Die Hansestadt Lübeck ist neben der Agentur für Arbeit Lübeck eine der Trägerin des Jobcenters Lübeck. Das ist von Bedeutung, weil das Jobcenter Aufgaben beider Träger per Sozialgesetzbuch II übernimmt. Damit verbunden sind auch entsprechende finanzielle Beteiligungen der beiden Träger. Die Pflichtleistung der Erstattung der Kosten für die Unterkunft (also im Kern/Regelfall Wohnraum und Nebenkosten ohne Strom) ist die vom Volumen her umfänglichste Leistung. Eine weitere Beteiligung erfolgt durch die Hansestadt Lübeck, über den sogenannten kommunalen Finanzierungsanteil. Der kommunale Finanzierungsanteil ist ebenfalls im Sozialgesetzbuch II fixiert und beträgt einheitlich 15,2 % der Verwaltungsaufwendungen eines Jobcenters in Form einer gemeinsamen Einrichtung.
Weil die Kosten der Unterkunft eine Pflichtleistung sind und die Aufwendungen in Teilen durch den Bund übernommen werden, ergeben sich keine Auswirkungen durch die Einsparungen im Haushalt der Hansestadt Lübeck für das Jobcenter Lübeck.
Der kommunale Finanzierungsanteil (15,2 % Anteil für die Hansestadt Lübeck und 84,8 % Anteil des Bundes) hingegen ist abhängig von dem Ergebnis der jährlichen Planung der gesamten Verwaltungskosten des Jobcenters Lübeck. Durch Anpassungen von internen Arbeitsprozessen, einer Verringerung des Personalkörpers, einer Ausweitung von digitalisierten Arbeitsmitteln (z.B. e-Akte, Videoberatung, digitale Dienstleistungen) und durch Neuverhandlungen externer Dienstleistungen (z.B. Mieten, Telefonie), ist es dem Jobcenter gelungen, die Verwaltungskosten stabil zu halten. Im Ergebnis beträgt der geplante kommunale Finanzierungsanteil im Jahr 2025 ebenso wie im Jahr 2024 gerundet 5,0 Mio. Euro und ist trotz höherer Tarifabschlüsse und stark gestiegener Kosten für Energie lediglich um 72.300 Euro gestiegen.
Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass es gelungenen ist - auch unter sehr konstruktiver Mitwirkung der Vorsitzenden der Trägerversammlung - die beeinflussbaren Kosten des Jobcenters in diesen für den öffentlichen Haushalt der Hansestadt Lübeck anspruchsvollen Zeiten stabil zu halten, sodass keine Auswirkungen der Einsparungen für das Jobcenter Lübeck in 2025 zu verzeichnen sind.
Neben den Verwaltungsaufwendungen finanziert das Jobcenter Lübeck auch Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Dazu wird vom Bund jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung gestellt.
Aus diesem Budget werden alle Maßnahmen des Sozialgesetzbuches II finanziert, die eine Integration in Arbeit unterstützen oder zu Integrationsfortschritten von arbeitslosen Menschen führen. Die Hansestadt Lübeck ist an diesen Ausgaben nicht beteiligt.
Die konkrete Ausgestaltung / Planung der Eingliederungsleistungen erfolgt über eine umfangreiche Analyse des Arbeitsmarktes und anhand von Sozialdaten. Aus dieser Analyse werden die konkreten Förderinstrumente und deren Volumen an Maßnahmeeintritten abgeleitet. Das Jobcenter beschreibt diese Planung jährlich mit dem Arbeitsmarktprogramm und stimmt dieses mit der Trägerversammlung des Jobcenters ab. Der Beirat des Jobcenters (in diesem sind die Fraktionen, Gewerkschaften, AG-Organisation vertreten) ist beratend eingebunden. Als Anlage ist das abgestimmte Arbeitsmarktprogramm 2025 beigefügt. In diesem sind ebenso u.a. Detailinformationen zum Arbeitsmarkt oder zum Budget enthalten. Auch die Entwicklung der Zuteilungen des Bundes sind daraus ersichtlich.
