Vorlage - VO/2025/13880-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage der KEV / SEV zum Thema Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/13880
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Dührkoop, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
11.09.2025 
18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage KEV/SEV zum Thema Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen im Jugendhilfeausschuss am 06.02.2025

Anlässlich des veröffentlichten „ndermonitoring frühkindliche Bildung“ der Bertelsmann Stiftung haben wir als KEV/SEV Lübeck folgende Fragen an die Verwaltung:
 

  1. In wie vielen Prozent der Kitas in Lübeck wird eine Fachkräftequote von 82,5 % und mehr erreicht? Bitte schlüsseln Sie, falls möglich, diese Zahlen nach den einzelnen Trägern auf.
  2. Ist die Fachkräftequote in den Lübecker Einrichtungen seit der Reform des KitaG SH 2021 steigend oder sinkend? Gibt es signifikante Auswirkungen seit der Umsetzung der Reform des KitaG für die Hansestadt Lübeck, wie sind die Rückmeldungen durch städtische/freie Träger?
  3. Werden nach Ihrer Kenntnis in Lübeck Maßnahmen der Landesregierung zum Auffangen des Fachkräftemangels wie die „Helfenden Hände“ umgesetzt? Wie ist die Rückmeldung der Träger dazu? Falls diese nicht umgesetzt werden, kennen Sie die Gründe hierfür?
  4. Spezifisch zum städtischen Träger: uns wurde von verschiedenen Stellen berichtet, dass insgesamt 8 stellvertretende Leitungsstellen oder Leitungsstellen beim städtischen Träger derzeit unbesetzt, aber nicht ausgeschrieben sind. Ist dies so und falls ja, warum ist dies so?


 


Begründung

 

  1. In wie vielen Prozent der Kitas in Lübeck wird eine Fachkräftequote von 82,5 % und mehr erreicht? Bitte schlüsseln Sie, falls möglich, diese Zahlen nach den einzelnen Trägern auf.

 

Das „ndermonitoring frühkindliche Bildung“ der Bertelsmann Stiftung kann aus Sicht der Verwaltung nur äerst eingeschränkt Aussagen zur aktuellen Fachkräftesituation in den Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein und hier insbesondere in Lübeck treffen. Die von der Bertelsmann Stiftung zu Grunde gelegte Fachkräftequote berücksichtigt ausschließlich Professionen die mindestens einen Fachschulabschluss vorweisen (vgl. hierzu u. a. Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung vom 04. Dezember 2024, URL:https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/dezember/gute-kitas-brauchen-gut-ausgebildetes-personal-aber-die-fachkraft-quote-sinkt-vielerorts, aufgerufen am 23. Juni 2025). Unter dem Begriff Fachschulabschluss werden die Professionen Erzieher:in, Heilpädagog:in (Fachschule), Heilerzieher:in, Heilerziehungspfleger:in zusammengefasst (vgl. Methodische Hinweise zu Fachkraftquote, URL: https://www.laendermonitor.de/de/vergleich-bundeslaender-daten/personal-und-einrichtungen/paedagogisches-personal/qualifikation-1; aufgerufen: 23.06.2025). Abschlüsse als Kinderpfleger:in, Familienpfleger:in, Assistent:in im Sozialwesen (SPA), soziale und medizinische Helfer:innenberufe werden im Rahmen der Fachkraftquote nach der Bertelsmann Stiftung als Berufsschulabschlüsse gewertet und fallen damit bei der Ermittlung der Fachkraftquote heraus. Die Fachkraftquote der Bertelsmann Stiftung ist daher weder mit dem Fachkraft-Kind-Schlüssel (KiTaG bis 2024) noch mit dem Personalbudget (KiTaG seit 2025) vergleichbar, welche nicht zuletzt maßgebliche Faktoren für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein sind. Aussagen zur Fachkraftquote nach Erhebungsmuster der Bertelsmann Stiftung können daher nicht gemacht werden.

 

 

  1. Ist die Fachkräftequote in den Lübecker Einrichtungen seit der Reform des KitaG SH 2021 steigend oder sinkend? Gibt es signifikante Auswirkungen seit der Umsetzung der Reform des KitaG für die Hansestadt Lübeck, wie sind die Rückmeldungen durch städtische/freie Träger?

