Vorlage - VO/2025/14257  

Betreff: Rahmenvertrag "Beleuchtungsmaste für die Verkehrswegebeleuchtung"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.06.2025 
33. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
10.06.2025 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen Beleuchtungsmasten

Beschlussvorschlag

 


Die Projektfreigabe für die in der Vorlage genannte Beschaffung von Beleuchtungsmasten wird erteilt und der rgermeister ermächtigt mit der Beschaffung zu beginnen.

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

-  Verkehrssicherungspflicht

   Gewährleistung der Standsicherheit

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

 

Art der Ausschreibung und Zeitplan:

 

EU-weite Ausschreibung

Die Hansestadt Lübeck benötigt Beleuchtungsmaste einschl. Zubehör (Tür, Deckel, Schrauben, Adapter ) für den Ersatzneubau von Straßenbeleuchtungsanlagen sowie für den Austausch einzelner schadhafter Masten.

Im Zuge des Glasfaserausbaus werden zudem alte Mastsysteme in großem Umfang saniert. Durch die Beschaffung der Beleuchtungsmaste über einen Rahmenvertrag wird die Sicherstellung laufender und geplanter Maßnahmen gewährleistet.

 

Es ist geplant einen ‚Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren (2. Quartal 2025 bis 2. Quartal 2027) zu vergeben. Es handelt sich hier um Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m bis 12 m. Die Beschaffung innerhalb der Rahmenvertragszeit umfasst eine Abnahme von min. 1.860 Maste bis max. 3.980 Maste.

 

 

Durch die Umstellung auf einen Rahmenvertrag kann günstig und flexibel beschafft werden. Zudem können Personalkapazitäten, die bei einzelnen Ausschreibungen anfallen, anderweitig eingesetzt werden.

 

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Finanzmittel für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2025 und dem Folgejahr enthalten. Die Kostenschätzung beträgt über die Vertragslaufzeit max. 1.090.100 € brutto. Eine Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf den jeweiligen Produktsachkonten aller Straßenprodukte durch den Bereich Haushalt und Steuerung.

 

 

Die Mittel stehen auf den Produktsachkonten

 

-          541001 5221105 Ersatzbeschaffung Festwert Straßenbeleuchtung

-          542001 5221105 Ersatzbeschaffung Festwert Straßenbeleuchtung

-          543001 5221105 Ersatzbeschaffung Festwert Straßenbeleuchtung

-          544001 5221105 Ersatzbeschaffung Festwert Straßenbeleuchtung

-           


 

 


Anlagen

 

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Beschaffung Beleuchtungsmasten


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen Beleuchtungsmasten (103 KB)