Vorlage - VO/2025/14645  

Betreff: Jahresbericht 2024 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
17.11.2025 
40. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Jahresbericht 2024
Anlage 2 Gegenüberstellung erbrachte Leistungen-Aufwand 2022 – 2024

Beschlussvorschlag


Verpflichtung zur Veröffentlichung eines jährlichen Berichtes über die gemeinwirtschaft­lichen Verpflichtungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates in der Fassung vom 24.12.2017.

 

 


 


Begründung

 

Die Hansestadt Lübeck ist gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV, der nicht schienengebunden ist. In ihrer Funktion als Aufgabenträger ist die HL dafür verantwortlich die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung (gemeinwirtschaftliche Verpflichtung) vorzunehmen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat jeder Aufgabenträger einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

 

Dieser Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.

 

Nachrichtlich werden auch weiterhin die Daten für die Priwallfähre aufgeführt. Grundlage für die Betrauung der Fährleistungen ist eine Vergabe als sog. Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB. Inhouse-Vergaben unterliegen nicht den Berichtspflichten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.


 


Anlagen

 

Anlage 1 Jahresbericht 2024

Anlage 2 Gegenüberstellung erbrachte Leistungen/Aufwand 2022 2024

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Jahresbericht 2024 (153 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Gegenüberstellung erbrachte Leistungen-Aufwand 2022 – 2024 (128 KB)