Derzeit ist die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe) mit 92,53 % Kommanditistin der TraveKom projects GmbH & Co. KG (TraveKom projects). Weitere Kommanditanteile von je 2,49 % halten der Kreis Segeberg (VO/2024/13599), die Stadt Mölln (VO/2025/14325) und der IT-Verbund Storman (VO/2025/14325).
Mit VO/2024/13599 wurde zudem einer Veräußerung von Anteilen zu je 2,49 % an die Stadt Reinfeld, die Landeshauptstadt Kiel und die Hansestadt Rostock zugestimmt (rechtswirksame Veräußerung ist noch nicht abgeschlossen). Der Kommanditanteil würde sich hierdurch auf 85,06 % reduzieren.
Das Stammkapital beträgt 2.000,00 €.
Die Gesellschaft wurde für den überregionalen Vertrieb von digitalen Anwendungen und Dienstleistungen gegründet. Bereits in der Vorlage VO/2022/11021 wurde zur künftigen Entwicklung der Gesellschaft ausgeführt, dass geplant ist, kommunalen Partner:innen eine Kommanditistenbeteiligung anzubieten und die Inhousevergabe-Möglichkeit zu schaffen. Eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgte aufgrund der VO/2023/12580 mit der Einführung eines Beirats.
Aktuell besteht das Interesse der IT-Allianz Nord AöR an dem Kauf von Kommanditanteilen. Die Beschlussfassungen der Gremien der Landkreise Herzogtum Lauenburg und Segeberg, die Träger der zuvor genannten Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sind, stehen noch aus.
Der Kommanditanteil der SWL Gruppe würde mit der Veräußerung von 2,49 % an die IT-Allianz Nord AöR und unter Berücksichtigung der übrigen erteilten Zustimmungen 82,57 % betragen. Die SWL Gruppe verfügt weiterhin über eine Mehrheit von mehr als 75,1 %, mit der eine gemeindliche Steuerung möglich bleibt.
Kommunalrechtliche Zulässigkeit:
Gemäß § 28 S.1 Nr. 18 b) in Verbindung mit § 103 Gemeindeordnung (GO) ist eine teilweise Veräußerung einer Beteiligung an einem Unternehmen durch den die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermindert nur zulässig, wenn dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Sie ist zudem eine der Bürgerschaft vorbehaltende Entscheidung.
Der öffentliche Zweck der TraveKom projects ist die Bereitstellung und Vertrieb von Produkten und datenbasierten Geschäftsmodellen zur Entwicklung von nachhaltigen und vernetzen Kommunen insbesondere im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland, einschließlich aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten, die die digitale Befähigung und Transformation in diesen Kommunen beinhalten. Die Technologien im Sinne einer digitalen Daseinsvorsorge für Kommunen, die in der Stadtwerke Lübeck Digital GmbH (SWL Digital) entwickelt werden, können über die Travekom projects anderen Kommunen und kommunalen Unternehmen angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise Produkte der Digitalen Schule, TraveKom connect (Digitalisierung von Arbeitsprozessen), Smart City Anwendungen oder Consulting.
Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Zwecks liegt vor, wenn die Zweckerfüllung nicht mehr im gleichem Umfang oder Effektivität erfolgen kann.
Die Gesellschaft wurde gerade für den überregionalen Vertrieb von digitalen Anwendungen und Dienstleistungen gegründet. Hierfür sollen kommunalen Partner:innen eine Kommanditistenbeteiligung angeboten werden, um für diese Partner:innen die Möglichkeit der Inhousevergabe zu schaffen.
Ein Verkauf von Kommanditanteilen ist Teil des Geschäftsmodells und beeinträchtigt insoweit nicht den öffentlichen Zweck.
Der Aufsichtsrat der SWL Gruppe hat den Verkauf der Kommanditanteile in seiner Sitzung am 18.09.2025 einstimmig empfohlen.
Der Anteilsverkauf unterliegt nicht der Anzeigepflicht nach § 108 GO bei der Kommunalaufsichtsbehörde.