Bei den Detailplanungen musste neben dem verfügbaren Budget berücksichtigt werden, dass die Anzahl der Menschen, die auf Unterstützung durch das Jobcenter angewiesen sind, seit Jahren unterschiedlich stark - aber rückläufiger ist. Zudem ist das Jobcenter in den letzten Jahren deutlich stärker in die Betreuung und Beratung von geflüchteten Menschen eingebunden. Diese Menschen benötigen ein anderes Angebot an Fördermaßnahmen, als bspw. der rückläufige Bestand an langzeitarbeitslosen Bürgerinnen und Bürger. Bei den geflüchteten Menschen ist der Spracherwerb und die zügige Integration in den Arbeitsmarkt die wirksamste Unterstützung, um die Verbleibdauer im Jobcenter möglichst gering zu halten. Dagegen kommt Förderangeboten, die stärker auf eine Hinführung und Erarbeitung einer arbeitsmarktnahen Alltagsstruktur wie bspw. Arbeitsgelegenheiten (AGH) dienen, nur sehr selten und damit eine geringere Bedeutung zu.
Aber auch für langzeitarbeitslose Menschen hat sich die Situation am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren verändert. Viele Branchen erleben einen Fachkräftemangel und haben zunehmend Arbeitsplätze auch für geringere Qualifikationsniveaus geschaffen. Dieses führt dazu, dass Menschen, die es in der Vergangenheit schwerer hatten, aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus, eine reguläre Beschäftigung zu finden, nun bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften hat auch für Kund:innen des Jobcenters die Beschäftigungsschwelle verringert und zu Arbeitsaufnahmen geführt, wodurch die Notwendigkeit an und die Nachfrage nach niederschwelligen Maßnahmeangeboten zurückgegangen ist. An diesen veränderten Bedarf hat sich die Planung der Arbeitsgelegenheiten, als niederschwelliges Angebot, anpassen müssen. Das Volumen an möglichen Plätzen für Arbeitsgelegenheiten beträgt in diesem Jahr 238 und hat sich gegenüber dem Vorjahr (285) reduziert. Diese Anpassungen waren nötig, weil die genannten Veränderungen, dazu führten, dass bereits im Jahr 2024 die Eintritte in Arbeitsgelegenheiten wegen dem veränderten Potenzial an arbeitslosen Menschen nicht vollständig und oftmals nur mit überdurchschnittlichem Aufwand umgesetzt werden konnten. Beispielsweise kommen die geflüchteten Menschen für eine Teilnahme – wegen fehlender sprachlicher Voraussetzung – nicht in Betracht. Nach dem Spracherwerb erfolgt oftmals eine direkte Arbeitsaufnahme oder die Anpassung der Qualifikationen an den deutschen Arbeitsmarkt.
Diese Veränderungen lösten Anpassungsdruck auf die Bildungsträger, die Gremien des Jobcenters und das Jobcenter aus. Steigende Kosten für die Durchführung und ein abnehmendes Potential an Kundinnen / Kunden hätten ohne Anpassung in den nächsten Jahren gravierende Auswirkungen gehabt, verlässliche Strukturen wären weggefallen, für die betroffenen Menschen hätten sich Teile ihres sozialen Netzwerkes verringert und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit geringen Einkommen wären gefährdet gewesen. Die Bildungsträger und das Jobcenter standen vor der Frage: Wie können wir uns auf die Situation einstellen ohne das funktionierende und nachgefragte Angebote ohne Substitutionsmöglichkeiten verloren gehen. Dazu haben wir in enger Abstimmung und Kooperation mit den zuvor genannten Partnerinnen und Partnern die bestehenden Angebote überprüft. Im Ergebnis ist es gelungen, durch eine Konzentration der Arbeitsgelegenheiten in den Sozialkaufhäusern seit dem 01.06.2025 auf zweigrößere Standorte (zuvor vier Standort, davon zwei kleine Standorte) und der Toys Company auf einen Standort (zuvor zwei Standorte) eine zukunftsfähige Struktur zu etablieren. Nach Kenntnis des Jobcenters ist es den Bildungsträgern sogar gelungen durch eine bessere Nutzung der Logistik (im Kern Lagerwirtschaft) das Warenangebot an den nun bestehenden Standorten für die nutzungsbedingten Bürgerinnen und Bürger auszuweiten. Daneben werden die drei Arbeitsgelegenheiten weiterhin bspw. Gebrauchte aber voll funktionsfähige Kleidung, Spielsachen und Möbel anbieten und somit deren vorzeitige Entsorgung verhindern und so einen guten Beitrag zur Nachhaltigkeit erbringen. Die Lübecker Nachrichten haben über diese Anpassung in der Ausgabe vom 06.05,2025 berichtet. Die Substituierbarkeit war hingegen ein wesentlicher Prüf- und Abwägungsauftrag aller beteiligter Partner für die Maßnahme der Fahrgastbegleitung. Diese Arbeitsgelegenheit wurde bereits in den ersten Jahren der damaligen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Lübeck eingerichtet. Sei dem hat sich der Bestand an Kundinnen / Kunden deutlich verringert. Wie oben bereits erläutert kommt zu dem eine Gruppe der geflüchteten Menschen (Sprachhindernisse) für diese Arbeitsgelegenheit als Teilnehmende nicht in Betracht. Die Besetzung mit geeigneten Arbeitslosen konnte bereits in den letzten Jahren nicht sichergestellt werden, so dass die Anzahl an Teilnehmenden deutlich reduziert wurde und dennoch das Soll an Teilnehmenden nicht dauerhaft erreicht werden konnte. Die Ziele der Maßnahme wurden oftmals verfehlt. Dennoch mussten die gleichen Maßstäbe für die Betreuung sichergestellt und die vollen Overhead-Kosten getragen werden. Damit war die Maßnahme nicht mehr wirtschaftlich. In der Abwägung wurde auch berücksichtigt, dass die Fahrgastbegleiterinnen / Fahrgastbegleiter bei Einführung der Maßnahme vor vielen Jahres eine Lücke für Nutzerinnen / Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) schlossen. Sie halfen bei der Orientierung im Verkehrsnetz und gaben einfachste Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass sich der ÖPNV seit dem deutlich weiterentwickelt hat. Durch die Ausweiterung der Digitalisierung (sowohl auf privaten Endgeräten als auch in der Technik in den Fahrzeugen) ist die Orientierung im Streckennetz deutlich leichter möglich und durch die verbesserte Barrierefreiheit einfacher nutzbar. Bspw. Berichteten die Lübecker Nachrichten am 07. März 2025 über die in allen Stadtteilen angeboten Mobilitätstrainings der Stadtwerke mobil. Das Auslaufen der AGH zum 28.02.2025 wurde durch die genannten Aktivitäten sehr gut kompensiert. Es erfolgen seit dem keine negativen Rückmeldungen.
Umso wichtiger ist es, dass arbeitslose Menschen auch in konjunkturell anspruchsvollen Zeiten – wie im Moment - die Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt durch Aufnahme einer Beschäftigung erhalten. Das gelingt weiterhin vielen Kundinnen / Kunden, was langfristig ihre berufliche Entwicklung und die Unabhängigkeit von Transferleistungen am besten unterstützt. Deshalb hat das Jobcenter seine Förderaktivitäten, die direkt auf eine Arbeitsaufnahme abzielen, weiter ausgeweitet (bspw. beim Eingliederungszuschuss von 85 Eintritten in 2024 auf 110 im Jahr 2025 oder beim Einstiegsgeld von 461 Eintrittsoptionen auf 520 Eintrittsmöglichkeiten).
Um diese Entwicklung zusätzlich zu flankieren, investiert das Jobcenter seit 2025 in enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit noch stärker in berufliche Qualifikationsmaßnahmen. Dadurch sollen die Zugangschancen von arbeitslosen Menschen in hochwertigere und qualifizierte Arbeitsplätze verbessert werden. Sodass in diesem Bereich das Fördervolumen, durch die bundespolitische Entscheidung die Finanzierung vom Jobcenter zur Agentur für Arbeit Lübeck zu verlagern, erhöht werden konnte. Im Jahr 2025 können bis zu 562 arbeitslose Menschen (460 waren in 2024 geplant) ihre beruflichen Qualifikationen verbessern.
Insgesamt lässt sich resümieren, dass die Verringerung der Zuteilung für das Eingliederungsbudget gegenüber dem Vorjahr weitestgehend kompensiert werden konnte. Dazu wurde zusätzlich das Angebot an ESF-Förderung in Zusammenarbeit mit den Trägern ausgeweitet. Die dafür notwendigen Anpassungen folgten dabei den Förder- und Unterstützungsbedarfen der arbeitslosen Menschen und sind dabei noch stärker auf die Überwindung bzw. Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgerichtet.