Vorlage - VO/2025/14705  

Betreff: Die FRAKTION: Bürgersolarpark in Niendorf
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE FRAKTION Bearbeiter/-in: Raum, Noah
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
15.12.2025 
42. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
20.01.2026 
19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat      
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.01.2026 
21. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Flächen des Gutes Niendorf ein Zugriffsrecht der Stadt sicherzustellen, damit auf einer Teilfläche, die nach § 35 Baugesetzbuch für die Nutzung solarer Strahlungsenergie privilegiert ist, ein Bürgersolarpark entstehen kann.

 

Bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Juni 2026 ist ein Bericht vorzulegen, der die Voraussetzungen für die Errichtung eines Bürgersolarparks darlegt. Dabei ist die Zielsetzung zu berücksichtigen, dass insbesondere Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Möglichkeit der aktiven Beteiligung an der Energiewende erhalten, obwohl sie aufgrund von Vorgaben im Weltkulturerbe oder durch den Denkmalschutz, bei Solaranlagen an ihren Gebäuden eingeschränkt sind. In dem Bericht sind alternative Betreibermodelle und das weitere Vorgehen darzulegen.
 


Begründung

In der Sitzung der Bürgerschaft am 25.09.2025 wurde zur Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Flächen in Niendorf die Bitte geäußert, für eine städtische Fläche, die nach § 35 BauGB für die Nutzung solarer Strahlungsenergie privilegiert ist (kein Bebauungsplanverfahren erforderlich), die Möglichkeit eines Bürgersolarparks zu prüfen. Auf einer Fläche von rd. 10 ha kann in Norddeutschland Strom für die Versorgung von bis zu 4.000 Haushalten erzeugt werden. Diese Zugriffsoption sollte im abzuschließenden Pachtvertrag berücksichtigt werden. Für die weitere politische Entscheidungsfindung sollen konkrete Schritte für die Umsetzung eines Bürgersolarparks benannt werden.
 


Anlagen