Vorlage - VO/2025/14478  

Betreff: Städtebauliche Gesamtmaßnahme Moisling - Beendigung des Quartiersmanagements und Neuausrichtung der Information, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Selk, Achim
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
11.09.2025 
18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
15.09.2025 
37. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
16.09.2025 
23. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Die veränderten Rahmenbedingungen in der Städtebauförderung in Schleswig-Holstein stellen die teilnehmenden Kommunen vor große Herausforderungen. Durch die Novellierung der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein zum 01.01.2026 werden rdertatbestände und -quoten angepasst, die u. a. die Durchführung von Quartiermanagements, Öffentlichkeitsarbeit und den Verfügungsfonds betreffen.


 


Begründung

 

Hintergrund

 

Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling an der Städtebauförderung: Bis 2024 erfolgte eine Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“, im Oktober des vergangenen Jahres wurde die Gesamtmaßnahme in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt. Damit läuft die Förderung der Gesamtmaßnahme Moisling nun über die Programmkulisse der Städtebauförderung, die auf Bundesebene mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung neu strukturiert wurde und drei verschiedene Programme abbildet.

 

Das Land Schleswig-Holstein novelliert aktuell die Städtebauförderungsrichtlinien, damit diese u. a. auch den Anforderungen der neuen Programmkulisse entsprechen. Die neuen Richtlinien gelten ab dem 01.01.2026, bis dahin gelten für die Gesamtmaßnahme Moisling auch nach Programmüberführung die Regelungen der aktuellen Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR 2015 SH) inkl. der bisherigen programmspezifischen Anforderungen für die „Soziale Stadt“. 

 

Die Änderungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR 2026 SH) betreffen neben Fördertatbestände und -quoten von vorbereitenden und investiven Einzelmaßnahmen auch nicht-investive Einzelmaßnahmen, d. h. die sog. Maßnahmen der Abwicklung. Für die Gesamtmaßnahme Moisling hat dies in Zusammenhang mit der erfolgten Programmüberführung Bedeutung für folgende laufende Maßnahmen:

 

  1. Quartiersmanagement:

Bislang war die Durchführung eines Quartiersmanagements in dem Programm „Soziale Stadt“ verpflichtend für die Kommunen. Zu den Aufgaben des Quartiersmanagements in Moisling zählen u. a. der Betrieb einer Anlaufstelle vor Ort, die Geschäftsführung des Stadtteilbeirats und des Verfügungsfonds, die Öffentlichkeitsarbeit und die Information zur Städtebauförderung, die Durchführung von Beteiligungsformaten sowie die Vernetzung von Stadtteilakteur:innen. Künftig ist das Quartiersmanagement eine freiwillige Maßnahme, für die in der Programmkulisse „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ eine Finanzierung von 50% über Städtebauförderungsmittel (3/3) möglich ist. Diese Förderquote entspricht der bisherigen Regelungen nach StBauFR 2015 SH.

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit:

Über das Quartiersmanagement wurden in Moisling verschiedene Formate und Bausteine der Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt, um (laufend) über die Städtebauförderung und die Gesamtmaßnahme zu informieren. Zu diesen Formaten zählen insb. eine kostenlose Stadtteilzeitung inkl. Verteilung (drei Ausgaben pro Jahr), eine Homepage und (anlassbezogen) Flyer, Plakate oder ähnliches. Dieser Fördertatbestand entfällt in den StBauFR 2026 SH. Künftig sind lediglich eine maßnahmenbegleitende Öffentlichkeitsarbeit zum „Tag der Städtebauförderung“ sowie Veröffentlichungen zur Information über das Ergebnis der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zuwendungsfähig.

 

  1. Verfügungsfonds:

Der Verfügungsfonds, mit dem Stadtteilprojekte zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Akteuren gefördert werden, kann für die Gesamtmaßnahme Moisling künftig nur dann noch aufgelegt und über Städtebauförderungsmittel finanziert werden, wenn mindestens die Hälfte der Mittel des Verfügungsfonds aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde oder von Dritten finanziert wird. Bislang war der Verfügungsfonds in Moisling zu 100% förderfähig (3/3) und umfasste bis zu 30.000 EUR pro Jahr.

