Vorlage - VO/2025/14165  

Betreff: Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): Wiederherstellung der Fußwegeoberflächen nach Glasfasereinbau
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
07.04.2025 
30. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
15.09.2025 
37. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Sollen in der Regel die historischen Pflastermaterialien auf Fußwegen nach der Verlegung von Leitungen, z. B. Glasfaser, wieder eingebaut werden? Welche Begründung besteht, sofern andere Materialien verwendet werden?

 

2. Sollen unbefestigte Randstreifen, z. B. als Saum zur Grundstückseinfriedung, in der Regel bei der Wiederherstellung der Fußwegoberfläche beibehalten werden? Welche Begründung besteht, sofern davon abgewichen wird?


Begründung

Bei der Erneuerung der Oberflächen von Fußwegen nach dem Glasfasereinbau wurden am Falkenplatz alte Klinkersteine aufgenommen und nach Leitungsverlegung eine Asphaltdecke eingebaut. Dabei wurde der 30-40 cm breite unbefestigte Randstreifen mit Asphalt zusätzlich versiegelt. Hier stellt sich die Frage, wie die grundsätzliche Verfahrensweise bei der Wiederherstellung von Fußwegoberflächen gehandhabt wird und welche Bedeutung der Versickerungsfähigkeit beigemessen wird.


Anlagen