Vorlage - VO/2025/14481-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Prüfungen von Pflegeheimen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2025/14481
Federführend:3.320 - Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Benz, Nicholas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
03.02.2026 
27. Sitzung des Ausschusses für Soziales      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Laut Bericht des NDR vom 14.08.2025 (siehe Anlage) werden Pflegeheime in SchleswigHolstein nicht überall regelmäßig kontrolliert, obwohl eine jährliche Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben ist. Gemäß Landesrechnungshof sind die Prüfquoten unzureichend, in Schleswig-Holstein fanden 2023 nur 62 % der vorgeschriebenen jährlichen Regelprüfungen statt, in 2024 72 %. Die kommunalen Wohnpflegeaufsichten sind für die Kontrollen stationärer Pflegeeinrichtungen und Wohngruppen der Eingliederungshilfe zuständig.

Hierzu folgende Fragen:

- Im NDR-Bericht ist angegeben, dass die Prüfquote in Lübeck 2023 nur 21 % betrug

und in 2024 63 %. (24 von 38 stationären Pflegeeinrichtungen wurden geprüft) Ist

diese Angabe richtig?

- In welchen 14 Einrichtungen wurde die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt?

- Weshalb werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt?

- Wonach wird entschieden, in welchen Pflegeheimen die Prüfungen durchgeführt

werden und in welchen nicht?

- Wie intensiv wird geprüft? Werden auch einzelne Bewohner bei jeder Prüfung begutachtet oder nur bei konkretem Verdacht?

- Die Aufsicht muss auch Anlassprüfungen zum Beispiel nach Beschwerden von Angehörigen nachgehen:

a) Wie viele Beschwerden gab es in 2023 und wie viele in 2024?

b) Wie viele Anlassprüfungen wurden letztlich in diesen Jahren durchgeführt?

c) Wenn nicht allen Beschwerden nachgegangen worden ist: weshalb wurde diesen

Beschwerden nicht nachgegangen? Wonach wird entschieden, ob Beschwerden

nachgegangen wird oder nicht

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


Begründung

Im NDR-Bericht ist angegeben, dass die Prüfquote in Lübeck 2023 nur 21 % betrug

und in 2024 63 %. (24 von 38 stationären Pflegeeinrichtungen wurden geprüft) Ist

diese Angabe richtig?

 

Antwort:

Ja, die Angabe ist richtig.

 

- In welchen 14 Einrichtungen wurde die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt?

 

 

Antwort:

AWO-Servicehaus Lübeck

CURA Seniorencentrum

Domicil Seniorenpflegeheim Am Holstentor

Domicil Seniorenpflegeheim Marli

DRK Senioren- und Pflegezentrum Im Park

Haus am Tremser Teich

Hausgemeinschaft Carl-Gauss-Straße

Private Alten- und Pflegepension "Rosenhof" GmbH

Seniorenhaus Hinrichs Herrenwyk

Seniorenhaus Hinrichs Kasino

Seniorenhaus Hinrichs Moislinger Aue

Seniorenpension Schön

SIE Heiligen-Geist-Hospital

SIE Senioreneinrichtung Solmitzstraße

 

 

- Weshalb werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt?

 

Antwort:

In den vergangenen Jahren gab es eine hohe Personalfluktuation in der Wohnpflegeaufsicht, die zu niedrigeren Prüfquoten geführt hat. Mittlerweile sind wieder alle Stellen besetzt.

Gleichzeitig kam es im Jahr 2024 zu einer intensiven Begleitung einer Einrichtung durch die Wohnpflegeaufsicht, die viele Personalressourcen gebunden hat. Die Wohnpflegeaufsicht steht aber mit allen Einrichtungen im engen Kontakt und hat einen guten Überblick über die dortigen Strukturen und Zustände.

 

 

- Wonach wird entschieden, in welchen Pflegeheimen die Prüfungen durchgeführt

werden und in welchen nicht?

 

Antwort:

Grundsätzlich ist vorgesehen, alle Einrichtungen pro Jahr 1 x zu prüfen.

 

Gründe, um eine Regelprüfung später bzw. erst im Folgejahr durchführen zu lassen:

 

-          Einrichtungen, die in den Vorjahren mängelfrei oder nahezu mängelfrei geprüft wurden

-          Einrichtungen, die durch die Wohnpflegeaufsicht aufgrund anderer Gründe im lfd. Jahr betreut/beraten wurden

-          gute Prüfergebnisse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

 

Gründe, um eine Regelprüfung auf jeden Fall im lfd. Jahr durchzuführen:

 

-          mangelhafter Prüfbericht des medizinischen Dienstes der Krankenkassen

-          wiederholte Beschwerden von Angehörigen, Bewohnenden, Mitarbeitenden

-          ngel bei den Vorjahres-Prüfungen

 

 

- Wie intensiv wird geprüft? Werden auch einzelne Bewohner bei jeder Prüfung begutachtet oder nur bei konkretem Verdacht?

 

Antwort:

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) führt eine Ergebnisprüfung inkl. Begutachtung der Bewohnenden durch. Die Wohnpflegeaufsicht führt lediglich eine Prüfung der Prozess- und Strukturqualität durch. „Die Begutachtung von Bewohnenden“ findet nur anlassbezogen statt z.B. aufgrund von Hinweisen oder Beschwerden.

 

 

- Die Aufsicht muss auch Anlassprüfungen zum Beispiel nach Beschwerden von Angehörigen nachgehen:

a) Wie viele Beschwerden gab es in 2023 und wie viele in 2024?

 

Antwort:

In 2023 insgesamt: 33 Beschwerden; in 2024 insgesamt 37 Beschwerden

 

b) Wie viele Anlassprüfungen wurden letztlich in diesen Jahren durchgeführt?

 

Antwort:

In 2023 eine Anlassprüfung; in 2024 insgesamt 4 Anlassprüfungen. Hier sind allerdings nur die gebührenpflichtigen Anlassprüfungen festgehalten. Letztendlich folgt aus den meisten Beschwerden eine anlassbezogene Prüfung. Nicht immer ist diese gebührenpflichtig, so dass diese dann nicht in die hiesige Statistik erfasst werden.

 

c) Wenn nicht allen Beschwerden nachgegangen worden ist: weshalb wurde diesen

Beschwerden nicht nachgegangen? Wonach wird entschieden, ob Beschwerden

nachgegangen wird oder nicht

 

Antwort:

Es wird allen Beschwerden nachgegangen. Im Zuge der Bearbeitung ergeben sich teilweise neue Sachverhalte, so dass Beschwerden unbegründet sind oder bereits durch die Einrichtung bearbeitet werden.  

 

 


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14481   AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Prüfungen von Pflegeheimen   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2025/14481-01   Antwort auf Anfrage AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Prüfungen von Pflegeheimen   3.320 - Ordnungsamt   Antwort auf Anfrage öffentlich