- Wie hoch waren die Kosten für Entschädigung, Räumung des Geländes und ggf. Beseitigung von Schadstoffen im Boden, die von der Hansestadt Lübeck und/oder KWL getragen wurden, als Kleingartenflächen in Buntekuh und im KGV Lauerhof, Feld 1 aufgegeben wurden und an die Stadt zurückfielen?
Antwort
Für den KGV Lauerhof wurden 2016 428.444 EUR Entschädigung gezahlt. Für die Beräumung der Flächen, Abbruch und Abtransport von Abfall etc. wurden weitere 395.090 EUR gezahlt.
Für die Anlage Buntekuh hat die Hansestadt Lübeck 305.715 EUR Entschädigung gezahlt. Die KWL musste bislang 363.997 EUR für Beräumung und Entsorgung aufbringen. Da die Räumungsarbeit noch nicht abgeschlossen sind, ist eine endgültige Aufstellung der Kosten noch nicht möglich.
- Wie genau lautet der Bürgerschaftsbeschluss, der (nach eigener Erinnerung) in der Wahlperiode 2008-2013 getroffen wurde und inhaltlich besagt, dass Kleingartenflächen nur bei Zustimmung des jeweiligen KGV-Vorstands aufgegeben und einer anderen Flächennutzung zugeführt werden können?
Antwort
Letztmalig hat die Bürgerschaft den Beschluss zum Thema Lübeck 2030 vom 26.03.2015 am 30.03.2017 bekräftigt und beschlossen.
Die Bürgerschaft bekräftigt ihren Beschluss zum Thema Lübeck 2030 vom 26.03.2015, in dem es heißt: „In Suchräumen im Bereich von Kleingärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“ (VO/2017/04810).
- Wann wurde im Zuge der Erstellung des Berichts Kleingartenkonzept Teil II mit dem Vorstand des KGV Lauerhof gesprochen? Wann wurde die letzte Besichtigung der KGV-Flächen vorgenommen?
Antwort
Eine Vor-Ort-Begehung zur Überprüfung der erhobenen Daten aus dem Jahr 2019 fand Anfang 2024 statt. Die Analyse basiert neben dieser Vor-Ort-Begehung von Anfang 2024 auf einem Schreiben des Kreisverbandes an die Hansestadt Lübeck (Liegenschaften) vom 31.07.2023. Hierbei handelt es sich um ein Protokoll zur gemeinsamen Begehung der Anlage mit dem Vorstand des KGV Lauerhofs, Liegenschaften und Vertreter:innen des Kreisverbandes.
Gespräche mit dem Vorstand des KGV Lauerhofs fanden letztmalig am 17.06.2025 statt. Es wurden das Kleingartenkonzept Teil II und das geplante Vorgehen vorgestellt. Einwände und Anregungen wurden entgegengenommen.
- Wurde mit den Vorstandsmitgliedern der weiteren Kleingartenvereine, die in der Kategorie E3 (Erhalt mit Umstrukturierungs- bzw. Umnutzungspotenzial in Teilbereichen) und E4 (Umnutzung der Anlage) aufgeführt sind, gesprochen? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?
Antwort
Es wurden Gespräche mit den Vorständen der Kleingartenvereine E3 (Tabelle dunkelgelb) in Anwesenheit der Bereiche Stadtplanung und Bauordnung, Wirtschaft und Liegenschafen sowie dem Kreisverband geführt:
• 17.06.2025 KGV Lauerhof
• 09.07.2025 KGV Herrengarten und Herrendamm
• 14.07.2025 KGV Oberes Eichholz
• Zwischen dem Vorstand des KGV Travetals und Liegenschaften fand ein bilateraler Termin statt
Mit den Vereinen der Kategorie E4 wurden keine Gespräche geführt. Diese Kategorie ist ein Sonderfall, wo trotz der negativen Kategorisierung letztlich kaum Auswirkungen, z. B. durch Darstellungsänderung im neuen Flächennutzungsplan, zu erwarten sind:
- Bei den drei aufgeführten Flächen handelt es sich in einem Fall faktisch nicht mehr um kleingärtnerische Nutzung (An der Industriebahn). Insofern würde der FNP hier nur an den Status Quo angepasst.
- Eine Fläche ist nicht in städtischem Eigentum (Speckmoorstraße). Hier wurde die Darstellung daher nicht angepasst, es sei denn, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein entsprechender Wunsch seitens des Vereins geäußert.
- Eine Fläche wurde der Kategorie aufgrund bestehender Hochwassergefährdung zugeordnet (Geniner Straße). Der Flächennutzungsplan muss bei der langfristigen Stadtentwicklungsplanung die sich verstärkenden Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen. Auch wenn in dieser Anlage derzeit augenscheinlich keine größeren Defizite bestehen, stellt sich somit dennoch die Frage nach der Zukunftsfähigkeit des Standortes – hierbei handelt es sich jedoch um eine rein fachliche Fragestellung. Derzeit kann aber noch nicht abgesehen werden, ob und wie der FNP an dieser Stelle angepasst wird.