Vorlage - VO/2025/14576  

Betreff: Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Stadtrand
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LH 288
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.11.2025 
20. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Kaufpreisberechnungsbogen
Anlage 3 - Öffentlichkeit
Anlage 4 - Lageplan

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 30.06.2055 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Julia Döge belastete Grundstück in Lübeck, Am Stadtrand 20, zur Größe von 683 ist an die Erbbauberechtigte zu einem Kaufpreis in Höhe von 189.477,86 EUR zu verkaufen.
 

2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich weitere Gebäude realisiert werden sollten.

 

3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von deruferin zu tragen.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung v. Kindern u. Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche durch den Verkauf des Grundstückes nicht gegeben sind.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

Die Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass sie eine Behandlung der Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wünscht.

 


Begründung

 

Das Grundstück Am Stadtrand 20 liegt in keinem rechtkräftigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zur Zeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.

 

r den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 250 (s. Lageplan, Anlage 4) realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 5.860,14 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Dem Käufer ist verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräerung weiterzugeben.

 

Der Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 19.05.2025 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigte hat fristgerecht am 22.06.2025 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchte.

 

Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 30.03.2023 (VO Nr. 2023/12072) zu den auslaufenden Erbbaurechten. Der Kaufpreis errechnet auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte mit Stand vom 01.01.2024 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzügl. 10 % gem. Ziffer 5 der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen (Beschlusspunkt 13 des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023. Die Erbbauberechtigte hat das Erbbaurecht im Oktober 2006 im Rahmen eines Erbbaurechtskaufvertrages übertragen bekommen, somit erfült die Erbbauberechtigten den Beschlusspunkt 16 des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2025 (15-Jahres-Frist).

 

Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO Nr. 2023/12072) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:

-          Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren

 

Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 215,56.

 

Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden.


 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Kaufpreisberechnung

Anlage 3 Nichtöffentlichkeit

Anlage 4 - Lageplan
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (110 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Kaufpreisberechnungsbogen (34 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Öffentlichkeit (22 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Lageplan (2340 KB)