1. Grundlegendes zum Quartalsbericht
Die Verwaltung überprüft im Laufe eines jeden Haushaltsjahres die Entwicklung des Ergebnishaushaltes zum Ursprungshaushalt und den Stand der Investitionsmaßnahmen. Im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung erfolgt dazu eine laufende unterjährige Information für Verwaltungsführung und Politik.
Mit dem o.g. Haushaltsbegleitbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt künftig alle 3 Monate, beginnend ab Februar 2024, dem Hauptausschuss mit einer Übersicht über den Stand der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse und der Investitionsmaßnahmen zu berichten.
Hiermit wird nunmehr der 1. Quartalsbericht 2025 zum Stichtag 31.03. mit der Prognose auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2025 präsentiert.
Im Interaktiven Haushalt können auf allen Ebenen der Verwaltung bis hin zur Produktebene die Begründungen und Erläuterungen zu den eingetretenen Entwicklungen abgerufen werden.
Diese Unterlage gibt als Summary-Fassung einen Überblick zu den wesentlichen Finanzdaten und möchte einstimmen und dazu einladen, alles Weitere zu Entwicklungen und Einzelergebnissen im Interaktiven Haushalt näher zu erschließen und weiter zu vertiefen.
Darüber hinaus werden mit dem 1. Quartalsbericht 2025 Prognosen zu den wesentlichen investiven Maßnahmen (ab 500.000 EUR) unter Berücksichtigung der vorgenommenen Haushaltsauszahlungsresteübertragungen vorgelegt. Die tabellarische Zusammenstellung ist diesem Bericht in Anlage 1 beigefügt.
In der Anlagen 2 wird zudem zum Stand der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2025 berichtet.
Prognose mit dem 1. Quartalsbericht zum Haushalt 2025
Haushalt 2025 – Ergebnisplan
Details zur Ergebnisplanentwicklung können hier in der interaktiven Auswertung in IKVS eingesehen werden.
Der genehmigte Haushaltsplan 2025 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 86,4 Mio. € aus.
Die hiermit vorgelegte Prognose zum Jahresende weist einen Fehlbetrag von 105,5 Mio. € und damit eine Abweichung von ca. 19,1 Mio. € aus.
Diese erklärt sich wie folgt:
Die Zuschussbedarfe der Fachbereiche steigen um 20,7 Mio. € gegenüber der Planung. Maßgeblich hierfür sind insb. die Anpassung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) ab dem 01.01.2025 und die Folgen der Neuregelung der "Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten in der Kindertagesbetreuung" sowie die Einführung des "Lübecker Beitragsdeckels" (VO 2024/13365-01-01). Daraus ergibt sich eine Zuschussausweitung im FB4 von etwa 13,3 Mio. €.
In Folge der bereits in 2024 erfolgten Verbuchung bleiben die in 2025 geplanten Mehrerträge beim Rettungsdienst aus der Abarbeitung des aufgelaufenen Abrechnungsstaus i.H.v. 6,0 Mio. € aus. Der Zuschussbedarf des FB3 erhöht sich entsprechend.
Gemäß vorläufigem Erlass vom 24.01.2025 ist demgegenüber mit Mehrerträgen von ca. 1 Mio. € aus dem Finanzausgleich zu rechnen. Zudem führen kleine Verbesserungen bei den Konzessionsabgaben und Steuereinnahmen zu Mehrerträgen von ca. 600 T€.
Haushalt 2025 – laufende Investitionen
Siehe Anlage 1
Die in der Anlage verwendete Ampelfunktion dient als Indikator für die Mittelabflüsse im Haushaltsjahr.
Die Ampel signalisiert somit den zu erwartenden Umsetzungsstand.
Rot 
Die Mittel werden voraussichtlich nicht wie geplant fließen. Die Planung kann nicht eingehalten werden.
Gelb 
Es ist nicht sichergestellt ist, dass alle Mittel wie geplant abfließen werden. Es bestehen Hindernisse.
Grün 
Alle Mittel werden voraussichtlich wie geplant abfließen.
Haushalt 2025 – Begleitbeschlüsse
Siehe Anlage 2