Vorlage - VO/2025/14659  

Betreff: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Interreg-Projekt "Fehmarnbelt Growth Corridor"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben Bearbeiter/-in: Hartfuß, Bianca
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
10.11.2025 
20. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Interreg-Projekt „Fehmarnbelt Growth Corridor“
 


Begründung

Ausblick

Mit Fertigstellung der Festen Fehmarnbelt-Querung (FFBQ), wird die Fehmarnbelt-Region auf der Achse Kopenhagen, Süd-Dänemark, Ostholstein, Lübeck, Hamburg zusammenwachsen und von den Vorteilen der Verkürzung der Reisezeiten sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße profitieren.

 

Auch wenn bereits absehbar ist, dass sowohl die Hinterlandanbindung auf deutscher Seite als auch der eigentliche Tunnelbau gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan zurückbleiben werden, ist mit Blick auf eine Fertigstellung der Querung bereits jetzt zu fragen, wie sowohl die dänische als auch die deutsche Seite in der Beltregion dieses Zusammenwachsen gewinnbringend miteinander nutzen können.

 

Idee

Die Wirtschaftsförderung Lübeck, die IHK zu Lübeck und der Fachbereich Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck haben sich daher zusammen mit der dänischen Stiftung Femernbelt Development Gedanken dazu gemacht, wie eine solche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland aktiviert werden kann.

Zwar existieren bereits diverse Formate auch grenzüberschreitender Zusammenarbeit, wie beispielsweise die STRING Megaregion, das Fehmarnbelt Business Council / FBBC, das Fehmarnbelt Komitee oder auch diverse Interreg Projekte. Dies sind jedoch entweder räumlich zu umfassend, zeitlich befristet angelegt oder rein strategisch orientiert, während es an einer rechtsfähigen operativen Struktur mit eigener Ressourcensteuerung fehlt.

Aus Sicht der Initiatoren ist eine wirksame, für alle Seiten gewinnbringende, auf Dauer angelegte, grenzüberschreitende Zusammenarbeit nur in einem institutionalisierten Rahmen möglich.

Es entwickelte sich daher die Idee, im Rahmen eines Interreg-Projekts zu untersuchen, wie eine solche institutionalisierte Zusammenarbeit aussehen kann. Denn Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bestehen beispielsweise in administrativen und rechtlichen Barrieren für unternehmerisches Handeln, in unzureichender Verknüpfung bestehender Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Infrastrukturstrategien, in einer fragmentierten Beratungs- und Förderkultur mit teils widersprüchlichen Zuständigkeiten, aber auch im Fehlen eines gemeinsamen, integrierten Zukunftsbildes (Identität) für die Fehmarnbelt-Region als europäischem Verflechtungsraum.

 

Herausforderungen und Idee wurden im Rahmen der Fehmarnbelt-Days im Juni in einem Kick-off-Treffen möglichen Partnern auf deutscher und dänischer Seite vorgestellt. In der Folge fanden sowohl in Deutschland als auch in Dänemark bilaterale Gespräche zwischen und mit verschiedenen Akteuren statt, um weiter für das Projekt zu werben.

Nach einem zweiten Treffen in Maribo/Dänemark im September legten mehrere der Anwesenden einen Letter of Intent vor, in dem sie ihr Interesse an der Beteiligung an dem Interreg-Projekt bekundeten.

 

Projekt

Das Förderprogramm Interreg Deutschland-Dänemark fördert Projekte in ausgewählten Themen, die Wachstum und Wirtschaft unterstützen und Umwelt und Soziales miteinander verknüpfen. Es können Projektanträge für vier verschiedene Prioritäten (eine innovative Region, eine grüne Region, eine attraktive Region und eine funktionelle Region) eingereicht werden, die unterschiedliche Ziele fördern.

 

Das zu beantragende Projekt soll prüfen, wie und mit welcher Rechtsform die Fehmarnbelt-region nachhaltig und mit EU-kompatibler Zielarchitektur als leistungsfähiger, integrierter und resilienter Wirtschafts- und Lebensraum entwickelt werden kann. Es ist daher nach der Interreg-Programmlogik in die Priorität „funktionelle Region“ einzuordnen. Im Fokus steht die Analyse der Gründungschancen eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), ebenso wie alternative Instrumente und Ansätze, wie ein CLLD (Community-Led Local Development/ von der Gemeinschaft geführte lokale Entwicklung), ein EWIV (Europäische Wirtschaftliche InteressenVereinigung) und weitere mögliche Kooperationsformen, die im Rahmen des Projekts betrachtet und auf die Tauglichkeit für die Zielsetzung geprüft werden sollen.

 

Die Projektdauer beträgt 36 Monate. Projekte können bis 31.12.2029 durchgeführt werden zuzüglich einer Nachlaufzeit von 3 Monaten für die letzte Abrechnung. Die Beteiligung kann entweder als Partner (mit Budget, Personal und Co-Finanzierung) oder als assoziierter Partner (ohne eigenes Projektbudget) erfolgen.

 

Im September wurde fristgemäß eine Projektskizze eingereicht, der Projektantrag ist entsprechend den Regularien bis spätestens 10.11.2025 beim Interreg-Sekretariat einzureichen.

 

Projektpartner

Leadpartner wird die Wirtschaftsförderung Lübeck sein.

