Im NDR-Bericht ist angegeben, dass die Prüfquote in Lübeck 2023 nur 21 % betrug
und in 2024 63 %. (24 von 38 stationären Pflegeeinrichtungen wurden geprüft) Ist
diese Angabe richtig?
Antwort:
Ja, die Angabe ist richtig.
- In welchen 14 Einrichtungen wurde die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt?
Antwort:
AWO-Servicehaus Lübeck
CURA Seniorencentrum
Domicil Seniorenpflegeheim Am Holstentor
Domicil Seniorenpflegeheim Marli
DRK Senioren- und Pflegezentrum Im Park
Haus am Tremser Teich
Hausgemeinschaft Carl-Gauss-Straße
Private Alten- und Pflegepension "Rosenhof" GmbH
Seniorenhaus Hinrichs Herrenwyk
Seniorenhaus Hinrichs Kasino
Seniorenhaus Hinrichs Moislinger Aue
Seniorenpension Schön
SIE Heiligen-Geist-Hospital
SIE Senioreneinrichtung Solmitzstraße
- Weshalb werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt?
Antwort:
In den vergangenen Jahren gab es eine hohe Personalfluktuation in der Wohnpflegeaufsicht, die zu niedrigeren Prüfquoten geführt hat. Mittlerweile sind wieder alle Stellen besetzt.
Gleichzeitig kam es im Jahr 2024 zu einer intensiven Begleitung einer Einrichtung durch die Wohnpflegeaufsicht, die viele Personalressourcen gebunden hat. Die Wohnpflegeaufsicht steht aber mit allen Einrichtungen im engen Kontakt und hat einen guten Überblick über die dortigen Strukturen und Zustände.
- Wonach wird entschieden, in welchen Pflegeheimen die Prüfungen durchgeführt
werden und in welchen nicht?
Antwort:
Grundsätzlich ist vorgesehen, alle Einrichtungen pro Jahr 1 x zu prüfen.
Gründe, um eine Regelprüfung später bzw. erst im Folgejahr durchführen zu lassen:
- Einrichtungen, die in den Vorjahren mängelfrei oder nahezu mängelfrei geprüft wurden
- Einrichtungen, die durch die Wohnpflegeaufsicht aufgrund anderer Gründe im lfd. Jahr betreut/beraten wurden
- gute Prüfergebnisse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Gründe, um eine Regelprüfung auf jeden Fall im lfd. Jahr durchzuführen:
- mangelhafter Prüfbericht des medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- wiederholte Beschwerden von Angehörigen, Bewohnenden, Mitarbeitenden
- Mängel bei den Vorjahres-Prüfungen
- Wie intensiv wird geprüft? Werden auch einzelne Bewohner bei jeder Prüfung begutachtet oder nur bei konkretem Verdacht?
Antwort:
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) führt eine Ergebnisprüfung inkl. Begutachtung der Bewohnenden durch. Die Wohnpflegeaufsicht führt lediglich eine Prüfung der Prozess- und Strukturqualität durch. „Die Begutachtung von Bewohnenden“ findet nur anlassbezogen statt z.B. aufgrund von Hinweisen oder Beschwerden.
- Die Aufsicht muss auch Anlassprüfungen zum Beispiel nach Beschwerden von Angehörigen nachgehen:
a) Wie viele Beschwerden gab es in 2023 und wie viele in 2024?
Antwort:
In 2023 insgesamt: 33 Beschwerden; in 2024 insgesamt 37 Beschwerden
b) Wie viele Anlassprüfungen wurden letztlich in diesen Jahren durchgeführt?
Antwort:
In 2023 eine Anlassprüfung; in 2024 insgesamt 4 Anlassprüfungen. Hier sind allerdings nur die gebührenpflichtigen Anlassprüfungen festgehalten. Letztendlich folgt aus den meisten Beschwerden eine anlassbezogene Prüfung. Nicht immer ist diese gebührenpflichtig, so dass diese dann nicht in die hiesige Statistik erfasst werden.
c) Wenn nicht allen Beschwerden nachgegangen worden ist: weshalb wurde diesen
Beschwerden nicht nachgegangen? Wonach wird entschieden, ob Beschwerden
nachgegangen wird oder nicht
Antwort:
Es wird allen Beschwerden nachgegangen. Im Zuge der Bearbeitung ergeben sich teilweise neue Sachverhalte, so dass Beschwerden unbegründet sind oder bereits durch die Einrichtung bearbeitet werden.