Vorlage - 2025/14057-02-01  

Betreff: AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Jochen Mauritz (CDU), AM Rolf Müller (FDP): AT zu ÄA VO/2025/14057 Kleingartenentwicklungskonzept Hansestadt Lübeck 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Entscheidung
18.11.2025 
18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

  1. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden die heute bestehenden Anlagen und Flächen für Kleingärten als Kleingartenanlagen bauleitplanerisch umgesetzt, es sei denn eine Widmung als Baufläche ist vom jeweiligen betroffenen Kleingartenverein gewünscht und aus Sicht der Stadt sinnvoll. Eine Unterteilung und Etikettierung der Anlagen nach unterschiedlichen Graden der Zukunftsfähigkeit findet dabei nicht statt.
     
  2. Es sind keine Potentialflächen für die Neuanlage von weiteren Kleingartenanlagen bauleitplanerisch umzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Freiraumentwicklungsplan unverzüglich vorzulegen. Über das Kleingartenentwicklungskonzept und den Freiraumentwicklungsplan wird eine öffentliche Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen geführt, um deren Ideen und Vorstellungen für die Grün- und Freiraumentwicklung in Lübeck bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans einzubringen. 

 


 


Begründung

 

Zu 1: In der Vergangenheit gab es immer wieder Vereine, die für Veränderungen ihrer Flächen auf eigenen Wunsch viel Unterstützung von der Stadt bekommen haben. Dieser kooperative Ansatz sollte fortgesetzt werden. Städtischerseits ein Urteil über die Zukunft von Kleingartensiedlungen zu fällen, in denen Menschen sich mit viel Zeit und Geld einen Freizeitraum geschaffen haben und dabei auf die städtische Verlässlichkeit vertraut haben, ist jedoch nicht sinnvoll.

 

Zu 2: Aktuell sind auf absehbare Zeit in allen Stadtteilen ausreichend freie Parzellen in den bestehenden Kleingartenanlagen vorhanden, sodass kein Bedarf für zusätzliche Anlagen besteht.

Zu 3: Im Kleingartenentwicklungskonzept wird mehrfach auf das Freiraumprogramm Bezug genommen, dessen Grundlagen 2018 entwickelt und mit der Vorlage 2019/07070 ("Stadt-Grün verbindet") am 23.5.19 von der Bürgerschaft beschlossen wurde. 

Das Freiraumprogramm nimmt  mehrfach Bezug  auf die Kleingärten als Potentialflächen:

Laut Freiraumprogramm " zählen (zum Freiraum)  die allgemeinen öffentlichen Grün- und Parkanlagen und die zweckgebundenen öffentlichen Grünflächen wie z.B. Kleingartenanlagen, Sportplätze oder Friedhöfe. (Freiraumprogramm S.8)" 

"So können Parkanlagen, Kleingärten oder Friedhöfe mit ihren Begleiträumen zur Steigerung der Biodiversität beitragen".  (S.13)

"Grünwege als begrünte Fußwege- und Radverbindungen alternativ zum Straßenraum. Betrachtet werden hier auch die Hauptwege in Kleingartenanlagen." (S 32)

 Mit der Erstellung des Freiraumentwicklungsplans wurde die" gruppe F Landschaftsarchitekten" beauftragt, dafür waren im Haushalt der Stadt Mittel vorgesehen. Bis heute - 2025 - wurde dieser Freiraumentwicklungsplan den Fachausschüssen - trotz mehrfacher Nachfrage -nicht vorgelegt. Im Kleingartenentwicklungskonzept wird jedoch folgendes mitgeteilt:

"Seit 2024 wird zudem das Freiraumprogramm Teil 2 der Hansestadt Lübeck bearbeitet. Die  bisherigen Ergebnisse dieses Konzeptpapiers werden mit den Ansätzen für die

Kleingartenentwicklung abgeglichen (Kleingartenentwicklungskonzept S.6)"

Eine Bewertung des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist den Fachaussschüssen nur möglich, wenn der Freiraumentwicklungsplan vorliegt, aufgrund der oben dargestellten Verzahnung der Grundlagen und Planungen. Nur dann kann der  Beschlußvorschlag des Kleingartenentwicklungskonzeptes im Hinblick auf die gesamte Flächennutzung der Stadt bewertet werden.

 "Das Freiraumraumprogramm setzt die Weichen für die zukünftige Freiraumversorgung der Lübecker Bürger. Daher ist es zwingend erforderlich, dass das Programm von der Mehrheit der becker Bürger und Bürgerinnen mit getragen wird. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dazu aufgefordert werden, vor dem Hintergrund der Entwicklungsziele die Vorschläge der Verwaltung zu bewerten und eigene, alternative Vorschläge zu formulieren." (S.34)


 


Anlagen