 

Als weitere Partner konnten gewonnen werden:

-die IHK zu Lübeck,

-die Hansestadt Lübeck,

-der Kreis Ostholstein,

-Femernbelt Development,

-Vordningborg Erhverv,

-Faxe Kommune,

-Business Lolland Falster,

-Region Sjælland,

-Guldborgsund Kommune,

-Lolland Kommune,

-Nævsted Kommune,

-Kge Kommune

 

Assoziierte Partner werden nach derzeitigem Stand die STRING Megaregion, die Agentur für Arbeit, die Wirtschaftsförderung Kreis Segeberg, die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein und die Wirtschaftsförderung Kreis Storman.

 

Projektfinanzierung

Die Gesamtkosten für das 3-jährige Projekt werden derzeit auf rund 1,5 Millionen € geschätzt. Sie setzen sich zusammen aus Kosten für fest angestellte Projektmanager, Reisekosten, Beratungskosten, Büromiete etc..

 

Die Förderung beträgt 65%. Die aufgeführten Partner haben demnach eine jährliche Summe von rund 175.000 € aufzubringen. Das Budget kann sowohl durch Geld als auch durch anteilige Personalkosten der Partner aufgebracht werden.

Die Partner auf dänischer Seite beteiligen sich mit jeweils 9.000 €hrlich zzgl. Personalkostenanteilen.

Die Wirtschaftsförderung Lübeck als Leadpartner beteiligt sich mit einem Budget in Höhe von 45.000 € zzgl. Personalkosten p.a., die IHK zu Lübeck wird sich mit 15.000 € zzgl. Personalkosten p.a. beteiligen, der Kreis Ostholstein mit 15.000 € p.a. und ebenfalls Personalkostenanteilen von mindestens 10% Stellenanteil. Die Beteiligung der Hansestadt Lübeck erfolgt über einen 45%igen Stunden-Anteil der Stelle Stabsstelle Sonderaufgaben im Fachbereich 2, Wirtschaft und Soziales, verteilt auf drei Jahre: Im ersten Projektjahr 20%, im zweiten Projektjahr 15 %, im dritten Jahr 10%.

 

Projektfahrplan

Der derzeitige Projektfahrplan sieht 4 Teilziele in drei Phasen vor:

 

Teilziel 1: Projektmanagement & Öffentlichkeitsarbeit

Ziel ist die strukturierte Aufsetzung, Steuerung und Qualitätssicherung des Projekts. Steuerungs- und Kommunikationsstrukturen werden etabliert, ein Projekt-Management-Büro wird eingerichtet, ein Reporting-System erschaffen.

 

Teilziel 2, Phase A: Bedarfsanalyse & Stakeholder-Einbindung

In Phase A sollen tragfähige Beziehungen zwischen den deutschen und dänischen Akteuren (Regionen, Verwaltungen, Kammern, Hochschulen, Unternehmen, Verbände etc.) aufgebaut werden. Ein gemeinsames Verständnis über den Mehrwert und die Erfordernisse einer institutionalisierten Zusammenarbeit soll geschaffen, in gemeinsamen Gesprächen sollen unter anderem Interessen, Erwartungen, Barrieren, rechtliche und organisatorische Hemmnisse identifiziert und dokumentiert werden. Diese Phase soll mit einer unterzeichneten politischen Willenserklärung enden, die sich dafür ausspricht, eine verbindlichere Form für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit enger zu prüfen.

 

Teilziel 3, Phase B: Entwicklung einer institutionellen Struktur

Basierend auf den Ergebnissen aus Phase 2 werden die strategischen und operativen Ziele der Zusammenarbeit in der Region definiert. Aus diesen wird ein Aufgabenprofil entwickelt. Im Anschluss findet eine systematische Analyse möglicher Organisationsformen für die Zusammenarbeit statt, die schließlich mit der Festlegung einer Organisationsform endet. In der Folge wird der territoriale Zuschnitt auf Grundlage funktionaler, wirtschaftlicher und administrativer Zusammengehörigkeit definiert. Hierbei sind bestehende Raumordnungs- und Entwicklungspläne zu beachten. Nachdem Organisationsform und Territorium festgelegt sind, wird ein Mitglieder- und Beteiligungsmodell abgestimmt (Beitrittsordnung, Governance-regeln). In der Folge müssen unter anderem Sitzland, Finanzierungsmodell, Rechtsrahmen, Haftungsordnung und Zeitplan abgestimmt und festgelegt werden. Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse fließen schließlich in eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien ein mit dem Ziel, ein klares Mandat zum Eintritt in Phase C zu erhalten.

 

Teilziel 4, Phase C: Pilotierung & Verstetigung

In dieser Phase wird eine rechtssichere Ausarbeitung, Übersetzung und Finalisierung von Übereinkunft und Satzung für die gefundene Organisationsform (z.B. EVTZ) erfolgen. Ein notwendiges Genehmigungsverfahren soll vorbereitet und begleitet werden. Die praktische Vorbereitung des Betriebs der gefundenen Organisationsform beginnt (Büro, Bankkonto etc.) Auf Basis der Satzung und der festgelegten Strukturen können bereits Pilotmaßnahmen vorbereitet werden, die zeigen, wie die Organisation zukünftig operativ tätig sein kann.

 

Die Partner rechnen mit einer Entscheidung über den Projektantrag in einem Zeitraum von rund 3 Monaten. Das Interreg-Komitee wird sich im Mai 2026 treffen, so dass voraussichtlich im September 2026 mit dem Projekt begonnen werden kann.


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14659   Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Interreg-Projekt "Fehmarnbelt Growth Corridor"   2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben   Bericht öffentlich
VO/2025/14659-02   Austauschvorlage zu: VO 2025/ 14659: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Interreg-Projekt "Fehmarnbelt Growth Corridor"   2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben   Bericht öffentlich