1. Rathaus-/Marienumfeld
Diese Maßnahme ist ein Schlüsselprojekt und sollte unmittelbar nach Beschluss begonnen werden. Warum ist bis heute die Planung über das Stadium “erste Gespräche” nicht hinausgekommen?
Die Projektvorschläge aus dem Rahmenplan sind aus der Beteiligung/den Wünschen der Bürger:innen entstanden. Der Rahmenplan als informelles Planungsinstrument, fasst diese zusammen. Die Verwaltung ist damit beauftragt worden, diese zu prüfen und wenn möglich umzusetzen. Hierfür sind neben fachlichen, rechtlichen und logistischen Aspekten auch Ressourcen ausschlaggebend.
Ein unmittelbarer Planungsbeginn für das gesamte Gebiet zwischen obere Mengstraße und Kohlmarkt wurde nach erster Prüfung ausgeschlossen, da eine zeitnahe Umsetzung aufgrund der laufenden Planungen/Baumaßnahmen im Gründungsviertel, in der Mengstraße und in der Breiten Straße nicht möglich war.
Die Sanierung der oberen Mengstraße soll erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme Buddenbrookhaus erfolgen, da die Baumaßnahmen sich gegenseitig behindern würden. Bei der Baumaßnahme Buddenbrookhaus gibt es einen zeitlichen Verzug; die Wiedereröffnung ist nicht vor 2028 möglich. Erneute Baumaßnahmen im Straßenraum vor dem Museum sollen dann möglichst nicht sofort beginnen, um bei der Neuaufnahme des Museumsbetriebs diesen nicht zu beeinträchtigen.
Finanzierung und notwendige Mitarbeit der Kirche
Um Fördermittel einsetzen zu können, wurde die Maßnahme M 8 „Erneuerung/Umgestaltung Freiflächen St. Marien, Rathaus, Markt“ in das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) des Sanierungsgebietes „Altstadt“ aufgenommen. Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 30.04.2020 ist die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ rechtskräftig geworden. Die beschriebenen Maßnahmen können jedoch erst nach entsprechender Einzel-Genehmigung im jährlich zu stellenden Maßnahmenplan durch das Ministerium gefördert werden. Die Maßnahme M 8 wurde mehrfach beim Ministerium beantragt, aber noch nicht zur Umsetzung freigegeben.
Auch können aufgrund der geltenden Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) nur die kommunalen Flächen in die Förderung aufgenommen werden. Es befindet sich aber nur der südliche Bereich des Marienkirchhofes im Eigentum der Hansestadt Lübeck.
Der für die Maßnahme durchzuführende städtebauliche Ideenwettbewerb soll sowohl die stadteigenen als auch die im Eigentum der Kirche befindlichen Flächen umfassen. Also ist für die Finanzierung des Wettbewerbs und der Kosten der Umsetzung und auch für die Planung die Mitarbeit der Kirchengemeinde Voraussetzung. Hier hatten aber die Planungen für die Innenraumsanierung Priorität.
Rahmenbedingungen
Auch müssen für die Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs die Rahmenbedingungen klar sein und ein Realisierungsversprechen muss gegeben werden können.
Folgende Rahmenbedingungen können jedoch bislang nicht abschließend festgelegt werden:
- Aufgrund der Änderungen durch den 5. RNVP sind Anpassungen des Querschnitts der Straße Schüsselbuden erforderlich, die noch zu klären sind.
- Es müssen sowohl die Wärmeplanung für die Altstadtinsel (ggf. Fernwärmeleitungen) als auch ein neues Heizsystem für die Marienkirche (ggf. neuer Baukörper auf dem Grundstück) in der Planung berücksichtigt werden.
Des Weiteren bestehen aufgrund der denkmalpflegerischen Belange auf dem Markt und auf dem Marienkirchhof nur wenig gestalterische Spielräume. Und mit dem Gestaltungskanon werden Gestaltungsgrundsätze (im Entwurf) für die Aufwertung der Altstadtstraßen erarbeitet, um das Potpourri zu reduzieren. Auch diese sind noch mit der Denkmalpflege rück zu koppeln. Die Grundsätze zur Gestaltung der Altstadtstraßen sollen nach einer Diskussion im Bauausschuss bereits bei einer Neugestaltung in den Straßen Schüsselbuden und oberer Mengstraße Anwendung finden. Auch hier wäre somit ein notwendiger Spielraum für eine Wettbewerbsaufgabe nicht ausreichend gegeben.
Umgesetzte Teilmaßnahmen
Kleine Maßnahmen in dem Bereich werden/wurden jedoch bereits umgesetzt bzw. sind in Planung:
- Aufstellung weiterer Fahrradabstellanlagen
- Schaffung einer barrierefreien öffentlichen Toilette nach Wegfall des öffentlichen WC auf dem Markt, die Tag und Nacht zugänglich ist.
- Herstellung einer Barrierefreiheit auf dem Markt (in Planung)
2. Fahrradstraße
Für diese Maßnahme wurden bereits im Haushalt 2024 Planungsmittel bereitgestellt, aber bisher noch nicht abgerufen.
Es stehen lediglich 100.000,00 EUR im Haushalt zur Verfügung. Diese ermöglichen entweder eine erste Bürger:innenbeteiligung mit Workshopverfahren, die Ausbesserung/Sanierung eines Teilabschnitts ohne weitere Maßnahmen oder eine Vorplanung für die gesamten 1,5 km.
Fördermittel für eine „Fahrradstraße“ stehen nur in Aussicht, wenn eine barrierefreie Oberfläche (geschnittenes Pflaster oder Asphalt) geschaffen und die Belange der Radfahrenden in den Vordergrund gestellt werden. Themen wie die Reduzierung des Angebots an Bewohnerparkplätzen, die Einrichtung einer Vorfahrtstraße vs. Konflikte mit Fußgänger:innen und denkmalpflegerische Belange erfordern einen umfänglichen Beteiligungs-, Abstimmungs- und Planungsprozess.
