Vorlage - VO/2025/13964-01  

Betreff: Anwort auf Anfrage AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kita-Finanzierung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/13964
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Dührkoop, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
05.02.2026 
22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kita-Finanzierung (VO/2025/13964-01)


Begründung

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für die Kinderbetreuung in den städtischen Kitas in den Jahren 2022, 2023 und 2024?

 

Die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen werden aus dem Produkt 365002 beglichen und stellen sich für die Jahre 2022 bis 2024 wie folgt dar:

 

Jahr

Aufwendungen

2022

33,25 Mio. €

2023

34,46 Mio. €

2024

36,90 Mio. €

 

 

  1. Wieviel von den Kosten in den jeweiligen Jahren wurden vom Land übernommen, wieviel hat die Stadt und wieviel die Eltern getragen? Wenn auch der Bund Kosten übernommen hat, bitte ebenfalls angeben.

 

Das Land entrichtet seinen Finanzierungsanteil nach KiTaG monatlich, auf Grundlage der Anzahl der betreuten Kinder in der Standortgemeinde Lübeck. Eine Differenzierung, z. B. nach Einrichtungsträger, wird hierbei vom Land nicht vorgenommen. Insoweit können die gewährten Landeszuschüsse nicht auf einzelne Träger heruntergebrochen werden. Selbiges gilt r den Finanzierungsanteil anderer Wohngemeinden an die Hansestadt Lübeck, für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Lübecks besitzen, jedoch in Einrichtungen in der Hansestadt Lübeck betreut werden. Die Bundeszuschüsse und vereinnahmten Elternbeiträge für städtische Kitas stellen sich in den Jahren 2022 bis 2024 wie folgt dar:

 

Jahr

Bundeszuschuss[1]

Elternbeiträge[2]

2022

(Fachprogramm Sprachkräfte)  195.392 €

2.718.251 €

2023

(Fachprogramm Sprachkräfte)    55.434 €

2.366.245 €

2024

0 €

2.069.813 €

 

 

  1. Wie stellt sich die Kostenaufteilung für die Kitas der freien Träger für die jeweiligen Jahre dar? Also wieviel haben Bund, Land und Stadt jeweils übernommen? Sollten auch die Zahlen für die Elternbeiträge vorliegen, dann bitte ebenfalls angeben.

 

Die Elternbeiträge werden durch den jeweiligen Einrichtungsträger festgesetzt und erhoben, sowie an diesen abgeführt. Insoweit liegen der Verwaltung keine verlässlichen Informationen über die Höhe der erhobenen Elternbeiträge in den Jahren 2022 bis 2024 für die freien Träger vor.

 

Kostenaufteilung:

 

Jahr

Aufwendungen[3]

Erträge Bund[4]

2022

60,66 Mio. €

60.674 €

2023

73,57 Mio. €

0 €

2024

76,45 Mio. €

21.273 €

 

Aufgrund der Finanzierungssystematik des KiTaG, die in der vorangegangenen Frage dargelegt wurde, und der daraus resultierenden Zahlungsweise des Landes und anderer Wohnsitzgemeinden, ist es für die Jahre 2022 bis 2024 nicht möglich, dezidiert den städtischen Anteil an der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen, aufgegliedert nach freien Trägern und städtischen Träger aufzuzeigen, es kann lediglich der städtische Anteil an der gesamten Kindertagesbetreuung in Einrichtungen wie folgt dargestellt werden:

 

Jahr

Aufwendungen sdt. Träger[5]

Aufwendungen freie Träger[6]

Erträge Landzuschuss

Erträge Wohnsitzge-meinde

städtischer Anteil

2022

30,34 Mio.

60,06 Mio. €

34,6 Mio. €

1,24 Mio. €

54,56 Mio. €

2023

32,04 Mio. €

73,57 Mio. €

41,2 Mio. €

1,2 Mio. €

63,21 Mio. €

2024

34,83 Mio. €

76,23 Mio. €

42,4 Mio. €

1,12 Mio. €

67,54 Mio. €

 

 

  1. Wie wurden die Kostenbeteiligungen durch Stadt, Land und Eltern für 2025 kalkuliert?

 

Die Haushaltsansätze für das Jahr 2025 wurden auf Basis der Planwerte des Vorjahres fortgeschrieben und um die im 1. Quartal 2024 im Rahmen der frühen Haushaltsplanung vorliegenden Erkenntnisse ergänzt.

Wie sich dann im Rahmen der Mittelbewirtschaftung in 2025 zeigte, musste Aufgrund diverser Faktoren, u. a. die Anpassung des KiTaG, die Umsetzung von Tarifabschlüssen sowie dem „becker Beitragsdeckel“, eine überplanmäßigen Bewilligung für das Haushaltsjahr 2025 erstellt werden (VO/2025/14465).

In die Haushaltsplanung für das Jahr 2026 sind bereits sämtliche aktuell bekannten Faktoren, Daten und gesetzlichen Änderungen eingeflossen.


[1] Gem. Mach Auszug für Jahre 2022, 2023, 2024

[2] Gem. Mach Auszug für Jahre 2022, 2023, 2024

[3] Mach Auszug zu Produkt 365001

[4] Mach Auszug zu Produkt 365001

[5] abzgl. Bundeszuschüsse und Elternbeiträgen, s. Antwort zu Frage 2

[6] abzgl. Bundeszuschüsse


Anlagen

keine

Stammbaum:
VO/2025/13964   AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kita-Finanzierung   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2025/13964-01   Anwort auf Anfrage AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kita-Finanzierung   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich