Haushalt
Frage 1: 2025 Warum werden aus dem Budget Mittel für Bushaltestellen (BHS) bereitgestellt. Werden hier Maßnahmen des Stadtverkehrs aus dem Fuss-Rad-Budget querfinanziert?
Das konsumtive Produktsachkonto „Sanierung Rad-/Gehwege/BHS“ ist für die Unterhaltung von Radverkehrsanlagen, Gehwegen und Bushaltestellen in der Baulast der Hansestadt Lübeck da. Das Konto stammt aus dem Kontenrahmenplan, der in der Gemeindehaushaltsordnung festgelegt ist. Investive Maßnahmen, wie der barrierefreie Ausbau von BHS werden aus dem Produktsachkonto nicht finanziert. Selbstverständlich werden keine Maßnahmen des Stadtverkehrs querfinanziert.
Frage 2: Im Bericht VO/2023/12397 findet sich eine detaillierte Aufschlüsselung über alle geplanten Maßnahmen in 2025:
Bitte ergänzen Sie den vorliegenden Bericht 2024 um genau drei solcher Tabellen:
- Eine für die umgesetzten Maßnahmen aus 2024
- Eine für die geplanten Maßnahmen in 2025
- Eine für die geplanten Maßnahmen in 2026
Nur so ist ein sinnvoller Soll-Ist-Vergleich überhaupt möglich.
Bitte ergänzen Sie außerdem: Was wurde nicht umgesetzt? In dem vorliegenden Bericht von 2024 tauchen von den geplanten Maßnahmen fast keine auf.
Die gewünschten Übersichten für die Jahre 2024 und 2025 sind als Anlagen beigefügt. Die Aufstellung über die 2026 geplanten Maßnahmen wird wie gewohnt im Rahmen der Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.
Von den im Jahresbericht 2023 für 2024 geplanten Maßnahmen wurden 2024 folgende Maßnahmen nicht umgesetzt, die Maßnahmen werden größtenteils 2025 realisiert:
Bau von Fuß- und Radverkehrsanlagen
- Ratzeburger Allee, Radroute Plus/Radschnellweg - Bau eines ersten Abschnitts erfolgt 2025
- Ebenerdige Querung St.-Jürgen-Ring/Mönkhofer Weg erfolgt 2025
Sanierung von Geh- und Radwegen
- Wesloer Landstraße, Edelsteinstraße – Kirschenallee, Gehweg und Zweirichtungsradweg (Länge ca. 520 m) zurückgestellt wegen Baumaßnahme Schlutuper Straße
Sanierung von Grünwegen für den Fuß- und Radverkehr
- Kanaltrave, Geh- und Radweg (Eisenbahnbrücke Moisling – Stecknitzstraßenbrücke) Grünzug Beethovenstraße, Instandsetzung des vorhandenen Wegs zur Mitbenutzung durch den Radverkehr (ca. 700 m)
Deckensanierung von Fahrbahnen in Tempo 30-Zonen
- Weberkoppel (Länge ca. 1.020 m) Leitungsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen
Aufhebung Zweirichtungsradwege
- Possehlstraße, Hans-Böckler-Straße – Welsbachstraße (Länge ca. 175 m) erfolgt, wenn neue Fußgänger- und Radfurt an der Lichtsignalanlage Possehlstraße/Welsbachstraße fertig ist
- Von-Morgen-Straße (Länge ca. 290 m) erfolgt 2025
Richtlinienkonforme Geh- und Radwege
Frage 3: Welche Rad- und Gehwege wurden seit dem Radentscheid nach ERA- bzw. EFA-Standard instand gesetzt? Im Bericht sollte ausführlich beschrieben werden, bei welchen Maßnahmen nach ERA- bzw. EFA-Standard gearbeitet wurde und welche nur “In Bestand” instand gesetzt wurden.
Der Radentscheid ist vom Land Schleswig-Holstein nach rechtlicher Prüfung abgelehnt worden. Für die Verwaltung bindend ist der Bürgerschaftsbeschluss „Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck“ (VO/2023/11887-01-01-01).
