Vorlage - VO/2025/14001-02  

Betreff: Antwort auf die schriftl. Anfrage des BM Voht zur Regulierung invasiver Neophyten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2025/14001
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wallendzik, Dierk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
22.05.2025 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Voht: Anfrage gem. § 16 GO: Regulierung invasiver Neophyten zur VO/2025/14001

 

Nicht nur in Privatgärten wachsen Neophyten wie z. B. der „Japanische Staudenknöterich", das „Drüsige Springkraut" und der „Riesen-Bärenklau", sondern auch auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Hierzu gehören beispielsweise öffentlich zugängliche Parks, Friedhöfe, Sport-, Schul- und Kindergartengelände. Invasive Neophyten verdrängen einheimische Pflanzen, konkurrieren mit Nutzpflanzen, haben ökonomische und soziale Auswirkungen, z. B. auf die menschliche Gesundheit. Sie beeinträchtigen Anlagen des Hochwasserschutzes oder des Verkehrs und verändern das Landschaftsbild und die Vielfalt von Lebensräumen.

 

Es ergibt sich folgende Frage:

 

Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung ergriffen, um invasive Arten einzudämmen?


 


Begründung

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr, Abteilung Grün und Freiräume, kümmert sich um die ihm zugewiesenen Flächen. Ein Großteil wird dabei nach gärtnerischen Aspekten gepflegt. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass gepflegte Parkanlagen wenige bis keine invasive Neophyten aufweisen im Vergleich zu naturnah bewirtschafteten Flächen. 

 

Eine Bekämpfung oder Eindämmung von invasiven Neophyten auf naturnahen Flächen lässt sich aus mehreren Gründen kaum umsetzen. Der Aufwand, sie in großem Stil zu bekämpfen, beansprucht gravierende personelle und/oder finanzielle Mittel, die zurzeit nicht verfügbar sind.

 

An vielen Standorten ist das nicht möglich, ohne noch größeren Schaden an der Gesamtstruktur der Grünanlagen anzurichten, als die invasive Art es selbst vermag.

 

Beispielhaft sei hier der Einsatz von schwerem Gerät zum Auskoffern der Pflanzen genannt, die auch die Umgebung der Neophyten zerstören, bis zu einem Austauschen des Bodens von befallenen Flächen um entsprechend Wurzeln, Keimlinge und Samen zu entfernen, Chemische Maßnahmen einzusetzen, also eine Neophytenbekämpfung mit Herbiziden, ist gemäß einem alten Bürgerschaftsbeschluss untersagt.

 

Eine Ausbreitung von Neophyten erfolgt zudem auch aus den Privatbereichen, da einige der Neophyten käuflich erworben werden können. Dies macht eine Bekämpfung ungemein schwer, weil die Ausbreitung über Flächengrenzen hinweg stattfindet. Die Bereiche Stadtwald, LPA oder Liegenschaften verfügen ebenfalls über Flächen mit entsprechendem invasiven Neophyten-Aufkommen. Aber auch nichtstädtische Institutionen wie die Deutsche Bahn entlang der Bahntrassen, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder Flächen des Landes Schleswig-Holstein. Eine Bekämpfung wäre also nur erfolgreich, wenn alle Flächenverwalter aktiv werden würden.

 

Eine Eindämmung betreibt der Bereich Stadtgrün und Verkehr bei Riesenbärenklau, welcher sich im Nahbereich von Wegen befindet aufgrund der phototoxischen Reaktion bei Berührung. Hier werden die einzelnen Pflanzen ausgegraben und fachgerecht entsorgt. Die Tätigkeiten erfolgen unter entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen der Mitarbeiter:innen.

 

Bei der Pflanze „Ambrosia“ findet ebenfalls eine Bekämpfung statt, weil sie starke allergische Reaktionen hervorruft und die Verbreitung noch überschaubar ist. Ambrosiasamen können zudem in freiverkäuflichen Vogelfuttersorten enthalten sein.

 

Aus den genannten Gründen findet eine flächendeckende Bekämpfung bei allen anderen invasiven Pflanzen i. d. R. nicht statt.

 

In Einzelfällen wird ggf. mit der unteren Naturschutzbehörde ein Maßnahmenplan zur Bekämpfung besprochen und eingeleitet.

 


 


Anlagen

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Stammbaum:
VO/2025/14001   BM Gregor Voht (FREIE WÄHLER): Anfrage gem. § 16 GO: Regulierung invasiver Neophyten   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Anfrage
VO/2025/14001-02   Antwort auf die schriftl. Anfrage des BM Voht zur Regulierung invasiver Neophyten   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Antwort auf Anfrage öffentlich