 

Diese neuen Regelungen sind im Kontext der veränderten Rahmenbedingungen der Städtebauförderung in Schleswig-Holstein und der kommunalen Haushaltslage zu betrachten: Nach den neuen Förderrichtlinien würden die o. g. Maßnahmen der Abwicklung ab 2026 Haushaltsansätze i. H. v. ca. 100.000 EUR pro Jahr an zusätzlichen kommunalen Eigenanteilen auslösen, die nicht über Städtebauförderungsmittel abgebildet werden können wenn die Aufgaben in der bisherigen Form bzw. im bisherigen Umfang bearbeitet werden. Bislang haben diese Maßnahmen zusätzliche Eigenanteile i. H. v. ca. 75.000 EUR p.a. ausgelöst und waren für die Kommunen (größtenteils) verpflichtend durchzuführen.

 

Zudem legt die Städtebauförderung künftig einen stärken Fokus auf einzelne, investive Maßnahmen: Aufgrund der Knappheit an Städtebauförderungsmitteln in Schleswig-Holstein und der einhergehenden, geänderten Förderpraxis musste der Umsetzungsplan der Gesamtmaßnahme Moisling bereits angepasst werden. Auch hier liegt der Handlungsschwerpunkt nunmehr auf (wenigen) baulichen Einzelmaßnahmen hoher Priorität, deren Realisierung in Abhängigkeit von weiteren Zuwendungen steht (siehe VO/2025/13983). Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzungsgeschwindigkeit der investiven Städtebauförderungsmnahmen u. U. aufgrund fehlender Mittel mittelfristig abnehmen könnte, sodass sich grundsätzliche Fragen nach Ziel und Zweck von kontinuierlicher Beteiligung und Information im bisherigen Aufgabenumfang stellen.

 

 


Beendigung des Quartiersmanagements

 

Aus fachlicher Sicht ist eine Beendigung des Quartiersmanagements gerade in einem Stadtteil wie Moisling grundsätzlich bedauernswert. Das Quartiersmanagement ist ein etabliertes Instrument der integrierten Stadtteilentwicklung und kann als wichtige Schnittstelle zwischen Verwaltung, Bewohnende und Akteur:innen vor Ort fungieren, indem es u. a. Vernetzung fördert, Partizipation ermöglicht und Engagement stärkt. Allerdings ist die Fortführung des Quartiersmanagements in der Gesamtmaßnahme Moisling im Kontext der sich ändernden Förderpraxis der Städtebauförderung (Förderrecht und Mittelverfügbarkeit), der kommunalen Haushaltslage und der geplanten baulichen Realisierung weiterer Einzelmaßnahmen insb. in der „Neuen Mitte“ (Umsetzungsgeschwindigkeit) abzuwägen und zu bewerten.

 

Hervorzuheben ist, dass die Gesamtmaßnahme Moisling nicht beendet wird. Mit der erfolgten Programmüberführung wird ein Umsetzungshorizont von 15 Jahren ermöglicht (Begrenzung der Förderdauer). Die Hansestadt Lübeck und der Sanierungsträger TRAVE planen und realisieren weiterhin baulich-investive Fördermaßnahmen mit aktuell hoher Intensität, insb. im städtebaulichen Sanierungsprozess der „Neuen Mitte“ (siehe VO/2025/13983). Auch in der Zukunft wird es eine grundlege Anforderung sein, dabei eine geeignete Information und Beteiligung der Bewohnenden und Akteur:innen sicherzustellen dies ist maßnahmenbezogen auch ohne Quartiersmanagement leistbar. Eine Neuausrichtung der Information, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung ist daher erforderlich und sinnvoll.

 

 

Fortführung des Quartiersmanagements in 2026 in reduzierter Form und Einstellung ab 2027

 

Die über das Quartiersmanagement in den letzten Jahren implementierten Gremien, Angebote und Formate wie z. B. der Stadtteilbeirat, der Verfügungsfonds, das „Soziale-Stadt-Büro“, die Stadtteilzeitung und die Homepage sind ein gewachsener Mehrwert für Moisling. Daher wird ein Verstetigungsprozess verfolgt, um die im Rahmen der Städtebauförderung geschaffenen Strukturen und Angebote nach Beendigung des Quartiersmanagements möglichst zu erhalten und fortzuführen. Die Verstetigung ist als grundsätzliche Anforderung ebenfalls in den Förderrichtlinien definiert. Dabei ist zu betrachten, ob Angebote und Infrastruktur sowie Beteiligungs- und Vernetzungsstrukturen erhalten, gesichert und fortgeführt werden können, sodass sie künftig ggf. in anderen, vorhandenen Trägerschaften, Zuständigkeiten oder Formen auch ohne das eingesetzte Quartiersmanagement wirken. In den Verstetigungsprozess sind die Bewohnenden und Akteur:innen einzubeziehen, um tragfähige und v. a. realistische Lösungsansätze zu entwickeln.