Folgende Fuß- und Radverkehrsmaßnahmen (Neu- und Ausbau/Sanierung) wurden seit 2023 nach ERA- und EFA-Standard ausgeführt:
- Fahrradzone Jürgen-Wullenwever-Straße/Hövelnstraße
- Stadtgrabenbrücke
- Geniner Straße
- Glashüttenweg
- Querungsstellen Andersenring
- Ersatzbrücken Mühlentorbrücke
- Treidelwegbrücke
- Mori-Brücke
Folgende Fuß- und Radverkehrsanlagen wurden seit 2023 im Bestand saniert bzw. umgebaut:
- Mühlentorplatz - Ummarkierung
- Berliner Platz - Ummarkierung
- Wielandbrücke
- Steinrader Damm (Steinrader Hauptstraße – Rapsacker)
- Eisenbahnbrücke Genin – Rampen
- Ziegelstraße (Überfahrt Rossmann- Weidekamp)
- Elbe-Lübeck-Kanal (Eisenbahnbrücke Moisling – Krummesse)
- Stockelsdorfer Straße (gegenüber Spargelhof – Friedhofsallee)
- Vorwerker Straße
- Friedhofsallee
- Brandenbaumer Landstraße
- Ernst-Deecke-Weg
- Rampen Wallbrechtbrücke
Eine Auflistung aller Radverkehrsanlagen, die nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) entsprechen, sind ist im Bericht VO/2022/11235 zu finden.
Befahrbarkeit von Radverkehrsanlagen
Frage 4: Der Bericht geht nur auf den Winterdienst ein. Das “ganzjährig” wird nicht berücksichtigt. Wann und wie werden die Radwege im Herbst gereinigt?
Die Straßen einschließlich Radverkehrsanlagen sind gemäß Straßenreinigungssatzung vom 30.10.2024 in Reinigungsklassen eingeteilt. Die Radverkehrsanlagen werden entsprechend der Reinigungsklassen in regelmäßigen Abständen durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck gesäubert, auch vom Laub. Zusätzlich werden auf Radwegen Bedarfsreinigungen mit Laubsaugern durchgeführt, um zu vermeiden, dass das Laub festgefahren wird.
Frage 5: Was ist mit dem “verstärkten Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh-/Radwegen”?
Die Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) werden anlassbezogen sensibilisiert, wenn in einem bestimmten Areal vermehrt Hinweise über Falschparkende auf Radwegen zur Kenntnis gelangen. Grundsätzlich sind die Vollzugskräfte dazu angehalten, gegen etwaige Verstöße konsequent vorzugehen. In der Praxis führt jedoch bereits regelmäßig das Erscheinen vor Ort dazu, dass Betroffene ihr Fahrzeug umgehend umparken. Da die Gefahrenabwehr im Fokus steht, erfolgt in diesen Fällen kein separates Anhalten der Fahrzeugführende, um die für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit notwendige Identitätsfeststellung der Fahrzeugführenden vorzunehmen. Dies würde zu einer erneuten und länger anhaltenden Beeinträchtigung der für den Radverkehr vorgesehenen Verkehrsflächen führen.
Der Kommunale Ordnungsdienst bemüht sich im Rahmen personeller Kapazitäten und unter Berücksichtigung des übrigen Einsatzgeschehens auch, regelmäßig die Bestreifung des Stadtgebiets mittels Fahrrad vorzunehmen, um auch die Perspektive des Radverkehrs noch besser einnehmen zu können.
Frage 6: Wie weit ist die "konsequente Ahndung von Verstößen” durch Ordnungsamt und Polizei?
Wie aus den Ausführungen zu 5 ersichtlich, ist zwar ein konsequentes Einschreiten geboten, dem Grundsatz des Vorrangs der Gefahrenabwehr folgend wird jedoch die Ordnungswidrigkeit vom KOD nicht verfolgt, wenn hierdurch die Störung des Radverkehrs nochmals erheblich verlängert werden würde.
Die Ahndung von Verkehrsverstößen ist auch Aufgabe der Polizei. Jedes Revier führt hierzu monatliche (und auch spontane) Kontrollen des Radverkehrs durch, die meist durch den Bezirksdienst organisiert werden, in Teilen werden sie zusammen mit dem KOD durchgeführt.
Mängelmeldung/-beseitigung
Frage 7: Was plant die Verwaltung, um den Engpass bei der Bearbeitung so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen?
