Vorlage - VO/2025/13887-01
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Beschlussvorschlag
Hiermit wird um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit dem Vorhaben, vor der Eingangstür des denkmalgeschützten Bauernhauses am Hirtenbergweg 17a, Kücknitz, eine Pferdemistplatte zu errichten, gebeten:
1. Wie beurteilt der Denkmalschutz das Vorhaben in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf den denkmalgeschützten Charakter des Gebäudes?
2. Wird durch die Errichtung der Pferdemistplatte der Schutzumfang oder die historische Integrität des Gebäudes beeinträchtigt?
Begründung
1. Der Bau einer Pferdemistplatte ist dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege nicht bekannt und auch auf Nachfrage verneint worden. Richtig ist, dass 2023 ordnungsgemäß ein Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines offenen Doppelcarports mit Photovoltaikanlage eingereicht und positiv beschieden wurde. Der Beginn der Arbeiten ist ebenfalls korrekt vorab mitgeteilt worden. Die Abt. Denkmalpflege hat vorab geprüft, ob das benannte Vorhaben die historische Substanz und das Erscheinungsbild des ländlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes beeinträchtigt.
2. Der Denkmalschutz hat bereits 1967 den Denkmalwert des historischen Bauernhauses erkannt. Davon ausgehend, dass zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung der ländliche Charakter der am Ortsrand gelegenen Hofstelle insbesondere durch seine seit der Erbauungszeit (1739 gemäß Torinschrift) kontinuierlich fortgeführte Nutzung ablesbar blieb, ist auch im Jahr 2025 eben dieser Eindruck erhalten. Grundsätzlich ist daher von einer Erweiterung durch eine landwirtschaftlich genutzte, bauliche Anlage kein Verlust der Denkmaleigenschaft oder gar seiner Integrität zu erwarten.
Anlagen
keine
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