- Wie hoch waren die Kosten für die Kinderbetreuung in den städtischen Kitas in den Jahren 2022, 2023 und 2024?
Die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen werden aus dem Produkt 365002 beglichen und stellen sich für die Jahre 2022 bis 2024 wie folgt dar:
Jahr | Aufwendungen |
2022 | 33,25 Mio. € |
2023 | 34,46 Mio. € |
2024 | 36,90 Mio. € |
- Wieviel von den Kosten in den jeweiligen Jahren wurden vom Land übernommen, wieviel hat die Stadt und wieviel die Eltern getragen? Wenn auch der Bund Kosten übernommen hat, bitte ebenfalls angeben.
Das Land entrichtet seinen Finanzierungsanteil nach KiTaG monatlich, auf Grundlage der Anzahl der betreuten Kinder in der Standortgemeinde Lübeck. Eine Differenzierung, z. B. nach Einrichtungsträger, wird hierbei vom Land nicht vorgenommen. Insoweit können die gewährten Landeszuschüsse nicht auf einzelne Träger heruntergebrochen werden. Selbiges gilt für den Finanzierungsanteil anderer Wohngemeinden an die Hansestadt Lübeck, für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Lübecks besitzen, jedoch in Einrichtungen in der Hansestadt Lübeck betreut werden. Die Bundeszuschüsse und vereinnahmten Elternbeiträge für städtische Kitas stellen sich in den Jahren 2022 bis 2024 wie folgt dar:
Jahr | Bundeszuschuss[1] | Elternbeiträge[2] |
2022 | (Fachprogramm Sprachkräfte) 195.392 € | 2.718.251 € |
2023 | (Fachprogramm Sprachkräfte) 55.434 € | 2.366.245 € |
2024 | 0 € | 2.069.813 € |
- Wie stellt sich die Kostenaufteilung für die Kitas der freien Träger für die jeweiligen Jahre dar? Also wieviel haben Bund, Land und Stadt jeweils übernommen? Sollten auch die Zahlen für die Elternbeiträge vorliegen, dann bitte ebenfalls angeben.
Die Elternbeiträge werden durch den jeweiligen Einrichtungsträger festgesetzt und erhoben, sowie an diesen abgeführt. Insoweit liegen der Verwaltung keine verlässlichen Informationen über die Höhe der erhobenen Elternbeiträge in den Jahren 2022 bis 2024 für die freien Träger vor.
Kostenaufteilung:
Jahr | Aufwendungen[3] | Erträge Bund[4] |
2022 | 60,66 Mio. € | 60.674 € |
2023 | 73,57 Mio. € | 0 € |
2024 | 76,45 Mio. € | 21.273 € |
Aufgrund der Finanzierungssystematik des KiTaG, die in der vorangegangenen Frage dargelegt wurde, und der daraus resultierenden Zahlungsweise des Landes und anderer Wohnsitzgemeinden, ist es für die Jahre 2022 bis 2024 nicht möglich, dezidiert den städtischen Anteil an der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen, aufgegliedert nach freien Trägern und städtischen Träger aufzuzeigen, es kann lediglich der städtische Anteil an der gesamten Kindertagesbetreuung in Einrichtungen wie folgt dargestellt werden:
Jahr | Aufwendungen städt. Träger[5] | Aufwendungen freie Träger[6] | Erträge Landzuschuss | Erträge Wohnsitzge-meinde | städtischer Anteil |
2022 | 30,34 Mio. € | 60,06 Mio. € | 34,6 Mio. € | 1,24 Mio. € | 54,56 Mio. € |
2023 | 32,04 Mio. € | 73,57 Mio. € | 41,2 Mio. € | 1,2 Mio. € | 63,21 Mio. € |
2024 | 34,83 Mio. € | 76,23 Mio. € | 42,4 Mio. € | 1,12 Mio. € | 67,54 Mio. € |
- Wie wurden die Kostenbeteiligungen durch Stadt, Land und Eltern für 2025 kalkuliert?
Die Haushaltsansätze für das Jahr 2025 wurden auf Basis der Planwerte des Vorjahres fortgeschrieben und um die im 1. Quartal 2024 im Rahmen der frühen Haushaltsplanung vorliegenden Erkenntnisse ergänzt.
Wie sich dann im Rahmen der Mittelbewirtschaftung in 2025 zeigte, musste Aufgrund diverser Faktoren, u. a. die Anpassung des KiTaG, die Umsetzung von Tarifabschlüssen sowie dem „Lübecker Beitragsdeckel“, eine überplanmäßigen Bewilligung für das Haushaltsjahr 2025 erstellt werden (VO/2025/14465).
In die Haushaltsplanung für das Jahr 2026 sind bereits sämtliche aktuell bekannten Faktoren, Daten und gesetzlichen Änderungen eingeflossen.