Die im Anliegenmelder der Hansestadt Lübeck gemeldeten Hinweise auf bauliche Mängel werden zeitnah durch den entsprechenden Bauhof kontrolliert und bei einer Verkehrsgefährdung entsprechend beseitigt.
Sichere Knotenpunkte mit Ampeln
Frage 8: Warum wurde nur eine Kreuzung in 2024 verbessert?
Planung und Bau der Umgestaltung von Knotenpunkten sind zeit- und kostenintensive Aufgaben, die vorwiegend einen hohen Abstimmungsaufwand erfordern, u. a. in den politischen Gremien.
Überfahrten und Einmündungen
Frage 9: Es fehlt eine detaillierte Liste der Übergänge, wo so umgebaut wurde, dass Radwege nun ohne Höhenveränderung weitergeführt werden. Ist diese Maßnahme überhaupt umgesetzt worden?
Beim Neubau von Radwegen wurde das Material der Radwege an den Überfahrten durchgehend ausgeführt. Eine höhengleiche Führung wurde nicht ausgeführt, z. B. wegen Gewerbeüberfahrten in der Geniner Straße bzw. im Glashüttenweg.
Radverkehrsführung an Baustellen
Frage 10: Was ist der Stand der Dinge? Wann ist mit dem Leitfaden zu rechnen?
Die RAD.SH hat sich mit dem Thema Baustellenleitfaden für Schleswig-Holstein befasst und einen Entwurf zur weiteren Abstimmung an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr übergeben. Generell ist zu bedenken, dass es bereits verbindliche Vorschriften über die Einrichtung von Straßenbaustellen und zur Beachtung des Arbeitsschutzes gibt, die an Baustellen einzuhalten sind. Es ist wie bereits dargestellt geplant sich an den Baustellenleitfaden für Schleswig-Holstein auch in Lübeck zu orientieren.
Frage 11: Warum werden die Beschilderungen durch die Verwaltung bis heute nicht geprüft? Was plant die Verwaltung, dass die Beschilderungen in 2025 korrekt umgesetzt werden?
Die Baustellen werden durch die Straßenbaubehörde, die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde überwacht. Auf Bürgerbeschwerden reagiert die Straßenverkehrsbehörde unverzüglich.
Radparken
Frage 12: Wo wurden 2024 Lastenräder-Stellplätze geschaffen? Wenn keine geschaffen wurden, warum?
In der Fahrradzone Jürgen-Wullenwever-Straße/Hövelnstraße wurden Lastenrad-Stellplätze vor der Familienbildungsstätte geschaffen. Dort gibt es ein höheres Lastenradaufkommen.
Frage 13: An welchen ÖPNV-Knotenpunkten wurden 2024 Stellplätze geschaffen?
Wenn keine geschaffen wurden, warum?
Fahrradbügel wurden 2024 an den Bushaltestellen Gustav-Radbruch-Platz, Adlerstraße stadteinwärts, Steinrader Damm, Eichholz, Rehsprung, Schulzentrum stadtauswärts und Kornweg eingebaut.
Frage 14: An welchen Einkaufszentren wurden 2024 Stellplätze geschaffen? Wenn
keine geschaffen wurden, warum?
Die Flächen an Einkaufszentren sind Privatflächen (z.B. CITTI, LUV), für die die Eigentümer:innen zuständig sind.
Frage 15: Warum sind keine überdachten Abstell- und Schließanlagen in 2024 gebaut worden?
Die Planungsprioritäten 2023 lagen bei anderen Projekten. Planungsleistungen für überdachte Abstell- und Schließanlagen wurden 2024 erbracht, die dieses Jahr fortgeführt werden. Eine überdachte Anlage soll noch am Bahnhaltepunkt Moisling entstehen. Für die Fahrradparkhäuser am Hbf. wird auf den Zwischenbericht VO/2025/14174 verwiesen.
Zweirichtungsradwege
Frage 16: 2024: Die Angabe “mehrfach erfolgt, u.a. Bahnhofsbrücke” ist nicht hilfreich. Warum werden nicht alle Maßnahmen genannt? Wo wurde außer bei der Bahnhofsbrücke etwas verbessert?
