Vorlage - VO/2024/13649-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage VO/2024/13649 von BÜNDNIS 90/Die Grünen bzgl. der aktuellen Situation der Migrationsberatung in Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2024/13649
Federführend:2.000.2 - Stabsstelle Integration Bearbeiter/-in: Köhler, Philipp
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
04.02.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Soziales      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

Antwort Auf die Anfrage VO/2024/13649 bzgl. der aktuellen Situation der Migrationsberatung in Lübeck

 

 


 


Begründung

1.Trägerstruktur

Ursprünglich gibt es eine bundesgeförderte Migrationsberatung für Erwachsene MBE und Jugendliche JMD. 2015 wurde die MBE durch die landesgeförderte Migrationsberatung Schleswig-Holstein MBSH verstärkt.

Hinzu kommt die Beratung des Frauenkommunikationszentrums für Frauen mit Migrationsgeschichte

MBE war auf drei Träger verteilt, ein Träger ist in Lübeck bereits ausgestiegen, es verbleiben zwei Träger, die Caritas und die Gemeindediakonie.

JMD ist bei der Gemeindediakonie ansässig.

Die MBSH ist auf drei Träger verteilt, die AWO, die Türkische Gemeinde und die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein.

Die Frauenmigrationsberatung ist im Frauenkommunikationszentrum Aranat/ Tara e.V. ansässig.

 

1.1   Welche Aufgaben übernimmt die Migrationsberatung nach den Zuwendungsbedingungen?

 

Die Migrationsberatung „zielt darauf ab, zugewanderte Personen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Es soll sie zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigen.“ (BMI.Bund.de)

Die Beratungsarbeit beinhaltet insbesondere:

-          Gezielte Einleitung, Steuerung und Begleitung der Maßnahmen zur Erstorientierung in Kooperation mit den fachlichen zuständigen Stellen, insbesondere zu den folgenden Handlungsfeldern:

  • Sprachförderung, Ausbildung und Beruf, Kita und Schule, Gesundheit, Familie und Wohnen, Aufenthalt- und Bleibeperspektive

-          Beratung bei migrationsspezifischen Problemlagen mit dem Ziel der frühzeitigen Hilfe zur Selbsthilfe

-          Verweisberatung und Weiterleitung an zuständige Regeldienste

-          Unterstützung bei interkultureller Öffnung von Regeldiensten

-          Unterstützung bei individuellen Maßnahmen gegen Diskriminierung, Rassismus- und Antisemitismus

-          Spezialisierte Migrationsberatungsstelle für Frauen mit Migrationsgeschichte im Kontext von geschlechtsspezifischer Gewalt, Diskriminierung und Gesundheit

 

Die Beratung ist dabei methodisch und nach Zielgruppen unterteilt:

 

-          bedarfsorientierte Einzelfallberatung/ punktuell

-          Case Management, sozialpädagogische Begleitung über einen begrenzten Zeitraum

-          Gruppenberatung

 

Die Zielgruppen unterteilen sich hinsichtlich des Alters und der spezifischen Zielsetzung

  1. Migrationsberatungsstellen für Migrant:innen ab 27 Jahren

Jeweils nach den Förderrichtlinien der bundesgeförderten Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und der landesgeförderten Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH)

  1. Migrationsberatungsstellen für Migrant:innen von 12 bis 26 Jahren nach der Förderrichtlinie des Jugendmigrationsdienstes (JMD) bundesgefördert
  2. Frauen mit Migrationsgeschichte im Kontext von geschlechtsspezifischer Gewalt, Diskriminierung und Gesundheit durch Tara Migrationsberatung im Frauenkommunikationszentrum Aranat e.V..

 

1.2. Welche Träger bieten in welchem Umfang (Personalstellen) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit (a) dem Aufenthaltstitel/Asylantrag, (b) Sprach- und Integrationskursen, (c) Arbeitsmarktzugang, (d) Familienzusammenführung (“Familiennachzug”) von Migrant*innen an.

