- Wie viele alleinerziehende Frauen und Männer nutzen Kinderbetreuungseinrichtungen/Kindertagespflegepersonen?
Hierzu ist keine verlässliche Angabe möglich. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte haben im Kita-Portal die Möglichkeit, anzugeben, dass sie alleinerziehend sind. Allerdings gibt es an der Qualität der Datengrundlage seitens der Jugendhilfeplanung Zweifel, weil die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nicht überprüft werden kann. Fehlerquellen sind u.a. Mehrfachmeldungen, fehlende Angaben oder verweigerte Antworten sowie die fehlende Aktualisierung des Status im Portal durch die Eltern. Der Vergleich einer Testauswertung des Kita-Portals mit der Bevölkerungsstatistik hat starke Hinweise darauf geliefert, dass im Kita-Portal der Anteil der Alleinerziehenden deutlich unterschätzt wird.
- Welche Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen bieten eine Betreuung vor 7 und nach 16 Uhr an? Ist der Ausbau der Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen, die eine Betreuung vor 7 und nach 16 Uhr anbieten, geplant?
Sechs Kitas bieten Öffnungszeiten vor 7 Uhr an. 31 Kitas betreuen länger als bis 16 Uhr. Bei Bedarf werden in Abstimmung mit den Trägern Randzeitengruppen für die Früh- und/oder Spätbetreuung auch flexibel angeboten. Eltern können im Kita-Portal die Einrichtungen nach Öffnungszeiten filtern und bedarfsgerecht auswählen. Die Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird entsprechend der jährlichen Bestands- und Bedarfserhebung erhoben und bedarfsgerecht fortgeschrieben.
Kindertagespflegpersonen sind selbstständig tätige Personen und legen ihre Betreuungszeiten individuell fest. Es liegt keine Übersicht über Betreuungszeiten vor.
- Welche besonderen Kinderbetreuungsangebote richten sich ausdrücklich an Alleinerziehende und berücksichtigen dabei den besonderen Betreuungsbedarf?
Die Hansestadt Lübeck möchte allen Familien eine Betreuung anbieten, die ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung zur Kindertagesbetreuung orientiert sich entsprechend an den erhobenen Bedarfen und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss entsprechende Maßnahmen zur rechtzeitigen und ausreichenden Befriedigung. Die unterschiedlichen Bedarfe von Eltern, die sich eventuell nach Lebens- und Familienform unterscheiden, werden entsprechend angemessen berücksichtigt.
- Kann der Bürgermeister sich vorstellen eine oder mehrere Alleinerziehenden-WG's zu schaffen?
Die Einrichtung bzw. finanzielle Förderung von Alleinerziehenden-WG’s würde eine zusätzliche freiwillige Maßnahme darstellen und wäre kompensationspflichtig aufgrund der Vereinbarungen im Vertrag zum Konsolidierungsfonds. Vor diesem Hintergrund werden aktuell keine Überlegungen in diese Richtung angestellt.
- Welche Angebote zur Arbeitsmarktintegration in Lübeck sind speziell auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden zugeschnitten?
Die beschäftigungsorientierten Fallmanager:innen für Erziehende des Jobcenters beraten erwerbsfähige (Allein-)Erziehende, die mit mehreren Vermittlungshemmnissen konfrontiert sind. Sie bieten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Klärung beruflicher Fragestellungen im Zusammenhang mit familiären Themen – von der Rückkehr ins Berufsleben nach der Familienzeit bis hin zu Fragen der Kinderbetreuung und persönlichen Krisen. Durch enge Kooperation mit Netzwerkpartner erhalten die Erziehenden gezielte Hilfsangebote zur beruflichen Planung.
Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA). Die BCA setzt sich insbesondere für die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt von Alleinerziehenden und Frauen in Bedarfsgemeinschaften mit und ohne Kinder ein. Die BCA kooperiert mit kommunalen und öffentlichen Institutionen und beteiligt sich an Messen und Fachvorträgen. Sie leistet eine wichtige Vernetzungs- und Koordinierungsfunktion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Die Suche nach flexiblen Arbeitszeiten und -orten ist für viele Alleinerziehende entscheidend. Hierbei unterstützt das Netzwerk MARZIPAN (Mit Alleinerziehenden richtig zur Integration – Potenziale für den Arbeitsmarkt nutzen) gezielt bei der Jobsuche und motiviert Unternehmen, die Potenziale dieser Zielgruppe zu erkennen.
