Vorlage - VO/2025/14430  

Betreff: Bericht zur Verkehrsberuhigung des Hanserings
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Fischer, Etienne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
15.09.2025 
37. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

  1. Beschluss des Bauausschusses am 20.02.2023 (VO/2023/11815):

Der Bürgermeister wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stadtteilzentrum Hansering dieser Bereich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgewiesen wird. Zudem soll berichtet werden, wie im Hansering durch bauliche Maßnahmen (z. B. Verkehrsinsel in der Mitte der Ladenzeile) eine sichere Querungshilfe für die zunehmend ältere Bevölkerung eingerichtet werden kann.

 

  1. Anfrage des AM Ulrich Pluschkell (SPD) in der Sitzung des Bauausschusses am 19.05.2025 (VO/2025/14221)

Am 20.02.2023 hat der Bauausschuss einstimmig den Bürgermeister gebeten, sich dafür einzusetzen, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stadtteilzentrum Hansering dieser Bereich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgewiesen wird. Zudem soll berichtet werden, wie im Hansering durch bauliche Maßnahmen (z. B. Verkehrsinsel in der Mitte der Ladenzeile) eine sichere Querungshilfe für die zunehmend ältere Bevölkerung eingerichtet werden kann.  -Diese vorausgeschickt, frage ich wie folgt.

 

1. Welche konkreten Aktivitäten und Planungen gab und gibt es seitens der Stadtverwaltung zur Umsetzung der vom Bauausschuss beschlossenen Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stadtteilzentrum (Ladenzeile) Hansering?

 

2. Welche konkreten Planungen gibt es zur Sanierung der Straße Hansering, insbesondere im Abschnitt zwischen Stadtteilzentrum (Ladenzeile) und Bahnanlagen, in welchem besonders gravierende Straßenschäden vorhanden sind? Ist bei diesen Planungen sichergestellt, dass das abschnittweise vorhandene historische Großsteinpflaster erhalten bleibt? 

 

 


 


Begründung

 

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde die Prüfung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich abgeschlossen. Der Bereich der Ladenzeile erfüllt die Anforderungen an die Voraussetzungen zum Einrichten eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Die zugehörige Anordnung wird erstellt und die Beschilderung entsprechend eingerichtet.

 

Einen Einfluss auf die Anzahl der für Fahrzeuge vorgesehenen Stellplätze im öffentlichen Bereich hat diese Maßnahme nicht.

 

Die Prüfung zur Herstellung einer Querungshilfe hat ergeben, dass aufgrund der geringen Fahrbahnbreite des Hanserings in diesem Bereich der Einbau einer Mittelinsel weder möglich noch erforderlich ist.

 

Im Bestand sind am Anfang und am Ende der Ladenzeile vorgezogene Gehwege zum Überqueren der Fahrbahn angelegt.

 

Der Abstand zwischen den vorgezogenen Gehwegen beträgt etwa 100 Meter.

Die Herstellung weiterer vorgezogener Gehwege ist aufgrund des geringen Abstands sowie der geringen Fahrbahnbreite aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht erforderlich.

 

Sanierung der Straße Hansering

Die Oberflächenbefestigung aus Natursteinpflaster wird vorrangig im Bereich zwischen Hansestraße und Schützenstraße ersichtlich.

 

In diesem Bereich wurde bereits bei früheren Maßnahmen über die bestehende Pflasterfläche asphaltiert. Dieser Asphalt löst sich in Teilbereichen, sodass die Pflasterfläche wieder sichtbar wird. Des Weiteren sind durch Maßnahmen an Leitungen gepflasterte Bereiche zurückgebaut und mit Asphalt wieder verschlossen worden. Wie viel des eingebauten Pflasters unter der asphaltierten Fläche noch vorhanden ist und in welchem Zustand sich das Pflaster befindet, ließe sich nur durch weitergehende Untersuchungen vollumfänglich bestimmen.

 

Unter Berücksichtigung des nur mit erhöhtem Aufwand feststellbaren Umfangs der erforderlichen Arbeiten zur grundhaften Sanierung der Pflasterfläche, wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit seitens der Verwaltung entschieden, zur Verbesserung der Fahrbahnoberfläche eine Sanierung im DSK-Verfahren umzusetzen.

 

Aus diesem Grund wurde die Straße Hansering in das Programm zur Instandsetzung von Straßen durch das DSK-Verfahren (VO/2025/13848) r das Jahr 2025 aufgenommen.

 

Die Maßnahme zur Sanierung der Fahrbahn ist abgeschlossen und erfolgte auf ganzer Länge.


 


Anlagen