Alle Berater:innen der MBSH, JMD, MBEssen a-d abdecken, wobei auf b und c der größte Anteil zu setzen ist. Das Thema Asylantrag unter a ist sehr gering, da die durch das Landesamt zugewiesenen Personen ihr Asylverfahren bereits durchlaufen haben oder unter die Massenzustromsrichtlinie fallen. Das Thema Aufenthaltstitel ist temporär ein Schwerpunkt, wenn es nicht ausreichend Termine zur Verlängerung bei der ABH gibt und die Ausländer:innen sich Unterstützung bei der ABH erhoffen.

Aranat Migrationsberatung übernimmt die migrationsspezifische Frauenberatung mit den Themen genderspezifische Gewalterfahrung, Gesundheit, Diskriminierung.

Träger

Umfang (Personalstellen)

Themengebiete

Aranat e.V.

50 Std. Frauenberatung

Gewalt, Gesundheit Diskriminierung

AWO

78 Std. MBSH

(a)(b)(c)(d)

Caritas

19,5 MBE

(a)(b)(c)(d)

Gemeindediakonie

175,5 Std.(39 MBE, 136,5 JMD)

(a)(b)(c)(d)

TGSH

39 Std. MBSH

(a)(b)(c)(d)

WAK

19,5 Std MBSH

(a)(b)(c)(d)

 

1.3. Mit welchen Anliegen suchen Menschen die Migrationsberatung auf? Finden auch Angebote zu (a) freiwilliger Rückkehr oder (b) Aufklärung über Rückführungen statt? Berät die Migrationsberatung auch bei Abwendung rechtmäßiger Rückführungsbemühungen?

Die Beratungsarbeit beinhaltet insbesondere:

Gezielte Einleitung, Steuerung und Begleitung der Maßnahmen zur Erstorientierung in Kooperation mit den fachlichen zuständigen Stellen, insbesondere zu den folgenden Handlungsfeldern:

-          Sprachförderung,

-          Ausbildung und Beruf,

-          Kita und Schule,

-          Gesundheit,

-          Familie und Wohnen,

-          Aufenthalt- und Bleibeperspektive

-          Beratung bei migrationsspezifischen Problemlagen mit dem Ziel der frühzeitigen Hilfe zur Selbsthilfe

-          Verweisberatung und Weiterleitung an zuständige Regeldienste

-          Unterstützung bei individuellen Maßnahmen gegen Diskriminierung, Rassismus- und Antisemitismus

-          bei Tara/Aranat Intervention/Schutz bei und psychosoziale Beratung nach genderspezifischen Gewaltformen, familiären Konflikten und Trennungen

Ja, es finden Angebote zu (a) und (b) statt. Dies sind Inhalte der Arbeitskonzepte. Inhaltlich wird dazu beraten, dass eine freiwillig organisierte Rückkehr wesentlich effektiver für die Person ist als eine Zwangsvollstreckung mit rechtlichen Konsequenzen. Zusätzlich gibt es zu diesen Themen eine Verweisberatung zur unabhängigen freiwilligen Perspektiv- und Rückkehrberatung der Region Lauenburg Lübeck.

Bei gestarteten Rückführungsbemühungen gehen die Migrationsberatungen grundsätzlich von einer ‚Rechtmäßigkeit aus. In diesen Fällen arbeiten diese eng mit der ABH zusammen und können frühzeitig auf evtl. wichtige fehlende Unterlagen hinweisen z.B. ‚Ausbildungsvertrag liegt noch zur Eintragung in der Kammer vor‘.

1.4 Welche prozentualen Anteile an den bestehenden Personalstunden werden für Beratungsstunden aufgewendet?

 

Träger

prozentualer Anteil Beratung

Aranat

80% Beratung, 10% Netzwerkarbeit 10% niedrigschwellige Gruppen-Angebote (nicht in der B-Statistik enthalten).

AWO

88,5% Beratung, 10% Netzwerkarbeit, 1,5% Gruppen-Angebote

Caritas

90% Beratung, 10% Netzwerkarbeit

GD

90% Beratung, 10% Netzwerkarbeit

TGSH

90% Beratung, 10% Netzwerkarbeit

WAK

90% Beratung, 10% Netzwerkarbeit

 

1.5. Wie stellt sich bei den Personalstellen das Anstellungsverhältnis dar (Festanstellungen, freie Mitarbeitende)?

100% der Berater:innen sind Mitarbeiter:innen in Festanstellung, Sprachmittlung wird über Rechnung bei KommMit/ Sprungtuch gebucht. Nach Bundes- und Landesförderung müssen die festangestellten Personen ein abgeschlossenes Sozialwesen Studium oder ähnliches vorweisen. Die Qualifikationen sind dem Bund oder Land vorzulegen und werden nach Prüfung genehmigt. 

1.6. Besteht eine Koordination/Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Trägern?

Ja, es besteht eine Koordination, diese wird durch die Stabsstelle Migration und Ehrenamt sichergestellt. Die Leitung der Stabsstelle und die Koordinator:innen für Integration und Teilhabe koordinieren die Zusammenarbeit und unterstützen die Migrationsberatungsstellen auf Berater:innen- und Leitungsebene.

1.7. Wie können Hilfesuchende von den vorhandenen Angeboten erfahren?

Community, Flyer, Internet, Weiterleitung durch die Verwaltung, wie z.B. Ausländerbehörde, Soziale Sicherung, Stabsstelle Migration und Ehrenamt, Arbeitskreise mit hauptamtlichen Regelsystemnetzwerken

1.8. Decken sich Auftrag mit den thematischen Anliegen?

Im Großen und Ganzen ja. Hinzu kommen allerdings drei Themengebiete die häufig angefragt werden und nicht im vollumfänglichen Maß zum Aufgabenportfolio gehören, dies sind:

1. Terminanfragen in der ABH

2. Ausfüllhilfe von Anträgen und Formulare

3. Hilfe bei der Wohnungssuche

 

 

2. Finanzierung:

2.1. Wie werden die jeweiligen Migrationsberatungsstellen in Lübeck finanziert?

Die Migrationsberatungen MBE, JMD und MBSH werden im Rahmen von Projektförderungen vom Land und Bund anteilsgefördert. Die anrechnungsfähigen Kosten werden bis zu 90% übernommen. In der Realität werden aber teilweise nur bis 70% der Gesamtkosten damit gedeckt, da z.B. langjähriges Personal oder Tariferhöhungen nicht von den anrechnungsfähigen Kosten getragen wird.

Das Frauenkommunikationszentrum Aranat erhält Geld über einen Budgetvertrag mit der Hansestadt Lübeck, die ZULAMI vom Land SH für den Mehrbedarf bei den Frauenfachberatungsstellen und Frauennotrufen im Zusammenhang mit Flucht und Migration sowie Stiftungs-Zuwendungen (Possehl) und finanziert dadurch die Migrationsberatung Tara, die allerdings ausschließlich begrenzte Inhalte für Frauen übernimmt.

2.2. Welche Anteile tragen dabei (a) die Träger, (b) die Hansestadt, (c) das Land und (d) der Bund? Wie haben sich die jeweiligen Finanzierungsanteile in den letzten fünf Jahren verändert?

Bei der MBSH übernimmt das Land, im Rahmen der Höchstförderung von 70.500€ pro Vollzeitstelle, anteilig die Finanzierung. Die Höchstförderung ist in den letzten fünf Jahren prozentual angehoben worden.

Seit 2024 dürfen die Drittmittel bei der MBE durch Land und Kommune übernommen werden und werden vom Eigenanteil der Träger abgezogen. In den Jahren davor hätten kommunale Gelder den Bundesanteil reduziert und der Trägeranteil wäre gleichgeblieben. Die Höchstfördersumme liegt zurzeit bei 73.888€. Die Fördersumme liegt bei bis zu 90% der anrechnungsfähigen Kosten, tatsächlich häufig bei um die 75%.

Ab 2017 wurden an alle Frauenberatungsstellen zusätzliche Landesmittel im Zusammenhang mit den gestiegenen Bedarfen durch Flucht- und Migrationsbewegungen im Land SH bewilligt.

Es gibt aber keine gesonderte Förderrichtlinie, sondern die Mittel sind entsprechend der Richtlinie des FAG zu verwenden (allerdings 90% Personalkosten) und die Beratungsstellen haben bis 2023 gesondert ausgewiesen, wie viele Beratungen (für Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund durch die zuLaMi zusätzlich geleistet werden konnten.

 

 

Angaben für 2021

Träger

rder-richtlinie

Kosten insgesamt

Anteil Träger

Anteil Land

Anteil Bund

Anteil Hansestadt

Aranat e.V. 

Zielvereinbarung mit HL ZULAMI - SH

100.509,00

30.000,00

(Stiftungsgelder)

18.660,00

--

51.849,00

AWO

MBSH

119.831,48

5.766,04

96.050,00

--

18.015,44*

Caritas

MBE

83.879,54

14.894,93 (17,75%)

 

64.584,61 (77%)

4.400,00* (5,25%)

GD

MBE

81.816,85

21.895,43

 

54.287,42

5.634,00 Corona-zuschuss

JMD

306.235,14

33.137,94

 

247.718,20

25.379,00 Corona-zuschuss

TGSH

MBSH

75.333,00

663,00

 

67.779,70

6.870,00 Corona-zuschuss

WAK**

MBSH

37.300,00

3.730,00

33.570,00

 

3.435,00 Corona-zuschuss

 *Coronahilfen

 **Bei der WAK fallen weitere (Personal- und Overhead-) Kosten an. Durch Überschreitung der Förderhöchstgrenze gemäß der Förderrichtlinie werden diese automatisiert internen Verteilkostenstellen zugeordnet. Eine exakte Rückverrechnung und Zuordnung zur MBSH ist leider im Nachhinein nicht mehr möglich.

 

Angaben für 2022

Träger

rderricht-linie

Kosten insgesamt

Anteil Träger

Anteil Land

Anteil Bund

Anteil Hansestadt

Aranat e.V. 

Zielvereinbarung mit HL

ZULAMI - SH

100.380,00

30.000,00 (Stiftungsgelder)

18.660,00

--

51.720,00

AWO

MBSH

121.267,67

25.326,79

91.600,00

--

4.340,88

Caritas

MBE

93.859,87

16.428,87 (17.5%)

--

77.431 (82,5%)

--

GD

MBE

80.517,22

22.593,97

 

57.923,25

 

JMD

299.813,08

34.189,94

 

265.923,14

 

TGSH

MBSH

76.333,00

7.633,30

69.600,00

 

 

WAK**

MBSH

38.280,00

3.828,00

34.452,00

--

--

 **Bei der WAK fallen weitere (Personal- und Overhead-) Kosten an. Durch Überschreitung der Förderhöchstgrenze gemäß der Förderrichtlinie werden diese automatisiert internen Verteilkostenstellen zugeordnet. Eine exakte Rückverrechnung und Zuordnung zur MBSH ist leider im Nachhinein nicht mehr möglich.

 

 

Angaben für 2023

Träger

rderricht-linie

Kosten insgesamt

Anteil Träger

Anteil Land

Anteil Bund

Anteil Hansestadt

Aranat e.V. 

Zielvereinbarung mit HL

ZULAMI - SH

112.485,00

35.000,00

(Stiftungsgelder)

18.660,00

 

58.825,00

AWO

MBSH

174.129,00

30.571,00

139.200,00

--

4.358,25

Caritas*

MBE

93.345,78

30.041,34

(32,2%)

--

63.304,44 (67,8%)

--

GD

MBE

84.947,00

20.156,65

--

64.791,00

--

JMD

306.734,00

53.374,00

--

253.360,00

--

TGSH

MBSH

76.333,00

7.633,30

69.600,00

 

 

WAK**

MBSH

38.280,00

3.828,00

3.4452,00

--

--

Hinweis: Tarifsteigerungen (2024: 6,5 % und 2025: 5,5 %) sowie der Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 € (Auszahlung 2024) werden vom Bund nicht übernommen. Damit steigt der Eigenanteil des Trägers 2024.

* Ab 08/23 nur halbe Stelle besetzt. Trotz Bewerbungsverfahren konnte Stelle nicht besetzt werden. Kosten laufen trotzdem weiter, werden aber nicht mehr vom BAMF übernommen.

 **Bei der WAK fallen weitere (Personal- und Overhead-) Kosten an. Durch Überschreitung der Förderhöchstgrenze gemäß der Förderrichtlinie werden diese automatisiert internen Verteilkostenstellen zugeordnet. Eine exakte Rückverrechnung und Zuordnung zur MBSH ist leider im Nachhinein nicht mehr möglich.

 

2.3. Gibt es weitere Finanzierungsquellen (z.B. Stiftungen, EU-Mittel)?

 Bei der MBE, MBSH und JMD Nein, bei Tara/Aranat Ja: Possehl.

2.4. Wie reagiert die finanzielle Ausstattung auf eine zunehmende bzw. abnehmende Beratungsnachfrage?

Zurzeit gibt es eine steigende Beratungsnachfrage durch stete Zuweisungen durch das Landesamt, Familienzusammenführungen und umfängliche Gesetzesänderungen. Die MBSH ist gleichbleibend gefördert. Bei der Bundesförderung MBE und JMD sind erneut Einsparungen eingeplant. 2024 wurden diese durch Landeskompensationsförderungen ausgeglichen.

Entwicklung Zuwendungssummen der MBSH als Beispiel:

Jahr

pro VZÄ

HL AWO MBSH

2020

66900

133800

2021

67800

135600

2022

68700

137400

2023

69600

139200

2024 - 2026

70500

141000

 

2.5. Gibt es bei Finanzierung von Migrationsberatungsstellen durch die Hansestadt Lübeck Zielvereinbarungen o.ä. hinsichtlich quantitativer und qualitativer Ziele der Beratung?

Im Rahmen der Koordinierung werden einvernehmlich Qualitätsstandards erarbeitet, beraten und stetig angepasst. Die Arbeitstreffen finden auf Berater:innen- und Leitungsebene statt. Das Frauenkommunikationszentrum Aranat wird im Rahmen eines Budgetvertrages gefördert. Im Rahmen von Budgetverträgen sind qualitative und quantitative Ziele für die gesamte Arbeit der Beratungsstelle vereinbart. Bei der AWO wird ein Gruppentreffen pro Monat durch einen Budgetvertrag gefördert, dieser ist mit klaren Zielen hinterlegt.

2.6. Hat bereits eine Evaluation der Beratungsangebote stattgefunden oder ist diese geplant? Wenn ja: Welches methodische Vorgehen, welche Datengrundlagen und welche (Erfolgs)-Kriterien liegen der Evaluation zu Grunde und was sind die Ergebnisse der Evaluation?

Es findet eine jährliche Evaluierung auf Landes- und Bundesebene statt sowie eine Prüfung der Zielvereinbarungen für Budgetverträge. Es werden statistische Zahlen und Daten erfragt und ausgewertet. Die Zahlen werden auszugsweise bei den halbjährlichen Träger- und Koordinierungstreffen im Sozialministerium Schleswig-Holstein dargestellt. Zudem haben alle Träger eine trägerinterne Evaluation (Feedback-Bogen), Landesstatistik (Frauenberatung), insbesondere im Rahmen der  Qualitätszertifizierung nach kundenorientierter Qualitätstestierung für soziale Dienstleistungsanbieter, oder besitzen eine AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) - Zertifizierung des Bundes als Qualitätssiegel im Weiterbildungsbereich.

 

3. Auslastung:

3.1. Welche Öffnungszeiten haben die Migrationsberatungen?

Aranat e.V./

Steinrader Weg 1, 23558 Lübeck

Frauen Tara-Migrationsberatung

Montag, Dienstag und Donnerstag:

11:00-13:00 Uhr und nach Termin-vereinbarung

Jale Isözen und Anne Elbers

AWO Landesverband S-H e.V.

Große Burgstraße 51, 23552 Lübeck

MBSH

Montag Freitag:

 09:00 15:00 Uhr

Hande Yildiz

Montag Freitag:

09:00 15:00 Uhr

Laman Tahmazova

Caritas Migrationsdienst Lübeck

Fegefeuer 2, 23552 Lübeck

MBE

Montag Freitag:

09:00 12:30 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag:

14:00 16:30 Uh

Astrid Eissing

Gemeindediakonie Lübeck gGmbH

Haus der Diakonie

hlentorplatz 1, 23552 Lübeck

JMD

Montag Donnerstag: 11:00 16:00 Uhr

Serap Berrakkarasu

Montag Freitag:

09:00 15:00 Uhr

Wolfgang Cramer

Montag Donnerstag: 09:00 11:00 Uhr

Abdulla Mehmud

MBE

Montag Mittwoch:

13.00 17.00 Uhr

Maika Merz

Dienstag Freitag: 09:00 12:00 Uhr

Cahide Mardfeldt

rkische Gemeinde in S-H e.V.

Holstenstraße 13 -15, 23552 Lübeck

MBSH

Montag Freitag:

 09:00 17:00 Uhr

 

Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

Guerickestraße 6-8, 23566 Lübeck

MBSH

Montag Donnerstag: 7:00 15:00 Uhr

Johanna Stutz

 

Beratungsbüro im Lichthof

MBE, MBSH,JMD

im Wechsel

Montag 09:00-12:00 Uhr

Donnerstag 13:00- 16:00 Uhr

Berater:innen im Wechsel

 

3.2. Wie viele Ratsuchende nehmen die Migrationsberatung in Anspruch (monatliche Zahlen der letzten 3 Jahre)?

Die genannten Zahlen sind Ratsuchende im Jahr, ohne mitberatene Familienangehörige, und nicht die Summe der Beratungsgespräche.

 

2021 Anzahl Ratsuchende

2022 Anzahl Ratsuchende

2023 Anzahl

Ratsuchende

Aranat Frauenberatung

267

316

329

MBSH AWO

240*

291*

520

MBE Caritas

302 ***

190****

204*****

JMD GD

1. Hbj. 378*

2. Hbj. 388*

1. Hbj 408

2. Hbj. 408

1. Hbj 384**

2. Hbj 353**

MBE GD

1. Hbj. 112

2. Hbj. 142

  1.  Hbj. 93
  2. Hbj. 123
  1. Hbj. 72
  2. Hbj. 123

MBSH TGSH

 

 

 

MBSH WAK

94*

117

155

* Die Stelle tlw. nicht besetzt.

** im JMD eine Stelle Vakanz für 5 Monate

***bei Personalschlüssel 0,79 Stellenanteil (Weggang eines Beraters) Durchschnittliche Beratungsanzahl pro Case- Management- Fall= 5 Beratungen, Durchschnittliche Beratungsanzahl pro Fall außerhalb von CM= 3 Beratungen

****bei Personalschlüssel 0,90 Stellenanteil (Einarbeitung von zwei neuen Beraterinnen nacheinander und Projektaufnahme), durchschnittliche Beratungsanzahl pro Case- Management- Fall= 11 Beratungen, Durchschnittliche Beratungsanzahl pro Fall außerhalb von CM= 3 Beratungen

*****bei Personalschlüssel 0,79 Stellenanteil (Wegfall der zweiten halben Stelle), Durchschnittliche Beratungsanzahl pro Case- Management- Fall= 10 Beratungen, Durchschnittliche Beratungsanzahl pro Fall außerhalb von CM= 5 Beratungen

3.3. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten für einen Beratungstermin? Wie hat sich die Wartezeit in den vergangenen 3 Jahren entwickelt?

 

Beratung erfolgt bei allen Beratungen grundsätzlich nach Termin. Neuaufnahmen haben durchschnittlich eine Wartezeit von 2 4 Wochen für einen Termin. Bestandsklientel erhält, je nach Problemlage, möglichst zeitnah, innerhalb einer Woche, einen Termin.

Zu berücksichtigen ist, dass die Zeitfenster für eine Beratung bei Teilzeitkräften eingeschränkt sind.

Ungeplante Abwesenheitszeiten der Berater:innen erschweren eine zeitnahe Terminvergabe zusätzlich, eine Vertretung ist kaum möglich, da alle Berater:innen ausgebucht sind.

Alle Beratungen sind bemüht in Notfällen schnellstmöglich zu reagieren. Notfälle bekommen nach Möglichkeit kurzfristig einen Termin.

Manche Problemlagen werden gleich bei Nachfrage geklärt bzw. es erfolgt eine Verweisberatung.

 

 

3.4. Gibt es Engpässe oder Überangebote bei bestimmten Beratungsthemen oder Sprachen?

Engpass: Familienzusammenführung sehr zeitaufwendig (jedes Land individuell), bei akuter geschlechtsspezifischer Gewalt (Aranat/Tara) müssen andere Aufgaben verschoben werden, um Schutz und Hilfe zu organisieren, hier erfolgen oft viele Beratungs- und Netzwerkkontakte in kurzer Zeit, um der Klientin und ihren Kindern zu helfen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

3.5. Wie viele Personen nehmen nur ein Erstgespräch in Anspruch und wie viele kommen zu Folgeberatungen?

Es wird nicht dokumentiert, wie viele Erstberatungen zu Folgeterminen führen.

3.6. Wie reagiert das Beratungsangebot auf veränderte Nachfrage nach bestimmten Themen oder Sprachen? Hat das Beratungsangebot in den vergangenen 3 Jahren auf veränderte Nachfrage nach bestimmten Themen oder Sprachen reagiert?

Es werden Fachkenntnisse in neuen Themen erarbeitet und Fortbildungen besucht, tlw. durch die Stabstelle koordiniert (z.B. Familienzusammenführung). Sprache: Es werden andere Sprachmittler:innen bei KommMit / Sprungtuch angefordert.

3.7. Hat bereits eine Evaluation der Beratungsangebote stattgefunden oder ist diese geplant? Wenn ja: Welches methodische Vorgehen, welche Datengrundlagen und welche (Erfolgs)-Kriterien liegen der Evaluation zu Grunde und was sind die Ergebnisse der Evaluation?

Grundlage für die Evaluation sind die statistischen Auswertungen sowie die Sachberichte für Bund und Land sowie die Jahresberichte für die Stadt von Aranat. Es gibt hohe Ansprüche an die Evaluation, welche von Land und Bund abgerufen, verarbeitet und beobachtet wird. Als Anlage finden Sie Blanko Auszüge der Datenerfassung. Bei Bedarf können wir diese beim Land und Bund erfragen.

Hilfe zur Selbsthilfe“ - kommen nicht mehr, wenn erfolgreich - keine Dokumentation möglich

4. Probleme und Herausforderungen:

4.1. Mit welchen Schwierigkeiten sehen sich die Migrationsberatungsstellen konfrontiert?

Der in den Förderrichtlinien vorgesehene Eigenmittelanteil der Träger von mindestens 10% liegt mittlerweile bei durchschnittlich 30%. Die Fördersummen von Land und Bund orientieren sich nicht und entsprechen somit nicht der Realität der tatsächlich zu tragenden Kosten der Träger:

- Viele Träger vergüten nach Tarif. Tarifliche Steigerungen der Träger werden in den Fördersummen nicht berücksichtigt

- Die Aufgaben der Migrationsberatung erfordern den Einsatz von qualifiziertem Personal. Dies gelingt nur durch laufende Schulungen und Fortbildungen, um bei gesetzlichen Änderungen etc. weiterhin eine qualitativ hohe Beratungsleistung anbieten zu können. Die Kosten für die Leistung der fortlaufenden Schulung der Mitarbeitenden gehen zu Lasten der Träger.

- Die Bearbeitung von Antragstellung, Verwendungsnachweis und das Handling des Controllings kann nicht durch die Berater:innen durchgeführt werden, sondern erfordert den Einsatz von Verwaltungsmitarbeiter: innen. Diese Overhead Kosten ergeben sich durch die Anforderungen der Richtlinien, werden aber weder von Land noch Bund refinanziert.

- Die Zuwendungsbescheide von Land und Bund erhalten die Träger für MBE, JMD, MBSH frühestens im April des laufenden Jahres: Zuwendungsbescheid MBE für das Jahr 2024 - Erhalt im August 2024, Zuwendungsbescheid MBSH für das Jahr 2024 Erhalt im Juni 2024. Die Träger gehen folglich über Monate in Vorleistung, ohne jegliche Gewähr der tatsächlichen Fördersumme.

4.2. Gibt es personelle oder finanzielle Engpässe oder Überkapazitäten?

Ja, es gibt finanzielle Engpässe, die im vorherigen Punkt deutlich werden.

Zudem gibt es personelle Engpässe, die Migrationsberater:innen sind Fachkräfte, die mit bestimmten Qualifikationen und komplexem Fachwissen von Land/ Bund genehmigt werden müssen. Teilweise ist es sehr schwer Stellen mit qualifiziertem Personal nachbesetzen zu können.

4.3. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sehen die Träger?

