnung sowie dem sehr kurzfristig veröffentlichten Förderaufruf und den dort gesetzten Fristen zur Antragsstellung.
Da es sich um ein neues Projekt außerhalb der Haushaltsplanung handelt, ist gem. Ziffer 1.4 der Zuständigkeitsordnung und Ziffer 8 des Haushaltsbegleitbeschlusses von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP (VO/2025/14306-01-01) ein Beschluss der Gremien erforderlich.
Neue Projekte und Förderungen können im laufenden Haushaltsjahr nur begonnen werden, wenn im betroffenen Fachbereich entsprechende Einsparungen in gleicher Höhe erzielt werden. Hierüber ist dem zuständigen Ausschuss sowie dem Hauptausschuss zu berichten.
Die Fachausschüsse Bau sowie Schule und Sport konnten aufgrund der Dringlichkeit in der Beratungsfolge nicht berücksichtigt werden, sind aber mit dem Projekt in der Vergangenheit befasst gewesen.
Allgemeine Inhalte und Voraussetzungen des Förderprogramms:
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert wird die Sanierung von gedeckten und ungedeckten Sportstätten, im Ausnahmefall auch der Ersatzneubau von gedeckten Sportstätten.
Zeitplan:
Einreichung einer Projektskizze für ein Interessenbekundungsverfahren bis 15.01.2026 mit Kostenschätzung, im Idealfall bereits bis Leistungsphase 3.
Nachreichung eines Bürgerschaftsbeschlusses zur Bestätigung der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren bis spätestens 31.01.2026. Ein Beschluss über den Nachweis der Eigenmittel muss erst bei einer positiven Projektauswahl im Rahmen eines späteren Antragsverfahrens im Frühjahr 2026 beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Als notleidende Kommune (bereits geklärt, den entsprechenden Nachweis würde die Kommunalaufsicht der Hansestadt Lübeck für 2026 bestätigen) könnte die Hansestadt Lübeck 75 % der Gesamtkosten, max. 8 Mio. EUR, als Förderung erhalten. Der Eigenanteil der Kommune beträgt in diesem Fall 25 %, wobei dieser gemäß Förderrichtlinie um weitere 15 % durch Mittel unbeteiligter Dritter (Landesmittel, Spenden) auf 10 % reduziert werden kann, die aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen sind.
Sport- und Bürgerpark Neuhof:
Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt momentan das einzige Vorhaben in der Hansestadt Lübeck, welches aufgrund der zeitlichen Vorgaben die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt. Bereits im Jahr 2020 wurde auf Betreiben des ansässigen Sportvereins SV Eintracht Lübeck und mit Mitteln der Possehl-Stiftung eine umfangreiche Machbarkeitsstudie für die Sanierung erstellt. Ziel: Umbau der städtischen Sportanlage zu einem modernen Sport- und Bürgerpark (Vorbild: Sportzentrum Falkenwiese). Die Sportanlage Neuhof befindet sich aktuell, mit Ausnahme des vereinseigenen Kunstrasenplatzes, in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand, welchen vor allem auch die benachbarten Schulen Gotthard-Kühl-Schule und Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium seit Jahren immer wieder bemängeln.
Details des geplanten Umbaus (siehe hierzu auch die Anlagen 1 und 2):
Sanierung der abgängigen Grand C-Kampfbahn (u.a. Bau einer Kunststoff-Laufbahn mit 4 x 400 m u. 6 x 100 m sowie Sanierung Rasenspielfeld inkl. Nebenflächen).
Sanierung der inneren Versorgungsstraße und der Parkplatz-Anlage (inkl. Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder), Sanierung der Entwässerungsanlagen mit dem Schwerpunkt der Speicherung/Versickerung, Errichtung eines neuen Beachvolleyballfeldes, einer Boule-Anlage, eines Workout-Bereiches sowie Schaffung einer neuen Erholungs-Grünfläche mit Bäumen (Größe ca. 960 m)
Bau einer Freilufthalle, eines freien Kindersport- und Bewegungsraums, einer Calisthenics-Anlage sowie eines BMX-Parkours mit Gras-/Erdhügeln
Abriss und Neubau des Umkleidegebäudes mit dem Standard Effizienz 40 (u.a. Photovoltaik-Anlage, Regenwasser-Speicherung, Barrierefreiheit) an einem neuen zentralen Standort auf der Anlage.
Hinweis: Dieser 4. BA mit dem Ersatzneubau Umkleidegebäude (Kosten 1.8 – 2.0 Mio. EUR) würde in den nächsten 2- 3 Jahren ohnehin in den Fokus rücken. Eine Sperrung des Gebäudes aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen ist sehr wahrscheinlich, der Neubau oder die Stellung von Containern von daher wohl sowieso kaum vermeidbar.
Das gesamte Projekt wurde auch als Starterprojekt in den Sportentwicklungsplan 2021 aufgenommen, weil es im Stadtteil St-Lorenz einen erheblichen Nachholbedarf an Freizeit- und Bewegungsflächen gibt. Eine Umsetzung scheiterte aber bisher stets an den hohen Kosten.
Finanzierung:
Bei aktuell grob geschätzten Kosten von 5.950.000 EUR brutto (netto + 9,5 % aufgrund Vorsteuerabzugsberechtigung von 50 % beim BgA Sportstätten) würde die Bundesförderung 4.462.500 EUR betragen. Der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck liegt somit bei 1.487.500 EUR, welcher durch Mittel unbeteiligter Dritter (z.B. Spenden, Land oder sonstiger Zuwendungen Dritter) um max. 892.500 EUR bis auf 595.000 EUR reduziert werden könnte.
Der Eigenanteil von mindestens 595.000 EUR wäre in der aktuellen Finanzplanung unter Darstellung der Kompensation gemäß Haushaltsbegleitbeschluss an anderer Stelle im Fachbereich und in der Mittelfristplanung zu berücksichtigen. Der Eigenanteil kann in Teilen auch konsumtiv für Rückbau- und Abrissarbeiten dargestellt werden.
Zur Sicherstellung des Eigenanteils werden zeitnah durch die Verwaltung Gespräche mit potenziellen Spender:innen und Zuwendungsgeber:innen aufgenommen und ggf. Anträge gestellt.
Risiken:
Die angegebenen Kosten basieren auf einer grob geschätzten Hochrechnung der Zahlen aus der Machbarkeitsstudie 2020. Aufgrund der sehr kurzen Frist konnten aktualisierte Zahlen bisher nicht ermittelt werden. Evtl. Kostensteigerungen, die sich auf den städtischen Eigenanteil auswirken und zu Anpassungen im Haushaltsjahr 2026 sowie ggf. in der Finanzplanung 2027/2028 führen können, können somit nicht ausgeschlossen werden, so dass andere Projekte im Rahmen der Priorisierung der Haushaltsmittel ggfls. zurückgestellt bzw. gestrichen werden müssen. Offen ist zudem, ob es gelingen wird, die 25 % Eigenanteil durch die Einwerbung von Mitteln unbeteiligter Dritter auf den max. möglichen Minimalanteil von 10 % zu senken.
Die personellen Ressourcen zur Projektsteuerung müssen von den beteiligten Bereichen zur Verfügung stehen.
Für den Fall, dass der Eigenanteil finanziell nicht sichergestellt werden kann, wird die Interessensbekundung zurückgezogen.