2025 wird das Netzwerk MARZIPAN erneut eine Messe für Alleinerziehende veranstalten, um den direkten Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern zu fördern. Die teilnehmenden Unternehmen zeichnen sich durch ein besonderes Verständnis für die Herausforderungen von Alleinerziehenden aus und bieten vielfältige Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie an (Link: https://www.jobcenter-luebeck.de/vermittlung_und_beratung/erziehende/projekt-marzipan/index.html).
- Transferleistungsbezug. Über welchen Zeitraum nehmen Alleinerziehende Elternzeit in Anspruch?
Der Hansestadt Lübeck liegen hierzu keine Daten vor.
- Welche Angebote zur Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden werden von der Hansestadt Lübeck angeboten und/oder mit Mitteln der Hansestadt Lübeck unterstützt?
Alleinerziehenden Familien stehen alle allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Fragen von Erziehung, Betreuung und Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auf diese Zielgruppe orientierte Angebote, die von der Hansestadt Lübeck gefördert werden.
Eine Übersicht finden Betroffene niedrigschwellig auf der Homepage der Hansestadt Lübeck: https://www.luebeck.de/de/stadtleben/familie-und-bildung/schwangerschaft-babies/beratung-und-bildung/alleinerziehend.html.
- Wie fördert die Hansestadt Lübeck Alleinerziehende innerhalb der Verwaltung? Gibt es besondere Fördermaßnahmen, wenn ja, welche? Wie werden diese Maßnahmen angenommen? Mit welchem Erfolg?
Um auf die speziellen Lebenssituationen von Alleinerziehenden einzugehen, bietet die Hansestadt Lübeck ihren Mitarbeiter:innen verschiedene Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Neben der kostenfreien Kindernotfallbetreuung bei kurzfristigen Betreuungsengpässen und der Sonderzeitenbetreuung bei beruflichen Fortbildungen oder anderen dienstlichen Verpflichtungen können Mitarbeiter:innen auch bei der Suche nach einem Kita-Platz auf die Unterstützung der Stadt zählen. So sind in den letzten Monaten insgesamt bereits 8 erfolgreiche Vermittlungen zustande gekommen. Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die insbesondere für Alleinerziehende eine besondere Herausforderung darstellt, wird zudem durch flexible Arbeitszeiten, der Möglichkeit individuell vereinbarer Arbeitszeitmodelle und einem verbindlich geregelten Homeoffice-Angebot (Telearbeit) Rechnung getragen. Darüber hinaus wird bereits Auszubildenden in Verwaltungsberufen und einigen gewerblichen Berufen die Möglichkeit angeboten, ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. In der Regel geht eine Teilzeitausbildung mit einer Kürzung der Ausbildungsvergütung und einer Verlängerung der Ausbildungsdauer einher. Für Alleinerziehende bzw. Personen mit Familienverantwortung bieten wir allerdings eine Ausbildung in Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden ganz ohne Kürzung und ohne Verlängerung der Ausbildungszeit an. Die Balance zwischen Familie und Beruf ist manchmal ein Drahtseilakt und der Druck kann aufgrund besonderer Situationen auch mal zu hoch sein – in solchen Fällen kann der Beratungsservice helfen. Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit per Telefon, App oder Mail Berater:innen zu kontaktieren und so Hilfestellungen zu erhalten, wo man manchmal selber nicht mehr weiter kommt. Die Nutzung dieses Angebotes liegt derzeit bei moderaten 2,3%. Im Bereich Fortbildung kontinuierlich Veranstaltungen angeboten, die nicht in Vollzeit angesetzt waren. Zudem gibt es seit 2020 e-Learning Angebote, welche zeit- und ortsunabhängig durchgeführt werden können und somit an die notwendige Flexibilität für Alleinerziehende angepasst sind.
Das Frauenbüro merkt dazu an: „Die Hansestadt Lübeck bietet generell gute Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, auch für Alleinerziehende. Mittel hierfür sind v.a. flexible Arbeitszeiten, aber auch die Möglichkeit zu befristeter (und vollzeitnaher) Teilzeit, auch in qualifizierten Positionen, sowie weitere Maßnahmen, die im „Rahmenplan zur Frauenförderung“ zusammengefasst sind. Alleinerziehende Mitarbeiter:innen können sich (auch intern) an das Frauenbüro wenden und beraten lassen. Im Rahmen der „PPEck“ wurde eine Unterstützung der Mitarbeiter:innen bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen eingerichtet und seit dem 1.6.2022 gibt es eine Notfall- sowie Sonderzeiten(kinder-)-betreuung, die insbesondere für Alleinerziehende hilfreich sein dürfte. Zudem gibt es im „Lichthof“ einen ersten Eltern-Kind-Arbeitsplatz.“