 

Es wird vorgeschlagen, das Quartiersmanagement in der Gesamtmaßnahme Moisling in 2026 in reduzierter Form (d. h. mit 50% des bisherigen Leistungsumfangs) fortzusetzen, um insb. einen solchen Verstetigungsprozess im Stadtteil durchführen zu können. Auch die geschaffenen Angebote der Städtebauförderung sollen in diesem Zusammenhang fortgeführt, aber reduziert werden. Zum 31.12.2026 werden dann das Quartiersmanagement und die Formate der kontinuierlichen Information und Beteiligung der Städtebauförderung (Stadtteilbeirat, Verfügungsfonds, Stadtteilzeitung, Homepage) eingestellt. Ein hälftiger Leistungsumfang und ein Fokus auf Verstetigung würde (für diese Maßnahmen der Abwicklung nach den künftigen Förderrichtlinien) einen kommunalen Haushaltsansatz von ca. 50.000 EUR an zusätzlichen kommunalen Eigenanteilen bedeuten. Für jene Maßnahmen sind im Haushalt 2026 bereits ca. 75.000 EUR geordnet, da die Anmeldung noch nach den Annahmen und Quoten der geltenden Richtlinien erfolgte. Zudem endet die Beauftragung des Quartiersmanagements gem. Vertragsverhältnis ohnehin zum 31.12.2026.

 

r die Fortführung des Quartiersmanagements und der Angebote der Städtebauförderung in 2026 werden folgende Annahmen für die wesentlichen Formate getroffen und mögliche Verstetigungsperspektiven aufgezeigt, die im weiteren Prozess zu klären sind:

 

  • Stadtteilbeirat:

Der Beirat tagt aktuell in einem Turnus von vier bis fünf Sitzungen pro Jahr. In 2026 werden zwei Sitzungen durchgeführt – auf die Ende 2025 anstehende Neuwahl des Gremiums wird verzichtet. Die Verstetigungsperspektive liegt künftig in der maßnahmenbezogenen Begleitung von investiven Städtebauförderungsmaßnahmen sowie in der öffentlichen Information durch die Hansestadt Lübeck und den Sanierungsträger über bestehende Formate, Veranstaltungen von Stadtteilakteuren und den „Tag der Städtebauförderung“.

 

  • Verfügungsfonds:

Das „Stadtteilbudget“ beträgt aktuell 30.000 EUR p. a. und wird in 2026 auf 15.000 EUR reduziert. Eine Fortführung nach 2026 ohne zuständigen Beirat und mit hälftiger kommunaler Finanzierung kann nicht angeboten werden, die Verstetigungsperspektive liegt hier in alternativen Fördermöglichkeiten.

 

  • Soziale-Stadt-Büro:

Der Betrieb der Anlaufstelle vor Ort wird erst einmal fortgeführt und voraussichtlich Mitte 2026 eingestellt.

 

  • Homepage:

Aktuell informiert die Homepage www.soziale-stadt-moisling.de umfassend und mit relativ hoher Aktualisierungsrate über die Städtebauförderungsmaßnahmen sowie Aktivitäten im Stadtteil. Künftig erfolgt die Darstellung der Städtebauförderung über die städtische Homepage; für die zukünftige Information über die Stadtteilaktivitäten sind im Zuge der Verstetigung Lösungsansätze zu prüfen.

 

  • Stadtteilzeitung:

Bislang wurden dreimal kostenlose Stadtteilzeitungen im Jahr im Fördergebiet verteilt, deren Inhalte von dem Quartiersmanagement und einer ehrenamtlichen Zeitungsredaktion beigesteuert wurden. In 2026 werden zwei Ausgaben erstellt, die u. a. auch die Beendigung des Quartiersmanagements und die Verstetigung thematisieren sollen. Eine Perspektive für dieses Format kann nicht direkt aufgezeigt werden, ist aber im Zuge des Verstetigungsprozesses zu prüfen.

 

  • Bürger:innenbeteiligung bei Einzelmaßnahmen:

Weiterhin ist eine Beteiligung und Mitwirkung Betroffener bei der Planung und Realisierung baulicher Fördermaßnahmen sicherzustellen. Die Hansestadt Lübeck und der Sanierungsträger TRAVE werden auch künftig – maßnahmenbezogen, öffentlich und in geeigneter Form – über Planungen und Baumaßnahmen informieren und zielgruppengerecht beteiligen. Solche Veranstaltungen können beispielsweise öffentliche Planvorstellungen und -diskussionen mit beauftragten Architekt:innen oder Baustellenführungen sein. 


 


Anlagen