Vorlage - VO/2025/14322  

Betreff: Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: H.O.P.E. e.V.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
03.07.2025 
17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlungsschreiben Jugendring HOP eV
Leitbild HOPE eV
Vereinssatzung HOPE eV
Jahresberichte 2020-2023

Beschlussvorschlag

 

H.O.P.E. - Hand in Hand for fair Opportunities, Peace and Education e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

becker Jugendring

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

Erfolgt in der Durchführung

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 75 SGB VIII, § 54 JuFöG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 


Begründung

Der im Beschlussvorschlag aufgeführte H.O.P.E.beck e.V. hat die Anerkennung nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt.

 

Der H.O.P.E.beck e.V. hat seinen Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren durch die Hansestadt Lübeck.

 

Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des § 75 SGB VIII in Verbindung mit der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 31.12.2019:

 

  1. Der H.O.P.E. Lübeck e.V. ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.
  2. Der H.O.P.E. Lübeck e.V. hat über den Verein den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.
  3. Der H.O.P.E. Lübeck e.V. lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.
  4. Der H.O.P.E. Lübeck e.V. bietet aufgrund seiner vorgelegten Vereinssatzung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
  5. Der H.O.P.E. Lübeck e.V. ist über den Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.

 

Die Hansestadt Lübeck hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist dem Bereich Jugendarbeit-Jugendamt langjährig bekannt.

 

Im Beirat für Jugendpflege hat der Verein die Schwerpunkte seiner Vereinsarbeit dargestellt. Der becker Jugendring empfiehlt die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII.

 

Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.
 


Anlagen

Anlage 1 Empfehlungsschreiben Jugendring HOPE eV 

Anlage 2 Leitbild HOPE eV 

Anlage 3 Vereinssatzung HOPE eV 

Anlage 4 Jahresberichte 2020-2023   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Empfehlungsschreiben Jugendring HOP eV (93 KB)    
Anlage 4 2 öffentlich Leitbild HOPE eV (301 KB)    
Anlage 5 3 öffentlich Vereinssatzung HOPE eV (324 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Jahresberichte 2020-2023 (1464 KB)