Zweirichtungsradwege sollen im Stadtgebiet Lübeck grundsätzlich aus Sicherheitsgründen aufgehoben werden, wie z.B. in der Dummersdorfer Straße.
An Zweirichtungsradwegen wurden Richtungspfeile an der Bahnhofsbrücke markiert. Im Knotenpunkt Teutendorfer Weg/Ivendorfer Landstraße wurden Zweirichtungsgeh- und radwege durch Markierungen verdeutlicht.
Frage 17: 2025: Warum werden keine konkreten Maßnahmen genannt? Werden die fehlenden roten Einfärbungen in 2025 umgesetzt? Wenn ja: welche? Wenn nein: Warum nicht?
Es gibt eine Liste mit den rot zu färbenden Radfurten (VO/2024/13327), die sukzessive aktualisiert und von der Abteilung Verkehrswegebau abgearbeitet wird. Bei der Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen handelt es sich um einen ständigen Prozess, der nicht nur die Radfurten beinhaltet. Die Arbeiten sind nicht nur witterungsabhängig, sondern auch abhängig von der Verfügbarkeit der ausführenden Firmen, die ja nicht nur für Lübeck arbeiten. Weiterhin werden die Einsätze so geplant, dass sie räumlich möglichst zusammenhängend sind, um in der zur Verfügung stehenden Zeit möglichst viel erneuern zu können.
Frage 18: Wird die Verwaltung in 2025 vermehrt Piktogramme - wie beschlossen -
aufbringen? Wenn ja: wo?
Markierungen müssen straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden. Nicht alle von der Abt. Urbane Mobilitätsprojekte vorgeschlagene Standorte können umgesetzt werden. Als Standorte für Markierungen (u.a. Fahrrad-Piktogramme) für den Radverkehr sind vorgesehen:
- Eutiner Eisenbahnbrücke mit Rampen
- Holstentorplatz/Possehlstraße
- Fackenburger Allee/Werner-Kock-Straße
- Elbingstraße/Travemünder Landstraße
Pläne für weitere Standorte werden im laufenden Jahr erstellt.
Informationen zum Radverkehr
Frage 19: Informationen über Baumaßnahmen werden in der Presse bis heute nur für den MIV bekannt gegeben. Wann werden bei den Bekanntmachungen auch der Radverkehr berücksichtigt?
Der Rad- und Fußverkehr wird auch bei Pressemeldungen über Baumaßnahmen berücksichtigt.
Frage 20: Was ist der Stand der Dinge bei der “allgemeinen Aufklärung an Schulen”?
Die Präventionsbeauftragten der Polizeidirektion Lübeck / SG 1.4 unterstützen die Lehrkräfte aller Lübecker Grundschulen im Lehrauftrag der Verkehrserziehung, vorrangig in der 1. Klasse (Fußgängerverhalten…) und bei der Radfahrausbildung in der 4. Klasse (Verkehrserziehung lt. Lehrplan 1. und 4. Klasse jeweils 20 Stunden – 2. und 3. Klassen je 10 Stunden).
In der Jugendverkehrsschule werden alle 4. Klassen nach den Sommerferien (bis zu den Herbstferien) konzeptionell u.a. zu den Themen Vorfahrt und Linksabbiegen, Vorbeifahren an Fahrzeugen beschult. Fahrräder, Platz und Bustransfer stellt die Hansestadt Lübeck.
In den Ferien werden kostenfreie Übungskurse Verkehrserziehung in der Jugendverkehrsschule durch die Präventionsstelle der Polizei angeboten.
Weiterführende Schulen melden derzeit kaum Bedarfe in der Verkehrserziehung an, obwohl lt. Lehrplan auch hier 10 bzw. 20 Stunden pro Klassenstufe festgeschrieben sind.
Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen kontrollieren in eigener Zuständigkeit oder auf Anfrage der Schulen Fahrräder und das Verkehrsverhalten der Schüler:innen.
Die Aktion „Toter Winkel“ an Schulen wird seit etlichen Jahren über Polizei und Verkehrswacht in Kooperation mit anderen Netzwerkpartnern angeboten.
Auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck zum Radverkehr luebeck.de/radverkehr ist die Broschüre „Lübeck fährt sicher“ veröffentlicht.