Vorlage - VO/2025/13896
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Beschlussvorschlag
Der Seitenstreifen der Brandenbaumer Landstraße stadtauswärts, u.a. zwischen Haltestelle Dreifelderweg und Einmündung zur Straße Am Distelberg, wird seit längerer Zeit scheinbar dauerhaft zum Abstellen von Wohnwagen, Verkaufsanhängern und bewusst abgestellten Werbeanhängern genutzt.
Bei Anwohnenden entsteht der Eindruck, dass von Seiten der Verwaltung dieser Zustand ignoriert wird.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie stellt sich der dargestellte Zustand aus Sicht der Verwaltungs-behörde dar?
- Besteht für die dauerhafte Abstellung eine Sondernutzung?
- Welche Maßnahmen (z.B. ordnungsrechtliche Maßnahmen) wurden durch die Verwaltung in 2024 durchgeführt um dieser scheinbaren Falschnutzung entgegen zu wirken?
Begründung
Anlagen