Die freien Träger der Migrationsberatungsstellen fordern und erwarten eine 100%ige Refinanzierung von Land und Bund. Sollte perspektivisch keine 100%ige Refinanzierung der landes- und bundesgeförderten Migrationsberatungsstellen geben, werden die Träger die Beratungsstellen nicht aufrechterhalten können. Die Träger der Migrationsberatungsstellen sind keine Wirtschaftsunternehmen, sondern leisten soziale Arbeit. Die wenigen Bereiche, in denen Eigenmittel generiert werden können, z.B. Sprachkurse, freie Projekte oder Jobcenter Maßnahmen, brechen durch die unsichere Haushaltslage auf Landes- und Bundesebene sukzessive weg. Die aufzubringenden Eigenteile steigen dagegen stetig und sind durch die Träger aktuell kaum noch leistbar.

Das Beratungsangebot für die Zielgruppe der Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund in der Hansestadt Lübeck ist langfristig nur durch eine volle Refinanzierung zu sichern.

4.4. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung (a) bei den Trägern und b) bei der Koordination (Zusammenarbeit) bei bzw. zwischen den verschiedenen Trägern?

a) Eine Verbesserungsmöglichkeit sieht die StaME in der Entwicklung eines digitalen Zusammenarbeitsraum (datenschutzrechtlich abgesichert) für die Weiterleitung und Übergabe von Beratungsfällen und somit einen noch schnelleren Austausch.  Eine Lösung ist in Erarbeitung.

b) Die Koordinierung ist ein laufender Prozess und muss immer wieder bedarfsgerecht angepasst werden. Aufgrund der hohen Zuzugszahlen, insbesondere seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine, sowie die Belastungen und Personalproblematiken in der ABH und Sozialen Sicherung kommt es vermehrt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen in den Integrationsprozessen. Der dadurch erzeugte Druck auf die Klient:innen und das Systems sorgt für eine Gereiztheit im Netzwerk und es bedarf Unterstützung in der Klärung zusätzlicher Bedarfe, wie z.B. durch Gesetzesänderung oder neue Akteur:innen im Netz, um eine effektive Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

4.5. Sind Probleme oder Beschwerden von Ratsuchenden bei erfolgten Beratungen bekannt? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung ergriffen?

Alle Träger besitzen ein Beschwerdemanagement. Grundsätzlich gibt es Beschwerden über lange Wartezeiten bei langfristigen Aufenthaltstiteln oder Einbürgerungen, aktuell 24 Monate. Dies liegt nicht in der Verantwortung der Beratungsstellen. Teilweise wird kundgetan, das Personen nicht mit den Ergebnissen der Beratung glücklich und einverstanden sind. Dies liegt meistens an der Gesetzgebung und langen Wartezeiten. Es liegen Beschwerden von Klient:innen über die sehr schwierige Wohnsituationen (bes. von Familien mit Kindern) in der öffentlichen Unterbringung vor. Individuelle Unterstützung bei der Wohnraumsuche auf dem Markt wäre oft notwendig, können die MB jedoch nicht leisten. Wiederkehrende Problematiken werden im kollegialen Austausch betrachtet und tlw. mit Hilfe der Stabsstelle Migration und Ehrenamt erörtert.

5. Zukunftsperspektiven:

5.1. Welche Pläne gibt es zur Weiterentwicklung der Migrationsberatung in Lübeck?

Aktuell geht es um die Sicherung einer bestehenden Struktur und die Sensibilisierung des Netzwerkes und aller beteiligten Akteur:innen, einschließlich Verwaltung und insbesondere Politik.

Es soll eine Informationsgrundlage geschaffen werden, um gemeinsam strategisches Vorgehen beschließen zu können.              

5.2. Sind Erweiterungen; Reduzierungen oder Umstrukturierungen geplant?

Es sind keine Erweiterungen geplant. Es wurden Reduzierungen durchgeführt und weitere  angekündigt, wenn es keine auskömmliche Finanzierung durch Land- und Bund gibt.

 


Anlagen

./.
 

Stammbaum:
VO/2024/13649   AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), Michelle Akyurt (CDU), Max Manegold (FDP): Migrationsberatung in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13649-01   Antwort auf die Anfrage VO/2024/13649 von BÜNDNIS 90/Die Grünen bzgl. der aktuellen Situation der Migrationsberatung in Lübeck   2.000.2 - Stabsstelle Integration   Antwort auf Anfrage öffentlich