 

Hinsichtlich der Fachkraftquote nach Ermittlungsmuster der Bertelsmann Stiftung wird auf vorstehende Ausführungen verwiesen.

Bis zum Inkrafttreten des KiTaG war die Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung - KiTaVO maßgeblich. Für Krippengruppen sah § 5 KiTa VO ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 vor, wobei eine Fachkraft mind. Erzieher:in oder vergleichbar sein musste. Die zweite Fachkraft musste mind. Kinderpfleger:in oder SPA sein. Für Kindergartengruppen war nach § 6 KiTa VO ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 Fachkräften vorgesehen.

Mit Inkrafttreten des KiTaG trat die Kita VO außer Kraft und es wurde der Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0 Fachkräften, unabhängig der Gruppenart (Krippe oder Kindergarten), gem. § 27 KiTaG förderfähig. Betriebserlaubnisrechtlich wurde und wird weiterhin von einem Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 Fachkräften in Elementargruppen und 2,0 Fachkräften in Krippengruppen ausgegangen.

Mit der Novellierung des KiTaG zum 01. Januar 2025 wurde der Fachkraft-Kind-Schlüssel zugunsten eines Personalbudgets im Anstellungsschlüssel nach § 38 KiTaG abgelöst. Hierbei wird nicht mehr, wie bisher, auf die Einrichtungsgruppe als Bezugspunkt, sondern auf die Einrichtung in Gänze und das Vollzeitäquivalent, abgestellt. Die förderfähige Mindestpersonalausstattung richtet sich hierbei nach §§ 26 - 28 KiTaG, wobei mindestens die Hälfte der erforderlichen Arbeitszeit durch Fachkräfte nach § 28 Abs. 1 KiTaG (Erzieher und vergleichbare Professionen) und höchstens 1/8 durch quereingestiegene Fachkräfte nach § 28 Abs. 3 Ziff. 2 KiTaG zu erbringen sind. Der nach Standqualitätskostenmodell (SQKM) förderfähige Höchstbetrag bemisst sich nach § 37 KiTaG und lässt sich nur äerst bedingt mit den früheren Anstellungsschlüsseln vergleichen. Der förderfähige Ansatz für Erzieher:innen und vergleichbare Professionen liegt jedoch deutlich unterhalb der von der Bertelsmann Stiftung ins Feld geführten Fachkraftquote von 82,5 Prozent.

 

 

  1. Werden nach Ihrer Kenntnis in Lübeck Maßnahmen der Landesregierung zum Auffangen des Fachkräftemangels wie die „Helfenden Hände“ umgesetzt? Wie ist die Rückmeldung der Träger dazu? Falls diese nicht umgesetzt werden, kennen Sie die Gründe hierfür?

 

Das Auffangen des Fachkräftemangels durch „Helfende Hände“ kann lediglich in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen gelingen, da das KiTaG hierfür, zumindest hinsichtlich der Förderfähigkeit, den Einrichtungsträgern sehr enge Grenzen setzt. Die bisher zu diesem Instrument eingegangen Rückmeldungen deuten darauf hin, dass dieses Instrument nicht zuletzt aufgrund der einzugehenden arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Trägers und der pädagogischen Standards / Konzepts nur äerst verhalten genutzt wird.

 

 

  1. Spezifisch zum städtischen Träger: uns wurde von verschiedenen Stellen berichtet, dass insgesamt 8 stellvertretende Leitungsstellen oder Leitungsstellen beim städtischen Träger derzeit unbesetzt, aber nicht ausgeschrieben sind. Ist dies so und falls ja, warum ist dies so?

 

Dies ist zutreffend. Dass es teilweise länger dauert, bis offene Leitungsstellen besetzt werden können, liegt zum einen an dem hohen Arbeitsaufkommen im Personalgewinnungsteam der HL, zum anderen an der starken Konkurrenzsituation um gut qualifizierte Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt. In den betroffenen Einrichtungen sind stets kommissarische Leitungen im Amt und auch dementsprechend vergütet. Zusätzlich werden die betroffenen Einrichtungen intensiver durch die jeweiligen Abteilungsleitungen betreut.

 

 


Anlagen

Keine
 

Stammbaum:
VO/2025/13880   Anfrage der KEV / SEV zum Thema Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
VO/2025/13880-01   Antwort auf Anfrage der KEV / SEV zum Thema Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich