Vorlage - VO/2025/14130  

Betreff: AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Störungen vor und in der Nähe von Wahllokalen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.03.2025 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
22.05.2025 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Am Tag der Bundestagswahl, 23.02.2025, wurde vor mindestens einem Wahllokal eine kleinere Gruppe von Menschen beobachtet, die eine Deutschlandfahne mit sich führte und ihre rechte politische Haltung verbal kundtat. Eine Bürgerin fühlte sich durch diese „Empfangssituation“ bedroht. Zudem wurde beobachtet, dass eine Familie, die offenbar das Wahllokal betreten wollte, umkehrte und wieder wegfuhr.

 

Die besagte Bürgerin meldete den Vorfall im Wahlbüro den dortigen Wahlhelfenden. Während eine Wahlhelferin sich kritisch dazu äerte, zeigte eine andere Person keine Bedenken hinsichtlich der Situation, so dass der Vorfall ohne Konsequenz blieb. Die Bürgerin meldete den Vorfall zudem offiziell beim Wahlbüro.

 

Diese Ereignisse werfen grundlegende Fragen zur Wahrung der Neutralität und Sicherheit vor Wahllokalen auf. Insbesondere ist unklar, ob es weitere ähnliche Vorfälle gegeben hat, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Wahllokale als neutrale Orte der Demokratie zu schützen, und ob Wahlhelfende für solche Situationen sensibilisiert und geschult werden. Zudem stellt sich die Frage, welche Anlaufstellen es für betroffene Wähler:innen gibt, die sich vor oder während des Wahlvorgangs unsicher oder eingeschüchtert fühlen.

 

 

Fragen: 

1. Wie viele Fälle wurden am oder nach dem Wahltag gemeldet, in denen sich Bürger:innen, wie oben geschildert, gestört oder eingeschüchtert fühlten?

 

2. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Wahllokale als neutrale und sichere Orte wahrgenommen werden und das offene Zeigen politischer Gesinnung und/oder potenziell einschüchterndes Verhalten unmittelbar vor Wahllokalen (Eingängen, direkten Wegen zu Wahllokalen) verhindert wird?

 

3. Gibt es für Wahlhelfende eine gezielte Vorbereitung auf Situationen, in denen vor Wahllokalen durch Präsenz, Symbole oder Äerungen ein politisches Klima geschaffen wird, das Wähler:innen als beeinflussend oder bedrohlich empfinden könnten? Existiert ein Handlungsleitfaden für den Umgang mit solchen Vorfällen? Welche Befugnisse haben Wahlhelfende in solchen Situationen?

 

4. Welche Regelungen gelten für den Bereich direkt vor Wahllokalen? Inwiefern ist es erlaubt, dort politische Symbole zu zeigen oder politische Botschaften zu äern?

 

5. Wie werden gemeldete Vorfälle dokumentiert und ausgewertet? Gibt es eine systematische Erfassung solcher Ereignisse, um aus ihnen für zukünftige Wahlen Konsequenzen abzuleiten?

 

6. An wen können sich Wähler:innen am Wahltag kurzfristig wenden, wenn sie sich durch das Verhalten vor dem Wahllokal eingeschüchtert fühlen und von den Wahlhelfenden nicht ausreichend geschützt sehen? Gibt es eine zentrale Anlaufstelle oder eine verantwortliche Behörde, die unmittelbar kontaktiert werden kann?


7. An wen können sich Bürger:innen nach dem Wahltag wenden, um eine offizielle Meldung über einen Vorfall zu machen? Wie wird sichergestellt, dass solche Meldungen ernst genommen und weiterverfolgt werden?

 


Begründung


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14130   AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Störungen vor und in der Nähe von Wahllokalen   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2025/14130-01   Antwort auf Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Störungen vor und in der Nähe von Wahllokalen   1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen   Antwort auf Anfrage öffentlich