Vorlage - VO/2025/14037-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Umgang mit der Fußgängerbrücke des Hubbrücken-Ensembles

Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14037
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in:Dr. Rieger, Dirk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
10.03.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
12.05.2025 
18. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Herr Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI) hat am 28.02.2025 eine Anfrage für den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege mit dem Thema „Umgang mit der Fußngerbrücke des Hubbrücken-Ensembles“ gestellt.

 

Anfrage:

 

  1. Wann wurde die Verwaltung von der beabsichtigten Demontage der Fußgängerbrücke informiert?
  2. Wie ist der Stand möglicher Verschrottungsabsichten durch den Bund?
  3. Wie hat die Verwaltung auf die Demontage der Fußgängerbrücke reagiert? Gibt es eine
    Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde dazu, mit welchem Inhalt?
  4. Ist aus fachlicher Sicht das Welterbe betroffen und gibt es eine Stellungnahme von Icomos?
  5. Kann die Hansestadt Lübeck auf einen Erhalt und die denkmalgerechte Sanierung der
    Fußgängerbrücke hinwirken, ggf. mit welchen Konsequenzen? Welche konkreten Schritte
    wären in welchem Zeitraum erforderlich?
  6. Wie ist der Stand der weiteren Sanierungsplanung für die Fahrzeug- und die Eisenbahnbrücke?


Begründung:


Von der beabsichtigten, kurzfristigen Verschrottung der Fußngerbrücke des Hubbrücken-Ensembles haben die Mitglieder des Kulturausschusses aus der Presse erfahren. Auch dieser Brückenteil steht unter Denkmalschutz. Es verwundert, dass sich der Bund über die fachliche Bewertung hinwegsetzt. Zutzlich verwundert, warum der Fachausschuss keine rechtzeitige Information über den Sachverhalt erhielt. Dies wäre gegenüber den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung erforderlich, da eine Meinungsbildung zum Umgang mit der Fußngerbrücke möglich bleiben muss.
Die Hubbrücken in Lübeck haben im historischen, technischen und kulturellen Kontext der Stadt eine hervorgehobene Bedeutung. Ihre Erhaltung ist nicht nur eine Frage des Denkmalschutzes, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber der Geschichte und Identität Lübecks. Zukünftige Maßnahmen sollten darauf abzielen, diese besonderen Bauwerke für kommende Generationen zu erhalten und deren Bedeutung weiterhin zu schätzen und zu vermitteln.

 


Begründung

 

1. Am 08. Oktober 2024 übersandte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee der Abteilung Denkmalpflege die Aufforderung mit der Bitte um Stellungnahme bzw. Benehmensherstellung nach §7 Abs. 4 WaStrG zur Demontage der Fußngerbrücke. Die Abteilung Denkmalpflege hat nach Prüfung des Antrags und dem Einholen weiterer Unterlagen das Benehmen am 30.10.2024 hergestellt, siehe Auszug aus der Benehmensherstellung:

 

[…] Gemäß Ihrer Ausführung ist eine Instandsetzung in situ nicht möglich. Wir stimmen darin überein, dass die Demontage des Überbaus der Fußngerbrücke den Vorteil einer leichter handhabbaren Instandsetzung und Reparatur inkl. Austausch der stark in ihren Querschnitten geschwächten Bauteile an Land bietet. Hierbei ist jedoch neben dem möglichst zerstörungsfreien Demontieren auch die Lagerung des Brückenüberbaus wichtig, um ihn vor Witterung und Verlust durch Fremdeinwirkung zu schützen. Bitte teilen Sie uns mit, wohin der Brückenüberbau transportiert wird und geben uns Gelegenheit, den Vorgang zu wissenschaftlichen Zwecken zu dokumentieren. Das Einvernehmen bezieht sich ausschließlich auf die Demontage der Fußngerbrücke. Evtl. angedachte Vorhaben bezüglich der Straßen- und Eisenbahnbrücke sowie Maßnahmen der Brückeninstandsetzung sind nicht Teil der Planung und bedürfen einer gesonderten Prüfung. […]“

 

2. Die Abteilung entnahm dem LN-Artikel vom 27.11.2024, dass die Fußngerbrücke „abgerissen“ und „verschrottet“ werden solle. Auf Nachfrage der Abteilung Denkmalpflege beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee wurde der Denkmalbehörde versichert, dass die Brücke nicht verschrottet werden soll (Falschaussage und spätere Richtigstellung seitens LN). Wie vorher abgestimmt (siehe Benehmensherstellung Abt. Denkmalpflege) wird die Sanierung der Brücke in einem gesonderten Verfahren behandelt. Hierzu liegen der Abteilung Denkmalpflege noch keine weiteren Informationen vor. Hierzu wurde zudem ausführlich in der Sitzung des Kulturausschusses vom 9.12.2024 berichtet.

 

3. Siehe Antworten zu Frage 1 und 2.

 

4. Die Hubbrücke ist kein denkmalkonstituierender Bestandteil des UNESCO-Welterbes „Hansestadt Lübeck“ und liegt zudem in der Pufferzone des Welterbes. Das Welterbe ist also in Bezug auf die Hubbrücke fachlich und inhaltlich nicht betroffen, was eine Stellungnahme von ICOMOS aus denkmalfachlicher Sicht obsolet macht.

 

5. Nach bisheriger Aussage des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee und den weiteren Abstimmungen mit der Abteilung Denkmalpflege, ist eine Sanierung und Ertüchtigung der Fußngerbrücke, nach jetzigem Planungsstand und der bisherigen Prüfung der Brücke, vorgesehen. Da bisher keine Verschrottung von Seiten des Bauherrn/ Eigentümers vorgesehen ist, besteht auch keine Alternativplanung. Die Abteilung Denkmalpflege wird das Verfahren weiterhin denkmalfachlich beraten und begleiten.

 

6. Nach bisherigem Planungsstand des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee ist der Erhalt der denkmalwerten Substanz in die Planungen zur Ertüchtigung des Brücken-Ensembles vorgesehen. Die bisherige Betrachtung und Planung der Sanierung und Ertüchtigung des Brücken-Ensembles ist auf dem Stand einer Vorplanung und Kostenermittlung zur grundsätzlichen Machbarkeit einer Sanierung. In der konkreten statischen Prüfung der einzelnen Bauteile könne sich je nach Erhaltungszustand und der statischen Tragfähigkeit Veränderungen in der Vorgehensweise zur Ertüchtigung des Ensembles ergeben.

 

 


Anlagen

Keine

 

Stammbaum:
VO/2025/14037   Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Umgang mit der Fußgängerbrücke des Hubbrücken-Ensembles   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
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