Eine Planung für die gesamte Fahrradstraße mit ihren unterschiedlichen Stadträumen sollte erst begonnen werden, wenn geklärt werden konnte, ob und welche Eingriffe für die Verlegung von Fernwärme an dieser Stelle der Altstadt erforderlich bzw. möglich sind.
Die prioritäre Umsetzung dieses Gesamt-Projekts wird in Hinblick auf die finanziellen und personellen Ressourcen (keine Kapazitäten aufgrund des Fachkräftemangels in den bauausführenden Bereichen) als unrealistisch bewertet. Allenfalls ließe sich ein geeigneter und weniger komplexer Teilbereich als Pilot umsetzen. Dieser Teilbereich könnte z. B. die Straßen Bei St. Johannis und Rosengarten umfassen, da diese den größten Handlungsbedarf seitens des Straßenerhalts aufweisen. In Abstimmung mit der Planung der Sanierung des Johanneums kann eine Straßensanierung/-umgestaltung in diesem Bereich erst ab 2027 erfolgen. In einem separaten Bericht soll im Bauausschuss das weitere Vorgehen diskutiert werden.
a. Wie ist der Zeitplan für Planung und Umsetzung? Welche Meilensteine gibt es und bis wann?
s.o.
b. Die Bürgerschaft hat beschlossen, in der Fahrradstraße die bestehenden 250 Kfz-Stellplätze (kurzfristig) zu reduzieren.
Dieser Beschluss ist der Stadtplanung nicht bekannt.
c. Was ist das Reduktionsziel, wie viele wurden schon reduziert und was ist der Zeitplan für den Rest?
In der „Fahrradstraße“ wurden bisher noch keine Maßnahmen ergriffen.
3. Untertrave
Warum wurde die Planung noch nicht begonnen, wenn die Umsetzung der umliegenden Baustellen ein Hindernis für die Umsetzung, aber nicht für die Planung dieser Maßnahme ist?
Für derartige Planungen, insbesondere für die Kostenkalkulation, muss eine zeitlich realistische Umsetzung in Aussicht stehen. Dies ist derzeit u.a. aufgrund der Verzögerungen im Gründungsviertel und der notwendigen, umfangreichen Baumaßnahmen der EBL im Kreuzungspunkt An der Untertrave/Beckergrube nicht gegeben.
4. Noch offene Maßnahmen
a. Wie ist der Zeitplan für Planung und Umsetzung (inkl. Meilensteine) für die noch offenen Maßnahmen der Stufen 1 (kurzfristig) und 2 (mittelfristig): Untertrave, Holstenstraße/Kohlmarkt, Königstraße, Koberg, Wahmstraße/Krähenstraße, Dom, Rippenstraßen und Parade/Pferdemarkt?
- Untertrave s.o.
- Kohlmarkt und Königstraße entfallen als Projekt (siehe Vorlage 13609)
- Wahmstraße/ Krähenstraße dienen mindestens für die nächsten drei Jahre als Umleitungsstrecke für den Bus- und Lieferverkehr und werden in Verbindung mit der Planung des Neubaus der Rehderbrücke in die Planung aufgenommen.
- Die temporäre Bespielung des Kobergs liefert wertvolle Erkenntnisse. Es wird empfohlen, diesen Experimentierraum erst einmal beizubehalten.
b. Wie ist der grobe Zeitplan für die Maßnahmen der Stufe 3 (langfristig), die lt. Beschluss bis 2034 abgeschlossen sein sollten?
In der Vorlage zum Rahmenplan wurden bewusst keine Zeitangaben gemacht. Die genannte Jahreszahl 2034 ist uns als Abschlussdatum nicht bekannt.
5. Kapazitäten
Welche zusätzlichen Personalkapazitäten und Investitionen sind notwendig, damit der Rahmenplan Innenstadt zukünftig mit dem ursprünglich vorgesehenen Tempo umgesetzt werden kann?
Der Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept wurde bewusst ohne genaue Zeitvorgabe vorgelegt, da diese hohe Anzahl an erforderlichen Instrumenten, Maßnahmen und konkreten Projekten eine gewisse Vorbereitungszeit in Anspruch nehmen und nur in begrenztem Maße parallel laufen können. Es ist somit erforderlich, dass hier flexibel auf die sich ändernden Rahmenbedingungen reagiert werden kann. Im Vordergrund stehen die Haushaltslage der Hansestadt Lübeck, die sich ändernde Förderlandschaft auf Landes- und Bundesebene und der durchschlagende Fachkräftemangel – vorhandene offene Stellen insbesondere in der Verkehrs- und Brückenplanung können derzeit nicht besetzt werden.
Neben den im Rahmenplan Innenstadt aufgeführten Projekte sind seitens der Verwaltung auf der Altstadtinsel Maßnahmen der Städtebauförderung (städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt) und privater Investoren zu begleiten. Die Sanierung städtischer Gebäude, Straßen und Brücken rückt zunehmend in den Vordergrund, da akuter Handlungsbedarf besteht und diese Maßnahmen prioritär behandelt werden müssen und sämtliche Kapazitäten beanspruchen.
Das Planen von Projekten und deren Umsetzung ist eine komplexe Angelegenheit. Auf der Altstadtinsel führen weitere Faktoren zu großen Herausforderungen:

In der Vorlage VO/2024/13609 sind erste wichtige Erkenntnisse beschrieben, die im Folgenden zusammengefasst sind:
