Ausgangsfrage:
Ist die Antwort der Verwaltung der Hansestadt Lübeck (2025/14188-02-01) dahingehend richtig verstanden worden, dass aufgrund der Unterschiedlichkeiten in den 28 städtischen KiTas (z. B. pädagogisches Konzept, Caterer oder Selbstkochen, Anzahl der Mahlzeiten etc.), die auch von KEV/SEV bestätigt wurden, eine trägerweite Durchschnittskalkulation für alle 28 städtischen KiTas und keine einrichtungsbezogene Individualkalkulation vorgenommen wird?
2. Wenn nein:
2.1 Haben alle 28 städtischen KiTas zum 01.08.2025 exakt das gleiche pädagogische Konzept, die identische Essenslieferung und Zubereitung inkl. Personalschlüssel, identische Caterer, die gleiche Anzahl an Mahlzeiten etc.?
Die Städtischen Kindertageseinrichtungen sind identisch in Art und Umfang der Mahlzeiten pro Tag, der Zubereitungsart (Aufbereitungsküchen) und des Lieferanten (Appetito). Das pädagogische Konzept und der angewandte Personalschlüssel sind in allen Einrichtungen gleich. Nur die Anzahl der verpflegten Kinder ist, aufgrund der Größe der Kindertageseinrichtung, unterschiedlich.
2.2 An welcher Stelle wird dies im Falle einer bejahenden Antwort von 2.1 verwaltungsseitig dokumentiert?
Die Servicestelle der Städtischen Kindertageseinrichtungen dokumentiert die Verpflegung und wertet alle damit zusammenhängenden Informationen für alle 28 städtischen Kindertageseinrichtungen aus. Es besteht eine Basiskonzeption, Aufgabenbeschreibungen und Einsatzpläne der hauswirtschaftlichen Fachkräfte. Im Kita-Portal wird die Platzbelegung dokumentiert und mit dem Lieferanten der zubereiteten Lebensmittel besteht ein Rahmenvertrag zur Belieferung mit Tiefkühlware.
2.3 In welcher Form können Politik, KEV/SEV sowie Elternvertretungen und interessierte städtischen KiTa-Eltern diese Dokumentation einsehen (z. B. Ratsinformationssystem Allris, Akteneinsicht)?
Die Basiskonzeption der Städtischen Kindertageseinrichtungen mit einrichtungsspezifischen Ergänzungen, Leitbild und pädagogische Standards sind für alle Eltern veröffentlicht unter Städtische Kindertageseinrichtungen - Familie & Bildung. Die Mengen, Art und Kosten der Mahlzeiten sind in der VO/2025/14188 „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“, Anlage 3, einsehbar und wurden allen Elternbeiräten im Mai 2025 zugesendet. Essenpläne informieren über die Verpflegung und können über die TaskCard und Aushänge in der Kindertageseinrichtung eingesehen werden.
2.4 Gibt es zum 01.08.2025 keine abweichenden Kostenstrukturen zwischen einzelnen städtischen KiTas, etwa durch unterschiedliche Caterer, Eigenküche, Mahlzeitenumfang oder pädagogische Konzepte?
Nein, es gibt keine abweichenden Kostenstrukturen. Alle 28 Städtischen Kindertageseinrichtungen verfügen über Aufbereitungsküchen, die die Tiefkühlware eines Anbieters für die Mittagsverpflegung verarbeiten. In allen Kindertageseinrichtungen bezieht sich die Kostenkalkulation auf eine pro-Kind-und-Tag-Berechnung und wird monatlich abgerechnet.
2.5. wenn die Antwort auf 2.4. lautet, dass es keine abweichenden Kostenstrukturen zwischen einzelnen städtischen KiTas - etwa durch unterschiedliche Caterer, Eigenküche, Mahlzeitenumfang oder pädagogische Konzepte - gibt: Wo ist das verwaltungsseitig dokumentiert worden?
Die Servicestelle der Städtischen Kindertageseinrichtungen dokumentiert alle, mit der Verpflegung zusammenhängenden, Informationen und wertet diese aus. Beispielsweise werden die Einsätze der hauswirtschaftlichen Vertretungskräfte koordiniert, die Einhaltung der Vorgaben nach DGE und die HACCP-Hygienevorschriften überwacht oder die Übersicht über das Gesamtbudget verwaltet.
2.6 In welcher Form können Politik, KEV/SEV sowie Elternvertretungen und interessierte städtischen KiTa-Eltern diese Dokumentation einsehen (z. B. Ratsinformationssystem Allris, Akteneinsicht)?
Für die Ausschreibung wurde den Gremien eine entsprechende Vorlage im März 2025 vorgelegt und beschlossen. Die Kostenkalkulation ist in der Anlage VO/2025/14188 „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“ und die EU-weite Ausschreibung der Tiefkühlware ist für Mitglieder der Gremien in der nichtöffentlichen Vorlage VO/2024/13765 „Lieferung von Tiefkühlware für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen bei der Hansestadt Lübeck“ einzusehen.
Die Verwaltung wird einen jährlichen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben anfertigen und den Eltern der entsprechenden Kindertageseinrichtung und der Politik zugänglich machen. Es soll ein Bericht bis Ende März mit einer Zwischenübersicht und einen Bericht bis Ende Oktober mit der Gesamtübersicht zum vorherigen Kindergartenjahr erstellt werden.
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